Das E-Rezept besteht aus einem digitalen Rezeptcode, der einem QR-Code ähnelt. Der Code enthält die Daten des verschriebenen Medikaments und lässt sich in der Apotheke genau wie die bisherigen rosa Rezept-Zettel einlösen, und zwar entweder mit der persönlichen Gesundheitskarte, als Ausdruck der Arztpraxis auf Papier oder mit dem Smartphone und der App "Das E-Rezept".
Wer das E-Rezept in digitaler Form nutzen möchte, benötigt dafür ein Smartphone sowie die App "Das E-Rezept", die im Apple Store oder im Google Play Store zum Download bereitsteht. Um die App zu nutzen, sind außerdem eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie die Versicherten-PIN erforderlich. Diese gibt es auf Anfrage von der Krankenkasse. Ob die Gesundheitskarte bereits für das Verfahren benutzt werden kann, lässt sich an der sechsstelligen Zugangsnummer erkennen, die oben rechts unter dem Schriftzug "Gesundheitskarte" und dem schwarz-rot-goldenen Balken aufgedruckt ist. Alternativ können Versicherte E-Rezepte über die Elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen.
Ja. Wer möchte, kann das Rezept wie gewohnt in der Arztpraxis in Papierform erhalten. Der Zettel mit der Rezeptverordnung ist jedoch nicht mehr rosa, sondern ein einfacher weißer Ausdruck mit dem entsprechenden Rezeptcode, der in der Apotheke ausgelesen werden kann. Der Ausdruck ist digital signiert und daher ohne ärztliche Unterschrift gültig.
In der Praxis oder auch in einer Videosprechstunde stellt der Arzt oder die Ärztin nach der Untersuchung ein elektronisches Rezept aus. Dabei wird der Rezeptcode erstellt, der zum Einlösen in der Apotheke nötig ist. Diesen Code kann man in der E-Rezept-App direkt öffnen oder sich alternativ in der Praxis einen Ausdruck geben lassen.
Das E-Rezept kann man sowohl in einer Apotheke vor Ort als auch in einer Online-Apotheke einlösen. Die Apotheken in Deutschland sind flächendeckend auf das E-Rezept eingestellt. Die App-Betreiberfirma Gematik hat auf ihrer Website ein FAQ mit vielen Fragen zum elektronischen Rezept zusammengestellt.
Es gibt drei Möglichkeiten, ein E-Rezept in einer Apotheke einzulösen:
- über die E-Rezept-App
- über die Elektronischen Gesundheitskarte am Kartenterminal der Apotheke (eine PIN ist dafür nicht notwendig)
- über den Ausdruck des E-Rezepts
Das E-Rezept ist fälschungssicher und soll die Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfachen. Auch für die Patientinnen und Patienten hat es Vorteile: Sie können über die E-Rezept-App das Rezept einfach an ihre Wunschapotheke senden und erfahren, ob diese das entsprechende Medikament vorrätig hat. Falls nicht, können sie es mit der App bestellen. Das spart Zeit und Wege.
Künftig soll es zudem weitere Funktionen geben, etwa Medikationserinnerungen, Medikationspläne und einen Wechselwirkungscheck, mit dem sich prüfen lässt, ob Arzneimittel untereinander verträglich sind. Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen später auch weitere medizinische Leistungen wie Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden.
Derzeit gibt es das E-Rezept nur für gesetzlich Krankenversicherte, die privaten Krankenversicherungen werden es nach und nach einführen.
Für die Übermittlung des E-Rezepts wird laut Bundesgesundheitsministerium die sichere Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet. Die Daten des E-Rezepts werden bei der digitalen Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die generelle Sicherheit des E-Rezepts bestätigt.