Fahrraddiebstahl: So können Sie sich schützen
Kurz nicht aufgepasst, schon ist das geliebte Fahrrad gestohlen. Wer sein Rad vor Dieben schützen möchte, sollte einige Sicherheitstipps beherzigen sowie eigene Verhaltensweisen überprüfen und anpassen.
Die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen ist gering. Mehr als 14.000 Räder wurden 2021 allein in Hamburg gestohlen, das heißt: jeden Tag rund 40. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft verzeichnet für das Jahr 2020 rund 145.000 Diebstähle versicherter Fahrräder bundesweit. Insgesamt waren es laut Polizeilicher Kriminalstatistik etwa 260.000 in Deutschland. Damit es gar nicht erst so weit kommt, raten die Polizei und der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) Radbesitzern Folgendes:
- Hochwertiges Schloss verwenden: Auch wenn im Prinzip jedes Schloss geknackt werden kann, empfiehlt sich der Griff zu einem zertifizierten Schloss mit massivem Schließsystem. Das kann ein Falt-, Bügel oder Kettenschloss sein. Wer es Dieben noch schwerer machen möchte, verwendet zwei unterschiedliche Schlösser. Im Handel sind zudem Schlösser mit Alarmfunktion erhältlich, bei denen ein lautes Signal einsetzt, wenn das Schloss beschädigt wird. Das soll potenzielle Diebe abschrecken.
- Anschließen statt nur abschließen: Rahmen sowie Vorder- und Hinterrad an einen fest verankerten Fahrradständer oder Gegenstände anschließen - auch wenn das Rad lediglich kurz abgestellt wird.
- Rahmen und ein Laufrad anschließen: Oft sägen Diebe festinstallierte Fahrradbügel auf und nehmen das Rad mitsamt Schloss mit. Deshalb beim Anschließen Rahmen und ein Laufrad mit einbeziehen, damit das Fahrrad nicht geschoben werden kann. Wenn an den Bügeln vorhanden: Ösen für Schlösser nutzen, die sind im Falle des Aufsägens meist schwerer erreichbar.
- Öffentlichkeit suchen: Fahrrad nicht an einsamen Plätzen oder nicht einzusehenden Straßen abstellen. Außerdem immer mal wieder einen anderen Anschließort suchen, um Dieben keine Informationen über die eigenen Gewohnheiten zu geben.
- Geschlossene Räume nutzen: Zu Hause steht das Rad am besten angeschlossen im eigenen Keller oder in speziellen, abschließbaren Fahrradboxen. Zugangstüren immer abschließen!
- Offizielle Abstellanlagen nutzen: Diese stehen oft in der Nähe von Bussstationen oder S- und U-Bahnhöfen. Der ADFC testet häufig solche Anlagen. Bei denen mit dem Gütesiegel "ADFC-empfohlen" lassen sich Vorderrad und Rahmen mit einem Schloss am Ständer sichern. Außerdem rollt das Rad nicht weg - auch nicht im beladenen Zustand.
- Einzigartigkeit herstellen: Individuelle Merkmale wie beispielsweise eine besondere Lackierung des Rahmens oder auffällige Farben bei Anbauteilen (Lenker, Pedale, Schutzbleche) machen das Fahrrad unverwechselbar und schützen vor Diebstahl, schließlich wird der Dieb es schlechter los.
Bei E-Bikes besonders gut aufpassen
Viele Elektrofahrräder haben ein Rahmenschloss, das allerdings nicht als Diebstahlschutz reicht. Diebe können die Fahrräder trotz Sicherung mit dem Rahmenschloss einfach wegtragen oder sogar auf dem Vorderrad wegrollen. Daher das E-Bike immer mit einem separaten stabilen Schloss an einen festen Gegenstand anschließen. Die Polizei rät, das Schloss möglichst hoch zu platzieren, damit Diebe einen Bolzenschneider nicht auf dem Boden absetzen können, um das Schloss mit ihrem Körpergewichts zu knacken. Wertvolle Zubehörteile wie den Akku unbedingt mitnehmen! Ohne Akku ist das Rad praktisch wertlos.
Diebstahlschutz mit GPS-Tracking
GPS-Tracker sind versteckte Sender am Fahrrad, die den Besitzer per SMS alarmieren, wenn das abgestellte Rad bewegt wird. Zudem übermitteln sie laufend den aktuellen Standort des Fahrrades. Wird das Rad gestohlen, kann der aktuelle Standort ausgemacht werden. Die Polizei warnt aber davor, sich allein auf die Suche nach dem Rad zu machen, sondern unbedingt die Einsatzkräfte einzuschalten.
ADFC: Fahrradparkhäuser prinzipiell eine gute Sache
Ein Fahrradparkhaus sieht Dirk Lau vom ADFC prinzipiell als Zugewinn an Sicherheit. Allerdings müsse so ein Gebäude bestimmte Kriterien erfüllen. In Hamburg wurde am U-Bahnhof Kellinghusenstraße ein neues Parkhaus für rund 1.000 Fahrräder gebaut. Die Auslastung ist aber gering. Das liegt unter anderem an baulichen Mängeln, was bei den Radfahrenden für Unverständnis gesorgt hat. Im Stadtteil Bergedorf kommt ein neues Parkhaus hingegen gut an. Hamburgs Verkehrsbehörde plant weitere Abstellplätze in Hamburg, darunter ein Radparkhaus in Harburg mit 1.200 Plätzen. Außerdem soll es an den S- und U-Bahnhöfen 28.000 Abstellplätze geben, jeder zweite überdacht. Die Polizei fordert, dass zudem in Wohngebieten mehr moderne Abstellanlagen entstehen.
Daten zum Rad parat haben
Generell ist es ratsam, alle wesentlichen Informationen des Fahrrads wie Hersteller-Rahmennummer, Fabrikat und besondere Merkmale in einem Fahrradpass zu notieren. Der ist bei Fahrradhändlern, der Polizei oder einer Versicherung erhältlich. Auch ein Foto des Rads ist hilfreich.
Codieren lassen hilft - zumindest beim Wiederfinden
Eine abschreckende Wirkung kann es haben, wenn Fahrräder zusätzlich codiert sind. Schließlich wird ein Wiederverkauf somit erschwert. Dazu wird ein Code in den Rahmen des Rades gestanzt. Ein Aufkleber informiert darüber, dass das Fahrrad bei der Polizei registriert ist. In einigen Fällen wird auch eine sogenannte Klebecodierung vorgenommen. Dabei wird ein stark haftender Aufkleber auf dem Rahmen fixiert. Die Polizei kann anhand der hinterlegten Daten ein gestohlenes und wiedergefundenes Fahrrad dem eigentlichen Besitzer zuordnen. Polizeidienststellen sowie der ADFC bieten immer wieder solche Codierungs-Aktionen an.
Extra-Versicherung abschließen
Über die Hausratversicherung sind Fahrräder eines Haushaltes mitversichert, die aus geschlossenen Räumen wie Haus und Wohnung oder verschlossenen Garagen und Kellern entwendet werden. Häufig lässt sich dieser Schutz durch Zusatzbausteine so erweitern, dass er auch außerhalb der eigenen vier Wände greift. Dazu muss eine Extra-Klausel vereinbart werden. Außerdem gibt es spezielle Fahrradversicherungen. Die Höhe der Beitragssumme richtet sich nach dem Wert der Fahrräder und nach dem Diebstahlrisiko am Wohnort. Bei einem Diebstahl sollte der Kunde idealerweise den Neupreis als Ausgleichszahlung erhalten. Dabei ist zu prüfen, ob die Kosten dem Wert des Drahtesels gegenüber angemessen sind.