Gesundheitsversprechen auf Produkten: Was ist erlaubt?
Ob Fruchtsäfte mit Antioxidantien oder Müslis, die das Immunsystem stärken sollen: In der Werbung und auf den Verpackungen begegnen uns verschiedene Gesundheitsversprechen. Wie verlässlich sind diese "Health Claims"?
Gesundheitsversprechen und nährwertbezogene Aussagen auf Lebensmitteln sind ein zweischneidiges Schwert: Einerseits bieten sie den Konsumenten nützliche Informationen, andererseits bergen sie auch Risiken. Denn nicht alle Gesundheitsversprechen, die auf Produkten gemacht werden, sind wissenschaftlich fundiert - und manche sogar belegbar falsch.
Einheitliche Regelung von Gesundheitsversprechen durch die EU
Früher gab es in der Europäischen Union keine einheitliche Regelung für diese Art von Marketing-Aussagen, was zu einer wahren Flut von nicht überprüfbaren und teils übertriebenen Gesundheitsversprechen führte. Der Drang der Hersteller, Produkte als besonders gesund darzustellen, führte Verbraucher zum Teil in die Irre und verleitete sie möglicherweise zu Fehlentscheidungen in Bezug auf ihre Gesundheit.
EU-Verordnung zu "Health Claims": Nur gesicherte Aussagen sind erlaubt
Die Europäische Union erkannte das Problem und führte 2006 die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln ein. Diese Verordnung trat 2007 in Kraft und regelt seither, welche Aussagen zu Gesundheit und Ernährung auf Produkten erlaubt sind und welche nicht.
Laut dieser Verordnung dürfen auf Produkten nur noch gesicherte, wissenschaftlich fundierte Aussagen über Gesundheitsvorteile gemacht werden. Ein "Health Claim" darf nur dann verwendet werden, wenn er von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als wahr und wissenschaftlich belegt anerkannt wurde. Hierzu müssen Unternehmen umfangreiche Studien und wissenschaftliche Nachweise vorlegen.
Vitamin C, Zink und Co: Beispiele für erlaubte Gesundheitsversprechen
Gesundheitsversprechen, die auf einem Produkt gemacht werden, müssen nachweislich den Gesundheitszustand verbessern oder die normale Körperfunktion unterstützen. Ein typisches Beispiel für eine erlaubte Aussage ist: "Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei."
Die Regelungen unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von Behauptungen:
- Gesundheitsbezogene Aussagen beziehen sich auf die Wirkung eines Nahrungsmittels oder Inhaltsstoffes auf den Körper. Beispiel: "Magnesium trägt zur Verringerung von Müdigkeit bei."
- Nährwertbezogene Aussagen beziehen sich auf den Gehalt eines Nahrungsmittels an bestimmten Nährstoffen. Beispiel: "Reich an Omega-3-Fettsäuren."
- Reduktions-Aussagen dürfen nur gemacht werden, wenn das Produkt gegenüber einem ähnlichen Produkt nachweislich einen höheren Gesundheitsnutzen bietet. Beispiel: "Reduziert den Cholesterinspiegel im Blut."
All diese Claims müssen wissenschaftlich geprüft und von der EFSA zugelassen werden, bevor sie auf einem Produkt erscheinen dürfen.
Werbung mit unbewiesenen Gesundheitsversprechen nicht erlaubt
Es ist nicht gestattet, unbewiesene oder überzogene Gesundheitsversprechen auf Produkten anzubringen. Aussagen wie "Dieses Produkt heilt Krankheiten" oder "Verlieren Sie zehn Kilo in einer Woche" sind verboten, da sie keine wissenschaftliche Grundlage haben und die Verbraucher in die Irre führen würden. Auch die Verwendung von nicht überprüfbaren Begriffen wie "ideal für Ihre Gesundheit" oder "super gesund" ist untersagt.
Eine weitere häufige Fehlerquelle ist die vage Formulierung von Claims. Das bedeutet, Aussagen wie "unterstützt das Immunsystem" sind zu allgemein und ungenau, um als zulässig anerkannt zu werden, es sei denn, sie basieren auf spezifischen, überprüfbaren Studien.
Wie können Verbraucher Gesundheitsversprechen kontrollieren?
Verbraucher haben in der EU die Möglichkeit, die Gesundheitsversprechen auf Produkten selbst zu überprüfen. Auf der Website der Europäischen Kommission können Verbraucher nachsehen, ob eine bestimmte Aussage zugelassen wurde: Die englischsprachige Datenbank für "Health Claims" listet alle geprüften und zugelassenen Gesundheitsversprechen sowie die dazugehörigen wissenschaftliche Belege. Das Bundesinstitut für Risikobewertung bündelt zudem auf seinen Seite detaillierte Informationen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sowie von wissenschaftlichen Bewertungen und den dazugehörigen Studien.
Auf der Seite "lebensmittelklarheit.de" der Verbraucherzentralen finden sich viele Beispiele bereits verbotener Claims. Verbraucher können außerdem eine Anzeige bei der Wettbewerbszentrale einreichen, wenn sie glauben, dass ein Unternehmen gegen die Verordnung verstößt.
