Fitnessstudio: Worauf man vor Vertragsabschluss achten sollte
Laufzeit, Preiserhöhungen, Kündigung: Wer Mitglied in einem Fitnessstudio werden möchte, sollte im Vertrag auch das Kleingedruckte genau durchlesen. Was sollte man vorm Unterschreiben beachten?
Die Fitnessbranche boomt - 2024 waren in Deutschland mehr Menschen Mitglied in einem Fitnessstudio als je zuvor - bundesweit mehr als elf Millionen. Die Mitgliedschaft lassen sie sich etwas kosten - 2023 waren es im Schnitt knapp 47 Euro monatlich. Vor Vertragsabschluss empfiehlt es sich daher, die Konditionen genau zu prüfen.
Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Rabatte: Kriterien für die Studiowahl
Viele Studios bieten ein kostenloses Probetraining an. Wer an einer Mitgliedschaft interessiert ist, sollte dieses Angebot auf jeden Fall wahrnehmen. Zudem sollte man prüfen, ob Erreichbarkeit, Öffnungszeiten, Angebot und Mitgliedsbeiträge zu den eigenen Vorstellungen passen. Es lohnt sich auch, nach Rabatten zu fragen, einige Studios gewähren diese beispielsweise Studierenden oder Senioren.
Was, wenn das Fitnessstudio den Preis erhöht?
Hat man sich für ein Studio entschieden, sollte man den Vertrag genau studieren und eventuelle Unklarheiten mit dem Betreiber besprechen. Erst einmal unterschrieben, ist der Vertrag von beiden Seiten prinzipiell so einzuhalten, wie er vereinbart wurde, erklärt die Verbraucherzentrale. Das gelte auch für den Preis. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist daher nicht ohne Weiteres möglich - auch dann, wenn der Anbieter den Leistungsumfang von sich aus erweitert hat.
Vertragsklauseln zu Preiserhöhungen meist unwirksam
Allerdings enthalten viele Fitnessstudio-Verträge im Kleingedruckten ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sogenannte Preisanpassungsklauseln, mit denen sich die Anbieter nachträgliche Preiserhöhungen vorbehalten. Damit eine solche Klausel wirksam werde, müssten aber strenge Voraussetzungen erfüllt sein, so die Verbraucherschützer. Diese Anforderungen lägen aber oft nicht vor, die Klauseln seien daher unwirksam, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale. Im Zweifelsfall rät sie, den Vertrag rechtlich prüfen zu lassen.
Ohne wirksame Preisänderungsklausel ist eine Preiserhöhung nur zulässig, wenn das Clubmitglied ausdrücklich zustimmt. Bucht das Fitnessstudio ohne diese Zustimmung den erhöhten Betrag ab, können Kunden das Geld zurückverlangen. Das Studio hat das Recht, von sich aus den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde nicht bereit ist, den höheren Preis zu zahlen. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit gilt dann aber weiterhin der bisherige Preis.
Wann darf man den Vertrag mit dem Fitnessstudio kündigen?
Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt: Nach Ablauf der Erstlaufzeit tritt keine neue feste Laufzeit ein, sondern diese ist unbestimmt und es gilt eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat. Bei älteren Verträgen kann es dagegen sein, dass diese sich nach Ende der Erstlaufzeit um eine feste Zeitspanne verlängern. Mehr als ein Jahr darf die Verlängerung aber auch bei alten Verträgen nicht betragen.
Die Erstlaufzeit beträgt meist 12 bis 24 Monate. Während dieser Zeit ist eine vorzeitige Kündigung meist nur aus einem wichtigen Grund möglich. Dazu zählt eine dauerhafte Erkrankung, die ärztlich attestiert wurde. Andere Gründe wie Arbeitslosigkeit oder Schwangerschaft sind nicht ausreichend. Auch ein Umzug mit Wohnortwechsel gilt laut einem Urteil von 2016 nicht als wichtiger Grund, der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt. Wer den Vertrag trotzdem vorzeitig beenden möchte, kann versuchen, im direkten Gespräch mit dem Betreiber eine Lösung zu finden.
Sportvereine haben andere Regelungen
Wichtig zu wissen: Für Sportvereine gelten andere gesetzliche Regelungen als für Studios. Mit ihrem Vereinsbeitritt haben die Mitglieder bereits bestimmte Rechte und Pflichten anerkannt. Vereine arbeiten nicht gewinnorientiert und dürfen ihre Beiträge durch entsprechende Änderung der Satzung bei Bedarf erhöhen. Die Kündigungsfristen sind ebenfalls in der Satzung des Vereins festgelegt.
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