Stand: 13.02.2020 15:38 Uhr

Schlichtung: Streit ohne Richter lösen

Ein Streit entsteht schnell - aber was dann? Der juristische Weg über Anwälte und Gerichte ist lang und teuer. In vielen Fällen die bessere Lösung: eine Schlichtung. Seit Beginn dieses Jahres hilft die Universalschlichtungsstelle des Bundes Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen außergerichtlich beizulegen. Dabei kann es zum Beispiel um Probleme bei der Rückgabe von Online-Einkäufen gehen oder um Qualitätsmängel von Waren.

Spezielle Schlichtungsstellen für einzelne Branchen

Ähnliche Einrichtungen existieren bereits für einzelne Branchen, etwa für Finanzinstitute, Energieunternehmen, Handwerker sowie Verkehrsunternehmen wie Bahn und Fluggesellschaften. Die neue Universalschlichtungsstelle kümmert sich um alle Bereiche, in denen es bisher keine Schlichtungsstellen gab. Gegebenenfalls hilft sie auch, die passende Spezialstelle zu finden.

Verbraucher müssen erst mit Unternehmen verhandeln

Zwei Männer streiten an einem Verkaufstresen. © imago images / bonn-sequenz
Probleme bei Umtausch und Garantie gehören zu typischen Konfliktfeldern.

Grundsätzlich können Schlichtungsstellen erst eingreifen, wenn sich Kunden und Unternehmen nicht selbst einigen konnten. Erster Ansprechpartner bei Beschwerden bleiben also die Firmen. Sind diese Bemühungen erfolglos, können sich Verbraucher an eine Schlichtungsstelle wenden. Dabei müssen sie die bisherigen Kontakte mit dem Unternehmen nachweisen, etwa den Schriftwechsel vorlegen. Ein Antrag kann auch online oder per Mail gestellt werden. Für Verbraucher ist die Schlichtung kostenlos, Firmen werden an den Kosten beteiligt.

Schlichtungsverfahren beruht auf Freiwilligkeit

Die Schlichtungsstelle prüft die Unterlagen und fordert bei dem Unternehmen eine Stellungnahme an. Unterschiedliche Verfahrensordnungen der jeweiligen Schlichtungstellen regeln, wie das Verfahren im Detail abläuft. Die Schlichter hören weder Zeugen noch führen sie Ermittlungen durch. Allerdings ist kein Unternehmen verpflichtet, an einer Schlichtung teilzunehmen - sie beruht auf Freiwilligkeit. So lehnen im Bereich Onlinehandel große Firmen wie Amazon und Zalando Schlichtungen ab.

90 Tage bis zum Schlichterspruch

Die Verfahren sollen innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Dann gibt der Schlichter - auch Ombudsmann oder -frau genannt - den Schlichterspruch einschließlich einer Begründung bekannt. Mit Ausnahme weniger Branchen sind weder Verbraucher noch Unternehmen verpflichtet, diesem Spruch zu folgen. Sie können also auch jetzt noch versuchen, ihre Position vor Gericht durchzusetzen. In jedem Fall bekommen beide Seiten mit dem Schlichterspruch eine Einschätzung von erfahrenen Juristen zu dem Konflikt.

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