Stand: 09.12.2019 10:19 Uhr

Worauf ist bei Wiedereingliederung zu achten?

Ein Mann stützt seinen Unterarm auf ein Geländer und wir dabei von einer Person unterstützt. © colourbox Foto: Kzenon
Viele Erkrankte wollen nach der Therapie möglichst schnell wieder zurück in den Job.

Nach der Diagnose Krebs ist die Arbeit ganz sicher nicht das erste, woran Betroffene denken. Aber verläuft die Therapie gut, wollen viele wieder zurück in ihren alten Job. Das ist nicht immer einfach und es gibt einiges zu beachten. Mit der Wiedereingliederung haben lange Erkrankte aber die Möglichkeit, auf schonende Art und Weise in ihren Beruf zurückzukehren. Ein Gespräch über die Möglichkeiten des Wiedereinstiegs nach langer Krankheit mit Susanne Tappe aus der NDR Info Wirtschaftsredaktion.

Nicht immer klappt der Wiedereinstieg in den Job nach einer schweren Erkrankung ganz reibungslos, oder?

Susanne Tappe: Das stimmt. Oft liegt das gar nicht am mangelnden Willen des Arbeitgebers, seinen Mitarbeiter zu behalten und ihm zu helfen, sondern schlicht an fehlenden Möglichkeiten insbesondere in kleinen Betrieben. Stellen wir uns den Friseur vor, der nur einen Mitarbeiter hat: Wenn der nun aufgrund der Langzeitfolgen seiner Krebserkrankung oft und unvorhersehbar ausfällt, dann kann so ein kleiner Friseur-Betrieb dadurch schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Erst bleiben Einnahmen aus und irgendwann vielleicht auch die inzwischen genervten Kunden. Und andere Abteilungen, in die man einen Mitarbeiter versetzen könnte, der etwa nicht mehr lange stehen kann, gibt es da natürlich auch nicht.

Grundsätzlich hat ein Erkrankter ein Anrecht darauf, in seinen alten Job zurückzukehren, es zumindest zu versuchen. Wie läuft der Wiedereinstieg in der Regel ab?

Tappe: Am Anfang steht ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Dieses "betriebliche Eingliederungsmanagement-Gespräch" steht jedem gesetzlich zu, der binnen eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Und da sollte man auch hingehen. Die Krebsgesellschaft Hamburg rät dazu, eine Vertrauensperson in dieses Gespräch mitzunehmen. Denn vor allem nach einer Chemotherapie leidet bei vielen Krebserkrankten die Konzentration und das Gedächtnis. Zwei Köpfe können sich die dort getroffenen Absprachen einfach besser merken als nur einer. Außerdem sollte der Betroffene seinem Arbeitgeber hier möglichst offen sagen, wie belastbar er schon wieder ist und was er nicht mehr oder noch nicht wieder kann. Die Erfahrung der Hamburger Krebsgesellschaft ist, dass die Betroffenen oft zu früh aus der Klinik entlassen und arbeitsfähig geschrieben werden, obwohl sie noch gar nicht wieder voll leistungsfähig sind.

Was heißt das konkret? Womit haben die Betroffenen noch zu kämpfen?

Tappe: Viele sind noch in ambulanten Behandlungen, machen eine Physio- oder Psychotherapie oder bekommen etwa noch Bestrahlungen. Und sowohl die Erkrankung als auch die Therapien, eine Chemo zum Beispiel, können Langzeitfolgen haben. Zum Beispiel das Fatigue-Syndrom, das ist eine schwere, chronische Erschöpfung, oder etwa ein ständiges Kribbeln in den Fingerspitzen, das feinmotorische Fertigkeiten wie das Tippen auf einer Tastatur erschwert. Solche Nebenwirkungen können aber wieder verschwinden.

In jedem Fall sieht das sogenannte Hamburger Modell eine stufenweise Wiedereingliederung - in der Regel über sechs Wochen - vor. Eine Mitarbeiterin bei Ikea hat zum Beispiel die ersten zwei Wochen nur drei Stunden am Tag gearbeitet, dann zwei Wochen lang vier Stunden, bis sie am Ende wieder bei ihrem normalen Pensum von sechseinhalb Stunden pro Tag war.

Und wenn man sich noch gar nicht wieder in der Lage fühlt zu arbeiten?

Tappe: Dann muss man aufpassen, dass man nicht voreilig - etwa am Ende der Reha - langfristig arbeitsunfähig geschrieben wird und unfreiwillig in der Erwerbsminderungsrente landet. Denn insbesondere wenn man immer nur in Teilzeit gearbeitet hat oder noch jung ist, hat man bisher wahrscheinlich wenig in die Rentenkasse eingezahlt und bekommt deswegen nur eine geminderte Erwerbsminderungsrente. Und die kann im schlimmsten Fall zu einem echten Armutsrisiko werden. Die Hamburger Krebsgesellschaft rät, sich möglichst früh beraten zu lassen. Schon während der stationären Behandlung im Krankenhaus gibt es dafür den sogenannten Sozialdienst. Das wäre eine Möglichkeit.

Dieses Thema im Programm:

NDR Info | Infoprogramm | 09.12.2019 | 07:38 Uhr

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