Renteneintrittsalter: Wann kann ich in "Rente mit 63" gehen?
Viele Menschen in Deutschland denken darüber nach, in Frührente zu gehen. Je nach Versicherungsdauer und Jahrgang ist eine Rente nach 45 oder 35 Jahren abschlagsfrei oder mit Abschlägen möglich.
Ist von der "Rente mit 63" die Rede, ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein vorzeitiger Renteneintritt ohne Abschläge gemeint, obwohl es eine abschlagsfreie Rente mit einem Alter von 63 Jahren nicht mehr gibt. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet zwei verschiedene Altersrenten, die schon vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen werden können: die "Altersrente für langjährig Versicherte" mit 35 Versicherungsjahren und die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" mit 45 Versicherungsjahren.
Geburtsjahr maßgeblich für Regelaltersgrenze
Mit welchem Alter man regulär und abschlagsfrei in Rente gehen kann, hängt grundsätzlich vom Geburtsjahr ab. Da das Rentenalter stufenweise auf 67 Jahre erhöht wird, verschiebt sich auch das Renteneintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Rentenbeitragszahler, die vor 1947 geboren wurden, können bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen; ab Geburtsjahr 1964 mit 67 Jahren. Für die Jahrgänge dazwischen sind die Regelaltersgrenzen gestaffelt. Um überhaupt eine Altersrente zu erhalten, müssen Versicherte mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Ausnahmen bilden neben den besonders langjährig Versicherten nach 45 Jahren auch schwerbehinderte Menschen und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Aber auch für sie gilt künftig ein höheres Eintrittsalter.
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|
1947 | 65 Jahre, 1 Monat |
1948 | 65 Jahre, 2 Monate |
1949 | 65 Jahre, 3 Monate |
1950 | 65 Jahre, 4 Monate |
1951 | 65 Jahre, 5 Monate |
1952 | 65 Jahre, 6 Monate |
1953 | 65 Jahre, 7 Monate |
1954 | 65 Jahre, 8 Monate |
1955 | 65 Jahre, 9 Monate |
1956 | 65 Jahre, 10 Monate |
1957 | 65 Jahre, 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre, 2 Monate |
1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
1961 | 66 Jahre, 6 Monate |
1962 | 66 Jahre, 8 Monate |
1963 | 66 Jahre, 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Quelle: § 235 SGB VI
"Rente mit 63": Kann ich nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?
Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherter und kann vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Frührente ohne Abschläge wird häufig noch "Rente mit 63" genannt, denn alle vor 1953 Geborenen konnten nach 45 Versicherungsjahren mit 63 Jahren ohne Abschläge Rente beziehen. Das gilt nicht mehr für die nachfolgenden Jahrgänge, für sie steigen die Altersgrenzen um jeweils zwei Monate an. Ab Jahrgang 1964 können Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren in Rente gehen.
Das Gesetz sieht für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte keine Abschläge vor. Diese Art der Altersrente fällt allerdings etwas niedriger aus als die Regelaltersrente, weil sie früher beginnt und dadurch weniger in die Rentenkasse eingezahlt wurde.
Geburtsjahr | Altersgrenze |
---|---|
1953 | 63 Jahre, 2 Monate |
1954 | 63 Jahre, 4 Monate |
1955 | 63 Jahre, 6 Monate |
1956 | 63 Jahre, 8 Monate |
1957 | 63 Jahre, 10 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre, 2 Monate |
1960 | 64 Jahre, 4 Monate |
1961 | 64 Jahre, 6 Monate |
1962 | 64 Jahre, 8 Monate |
1963 | 64 Jahre, 10 Monate |
ab 1964 | 65 Jahre |
Was bedeutet Altersrente für langjährig Versicherte?
Die Altersrente für langjährig Versicherte gilt nach 35 Versicherungsjahren. Für Versicherte der Jahrgänge 1949 bis 1963 wird die Altersgrenze angehoben. Wann sie in Rente gehen können, hängt auch hier vom Geburtsjahr ab, das Renteneintrittsalter entspricht im Wesentlichen dem der Regelaltersgrenze nach Jahrgängen. Die Besonderheit: Langjährig Versicherte können die Altersrente bereits ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings nur mit Abschlägen.
Früher in Rente - mit Abschlägen
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss mit hohen Einbußen rechnen. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Bei zwei Jahren vorzeitigen Rentenbezugs sind das 7,2 Prozent, die dauerhaft für die gesamte Zeit der Rente als Abschlag anfallen. Ein Beispiel: Eine monatliche Rente von 1.000 Euro brutto würde sich um 72 Euro verringern.
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht Abschläge von maximal 14,4 Prozent vor, was einem vorzeitigen Ruhestand von vier Jahren entspricht.
Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen
Mögliche hohe Abschläge bei der Rente lassen sich ganz oder in Teilen durch zusätzliche Beiträge ausgleichen - über den Kauf von Rentenpunkten, auch Entgeltpunkte genannt. Versicherte können Rentenpunkte über Sonderzahlungen, Nichtversicherte über freiwillige Zahlungen erwerben. Neben der gesetzlichen Altersrente zum vorgesehenen oder einem früheren Zeitpunkt können Versicherte sie auch später beantragen oder ihre Rente als Voll- oder Teilrente beziehen.
Wer wissen möchte, welche Rentenoption für ihn die beste ist, sollte sich von der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten lassen. Mit deren Rechner können Versicherte den Rentenbeginn und die Höhe der Rente ermitteln und erfahren, unter welchen Bedingungen sie in Rente gehen können.