Telefonische Krankschreibung: So funktioniert sie
Wer krank ist, kann sich in vielen Fällen vom Arzt telefonisch krankschreiben lassen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt für gesetzlich Krankenversicherte mittlerweile elektronisch.
Seit Dezember 2023 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr vor Ort in der Praxis erscheinen, um sich krankschreiben zu lassen. Stattdessen können sie die Krankschreibung per Telefon erhalten. Voraussetzungen dafür sind, dass keine Video-Sprechstunde möglich ist und die Betroffenen nicht schwer erkrankt sind. Zudem dürfen die Arztpraxen telefonische Krankschreibungen nur für Patienten und Patientinnen ausstellen, die dort bekannt sind. Sie müssen innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens einmal in der Praxis gewesen sein.
Telefonische Krankschreibung 2024: Regel gilt für höchstens fünf Tage
Die telefonische Krankschreibung gilt in der Regel für höchstens fünf Tage. Eine Ausnahme davon ist möglich, wenn der Patient zuvor persönlich in der Praxis untersucht wurde. Wer nach einer telefonischen Krankschreibung eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Bietet der Arzt Video-Sprechstunden an, sind Krankschreibungen von bis zu sieben Tagen möglich.
Telefonische Krankschreibung auch für Eltern erkrankter Kinder
Die Krankschreibung per Telefon ist auch für Eltern erkrankter Kinder möglich. Wer sein Kind zu Hause betreuen muss, kann sich telefonisch von der Arbeit freistellen lassen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage. Voraussetzung ist, dass das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und diese die telefonische Krankschreibung als vertretbar ansehen.
Arbeitgeber fordern Abschaffung
Die Regelung zur telefonischen Krankschreibung war während der Corona-Pandemie zunächst übergangsweise eingeführt worden, um die Arztpraxen zu entlasten und die Gefahr von Infektionen zu reduzieren. Später wurde sie dauerhaft eingeführt. Einige Arbeitgeberverbände fordern mittlerweile die Abschaffung, da sie die telefonische Krankschreibung für hohe Krankenstände verantwortlich machen.
Die Bundesärztekammer und Krankenkassen wie die AOK vermuten dagegen andere Ursachen für die gestiegenen Zahlen. So tauchen etwa aufgrund der digitalen Datenübertragung anders als zuvor nun auch Krankschreibungen von weniger als drei Tagen sofort in der Statistik auf. Die Bundesregierung hat angekündigt, die telefonische Krankschreibung noch einmal überprüfen.
Wie gelangt die Krankschreibung zu Kasse und Arbeitgeber?
Die Krankschreibung erfolgt mittlerweile komplett elektronisch. Dadurch sollen Arbeitnehmer und Kassen entlastet werden. Zudem wird die Arbeitsunfähigkeit genau dokumentiert, was für eine mögliche Auszahlung von Krankengeld wichtig ist. Patientinnen und Patienten erhalten in der Praxis nur noch einen Papierausdruck für die persönlichen Unterlagen. Sie müssen die Krankschreibung nicht mehr an ihre Krankenkasse und ihren Arbeitgeber übermitteln, denn das macht die Arztpraxis elektronisch. Künftig soll es zudem möglich sein, die Krankmeldung auch in der elektronischen Patientenakte speichern zu lassen.
Für wen ist eine Online-Krankschreibung möglich?
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es nur für gesetzlich Krankenversicherte. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten die Krankmeldung in Papierform und müssen sie an Arbeitgeber und Krankenversicherung beziehungsweise die Beihilfestelle verschicken. Das gilt auch, wenn die Krankschreibung selbst telefonisch erfolgt ist. Ebenfalls in Papierform erfolgt die Bescheinigung für Eltern kranker Kinder.
Rückwirkende Krankschreibung: Wann ist sie möglich?
Ärzte dürfen Patienten in Ausnahmefällen bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben. Dafür muss erkennbar sein, dass die Patienten bereits vor der Untersuchung krank waren. Außerdem müssen die Patienten glaubhafte Gründe geltend machen, warum sie nicht bereits früher in der Praxis erschienen sind. Es empfiehlt sich daher, gleich am ersten Krankheitstag in der Praxis anzurufen.
Wie erfolgt die Krankmeldung beim Arbeitgeber?
Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber umgehend darüber informieren, dass sie wegen Krankheit ausfallen. Grundsätzlich gilt: Ab dem vierten Tag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also die Krankschreibung des Arztes, übermittelt werden.
Welche Informationen werden übermittelt?
Die Arztpraxen übermitteln die bekannten Informationen: den Namen der versicherten Person, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit und die Angabe, ob es sich um einen Erst- oder Folgeantrag handelt. Der Arbeitgeber erfährt weder den Namen des Arztes oder der Ärztin noch welche Diagnose gestellt wurde. Die Daten werden über abgesicherte Kommunikationsserver verschlüsselt übermittelt.