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Patientenverfügung: Vorsorge für den Ernstfall

Stand: 28.02.2025 15:44 Uhr

Eine Patientenverfügung regelt, wie Ärzte behandeln dürfen, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann. In einer Vorlage zum Ausdrucken können individuelle Wünsche bestimmt werden. Was ist zu beachten?

Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Erkrankung: Die Vorstellung, nicht mehr über die eigene medizinische Behandlung entscheiden zu können, macht vielen Menschen Angst. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht können auf diesen Ernstfall vorbereiten. Beides ist wichtig, damit eine Person des Vertrauens handeln kann, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Gesetzlich ist die Patientenverfügung in Paragraf 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung des eigenen Willens. Das Dokument wird wirksam, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Zustimmung oder Ablehnung zu bestimmten medizinischen Maßnahmen zu geben. In der Patientenverfügung sind mögliche Lebens- und Behandlungssituationen bei einer schweren Erkrankung beschrieben sowie die dann gewünschten oder nicht gewünschten ärztlichen Maßnahmen. In dem Dokument legt man fest, ob man in bestimmte Untersuchungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder diese ablehnt. Für Ärzte ist eine solche Verfügung verbindlich - wenn sie konkret genug und eindeutig formuliert ist.

Patientenverfügung: Konkrete Anweisungen für Wirksamkeit entscheidend

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2016 entschieden, dass pauschale Formulierungen wie "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" nicht ausreichen. Die Ausführungen in der Patientenverfügung sollten möglichst konkrete Anweisungen zu den Themen künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Schmerzbehandlung, Wiederbelebung, Organspende sowie zu weiteren medizinischen Fragen enthalten. Um die eigenen Wünsche nachvollziehbarer zu machen, sollte jeder ein paar zusätzliche Zeilen zu seiner persönlichen Situation aufschreiben.

Ist eine Patientenverfügung ohne Notar gültig?

Grundsätzlich muss eine Patientenverfügung nicht notariell beglaubigt sein. Wirksam wird sie mit Datum und der eigenhändigen Unterschrift. Die bestehende Patientenverfügung kann jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden. Detaillierte rechtliche und praktische Tipps zum Verfassen bietet die PDF-Broschüre "Patientenverfügung" des Bundesministeriums der Justiz.

Wo kann ich mich wegen einer Patientenverfügung beraten lassen?

Bei diesem rechtlich und medizinisch komplizierten Thema empfiehlt sich auch eine ausführliche persönliche Beratung. Anlaufstellen sind Verbraucherzentralen mit ihren Beratungsstellen, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Hospize oder ein Arzt. Er kann erklären, welche medizinischen Folgen bestimmte Wünsche und Entscheidungen haben. Für eine persönliche Beratung muss generell mit Kosten gerechnet werden - je nach Aufwand und Länge der Beratung.

Patientenverfügung zum Ausdrucken: Online-Tool der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen bieten die Möglichkeit, mit einem kostenlosen Online-Tool Schritt für Schritt eine individuelle Patientenverfügung zu erstellen. Der Service nutzt dabei Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz. Erläuterungen und Hinweise helfen bei der Entscheidungsfindung. Wichtig: Die Patientenverfügung muss ausgedruckt, mit Datum versehen und unterschrieben werden, damit sie gültig ist. Eine kostenfreie Broschüre sowie einen Vordruck zum Download stellt auch der Malteser Hilfsdienst bereit.

Vorsorgevollmacht: Person des Vertrauens benennen

Ebenso wichtig wie eine Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht. Sie bevollmächtigt eine Person des Vertrauens, Medizinern im Ernstfall die Wünsche des Patienten zu verdeutlichen und darauf zu achten, dass sie berücksichtigt werden. Die bevollmächtigte Person hat dann die Aufgabe, rechtlich den Willen des Patienten durchzusetzen.

Ohne entsprechende Vollmacht bekommen Vertrauenspersonen von Ärzten keine Auskünfte über Gesundheitszustand und Behandlung. Es ist wichtig, alle Aspekte der Patientenverfügung rechtzeitig mit der in der Vorsorgevollmacht festgelegten Person zu besprechen.

Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Oft herrscht Unsicherheit, wie sich eine Patientenverfügung von einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung unterscheidet. Das sind die Unterschiede:

Eine Vorsorgevollmacht erlaubt einer Person, im Namen des Vollmachtgebenden zu handeln und zu entscheiden. Sie kann mehrere Bereiche wie finanzielle und vertragliche Angelegenheiten oder die medizinische Behandlung umfassen. Die Patientenverfügung legt dagegen fest, welche Handlungen Ärzte vornehmen oder unterlassen sollen, häufig hinsichtlich der Frage nach lebensverlängernden Maßnahmen. Bei der Vorsorgevollmacht handelt sich um eine privatrechtliche Vereinbarung. Sie wird von keiner Institution geprüft oder kontrolliert.

Mit der Betreuungsverfügung lässt sich alternativ bestimmen, wer als rechtlicher Betreuer eingesetzt und wie die Betreuung inhaltlich gestaltet werden soll. Vorteil: Bei der rechtlichen Betreuung nimmt das Betreuungsgericht Kontrollfunktionen war und prüft beispielsweise auch vermögensrelevante Entscheidungen des Betreuers. Für besonders wichtige Angelegenheiten - wie Unterbringung - ist sogar die Zustimmung des Gerichts erforderlich. Bei der Vorsorgevollmacht hingegen besteht die Gefahr des unkontrollierten Missbrauchs.

Notvertretungsrecht für erkrankte Ehepartner

Seit 2023 gilt für Eheleute das sogenannte Notvertretungsrecht. Auch wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt, können Verheiratete dann Entscheidungen über die Behandlung des erkrankten Ehepartners treffen, sofern er bewusstlos oder krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, diese Entscheidungen selbst zu treffen. Das Recht zur Gesundheitsfürsorge ist auf einen Zeitraum von drei Monaten begrenzt. Nach Fristablauf wird ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt.

Patientenverfügung hinterlegen

Wer Vorsorge getroffen hat, sollte Ärzten und Angehörigen die entsprechenden Dokumente einfach und schnell zugänglich machen. Diese Tipps können dabei helfen:

  • Patientenverfügung und andere wichtige Unterlagen wie Vorsorgevollmacht und Testament in einem Notfall-Ordner zu Hause gut auffindbar hinterlegen
  • Kopien für Angehörige, Bevollmächtige oder auch für den Hausarzt (nach Rücksprache) anfertigen und aushändigen
  • Hinweis auf eine vorliegende Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Ansprechpartner bei sich tragen, zum Beispiel auf einem Kärtchen im Portemonnaie
  • Um die Patientenverfügung sicher auffindbar zu machen, kann sie auch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Patientenverfügung regelmäßig prüfen

Wichtig zu wissen: Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Häufig ändern sich im Laufe des Lebens die persönlichen Wertvorstellungen, auch im Hinblick auf das eigene Leben und Sterben. Deshalb sollte man die Verfügung von Zeit zu Zeit überprüfen und gegebenenfalls erneuern.

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Dieses Thema im Programm:

Schleswig-Holstein Magazin | 20.02.2025 | 19:30 Uhr

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