Altersteilzeit: Vor der Rente weniger arbeiten
Viele Beschäftigte möchten in den letzten Berufsjahren vor der Rente weniger arbeiten. Einen Übergang in den Ruhestand bietet die Altersteilzeit. Ab wann kann man sie nutzen? Worauf sollte man achten?
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen sich, das Berufsleben mit weniger Arbeit oder einem vorzeitigen Ausstieg ausklingen zu lassen - und das bei möglichst geringen finanziellen Einbußen. Das Modell der Altersteilzeit macht es möglich. Allerdings besteht in Deutschland kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.
Was ist Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung für ältere Arbeitnehmer, bei der sie vor der Rente weniger als bisher arbeiten. Geregelt ist sie durch das Altersteilzeitgesetz. Auch in vielen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sind Regelungen zur Altersteilzeit enthalten, etwa wer das Modell überhaupt nutzen kann. Viele Punkte können aber individuell ausgestaltet werden. Grundsätzlich können Arbeitnehmer erst ab dem 55. Lebensjahr in Altersteilzeit gehen und müssen in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Die Altersteilzeit muss mindestens bis zu dem Zeitpunkt andauern, ab dem eine Altersrente frühestmöglich beansprucht werden kann. Eine Mindestlaufzeit der Altersteilzeit gibt es nicht, allerdings ist sie auf höchstens sechs Jahre begrenzt, in denen der Arbeitgeber Zuzahlungen leistet.
Welche Modelle der Altersteilzeit sind möglich?
Arbeitnehmer können in der Regel zwischen zwei Modellen wählen, bei der sie die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum um 50 Prozent reduzieren. Beim sogenannten Blockmodell wird in der ersten Hälfte des Zeitraums so viel wie bisher gearbeitet, in der zweiten Hälfte dann gar nicht mehr. Beim Gleichverteilungsmodell wird über die gesamte Dauer die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert - etwa mit halben Arbeitstagen oder weniger Arbeitstagen pro Woche.
Daneben können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch individuell vereinbaren, wie die Arbeitszeit verteilt wird. So lassen sich Arbeitszeit und -tage stufenweise reduzieren, zum Beispiel arbeitet man zunächst drei Tage pro Woche und später nur noch zwei Tage.
Wie hoch ist das Gehalt bei Altersteilzeit?
Grundsätzlich wird bei der Altersteilzeit die wöchentliche Arbeitszeit halbiert, ebenso das Gehalt. Das gilt auch für Beschäftigte in Teilzeit. Der Arbeitgeber muss das Gehalt um mindestens 20 Prozent des Bruttogehalts aufstocken. So erhalten Arbeitnehmer während der Altersteilzeit etwa 70 Prozent des vorherigen Lohns. Größere Unternehmen, die Altersteilzeit anbieten, zahlen häufig mehr als 20 Prozent zum Gehalt dazu. Sie nutzen das Modell auch, um Arbeitsplätze sozialverträglich abzubauen und um Umstrukturierungen schneller umzusetzen.
Arbeitnehmer sollten beachten, dass der Aufstockungsbetrag steuer- und sozialabgabenfrei ist und erst in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird. Das kann gerade bei einem hohen Altersteilzeitgehalt größere finanzielle Einbußen mit sich bringen, unter Umständen drohen sogar Nachzahlungen an das Finanzamt.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Sonderzahlungen des Arbeitgebers wie Weihnachtsgeld können bei Altersteilzeit entfallen, Arbeitnehmer sollten sich deshalb am besten vorab genau über die Regelungen im Betrieb informieren.
Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf die Rente aus?
Der Arbeitgeber stockt nicht nur das Gehalt auf, sondern übernimmt auch mindestens 80 Prozent der bisherigen Beiträge in die Rentenversicherung. So sollen größere Renteneinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abgefedert werden. Arbeitnehmer sollten beachten, dass ihr Rentenanspruch etwas geringer ausfällt und die Lücke gegebenenfalls schließen, etwa durch eine Betriebsrente oder private Vorsorge.
Altersteilzeit: Rechner gibt Orientierung
Wer Altersteilzeit als Übergang in den Ruhestand nutzen möchte, sollte sich frühzeitig informieren und sein Gehalt genau berechnen, um Einbußen bei Bedarf ausgleichen zu können. Beratungen bietet die Deutsche Rentenversicherung vor Ort und über das kostenlose Service-Telefon 0800 1000 4800 ebenso wie qualifizierte Rentenberater. Eine erste Orientierung kann der Teilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geben.
Auch an den Arbeitgeber sollte man sich vorab wenden und klären, ob es im Betrieb bereits Regelungen zur Altersteilzeit gibt, welche Zeitmodelle möglich sind und wie hoch die Leistungen für die Aufstockung des Gehalts und für die Rentenversicherung ausfallen. Sind alle Fragen geklärt, kann mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Altersteilzeit abgeschlossen werden. Er informiert dann die Rentenversicherung über die Umstellung.
Eine weitere Möglichkeit, vorzeitig und mit geringen finanziellen Einbußen in Rente zu gehen, ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und die maßgebliche Altersgrenze erreicht hat, erhält eine abschlagsfreie Rente.
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