Eine Frau sitzt mit gefalteten Händen in einem Sessel und lässt sich beraten. © picture alliance / imageBROKER | Oleksandr Latkun
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AUDIO: Assistierter Suizid: Warum ein Hamburger für den Fall der Fälle vorsorgt (5 Min)

Selbstbestimmtes Sterben: "Autonom sein bis zum Lebensende"

Stand: 26.02.2025 06:07 Uhr

Vor fünf Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass jeder Mensch in Deutschland das Recht hat, sich selbst zu töten und dafür auch Hilfe in Anspruch zu nehmen. Fachleute kritisieren, dass neue gesetzliche Regelungen zum assistierten Suizid fehlen. Ein Hamburger erzählt, warum er sich für diese Form der Sterbehilfe entschieden hat.

von Anina Pommerenke und Ines Bellinger

Lothar Müller* (*Name von der Redaktion geändert) sitzt in seiner Hamburger Wohnung und blickt zufrieden auf sein Leben zurück. Der Mittachtziger ist gesund, hat eine intakte Familie und keine Geldsorgen. Er macht sich aber auch keine Illusionen über die letzte Etappe auf seinem Lebensweg. Mit Hilfe des Hamburger Vereins Sterbehilfe hat er alle Vorbereitungen abgeschlossen, um sich im Falle eines Falles von einem Sterbebegleiter ein todbringendes Medikament reichen zu lassen.

"Ich hatte ein wirklich gutes Gefühl, ein Lebensgefühl eigentlich", sagt er. "Es klingt paradox. Man kriegt die Mitteilung, dass man Hilfe bekommt, wenn man sterben möchte, und man fühlt sich unheimlich befreit." Andere würden sich vor den Zug werfen, von einer Brücke springen oder versuchen, sich unter anderen "haarsträubenden Umständen" das Leben zu nehmen. "Das ist doch völlig absurd und menschenunwürdig."

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Müller: "Ich möchte nicht abhängig von Dritten sein"

Der Weg zu seiner bewussten Entscheidung war für Müller ein Prozess, der relativ spät begann. Er habe früher nie über den eigenen Tod nachgedacht, habe im vergangenen Jahrzehnt aber im Freundes- und Bekanntenkreis "zutiefst erschütternde" Schicksale von schwerkranken oder dementen Menschen erlebt. Dies habe seinen Wunsch nach Selbstbestimmung noch verstärkt. "Die Entscheidung war letztlich, autonom zu sein bis zum Lebensende, das gehört für mich mit der Menschenwürde untrennbar zusammen. Ich möchte keine Pflegesituation, ich möchte nicht abhängig von Dritten sein."

Bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 26. Februar 2020, das das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufhob, wandte sich Müller deshalb an eine Schweizer Gesellschaft. Nach der Legalisierung in Deutschland trat er in den Hamburger Verein Sterbehilfe ein. Menschen mit Sterbewunsch durchlaufen dort einen Beratungsprozess, der zwei bis vier Monate dauert und an dessen Ende ein ärztliches Gutachten steht, das bescheinigt, dass keine fortgeschrittene Demenz und keine therapierbare psychische Erkrankung vorliegt, dass der Sterbewillige frei verantwortlich handelt und sich mit Alternativen auseinandergesetzt hat.

Alternativen sieht Müller für sich nicht. Er möchte nicht ins Pflegeheim, er möchte nicht zu Hause gepflegt werden, er möchte für den Fall einer schweren Krankheit nicht auf einer Palliativstation enden. "Das stand für mich nie zur Debatte. Es gibt andere, für die es wichtiger ist, denen will ich auch den Platz nicht wegnehmen", sagt er.

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Palliativmediziner Repp: Suizid soll keine gleichberechtigte Alternative sein

Dass sich gesunde Menschen wie Lothar Müller für eine Selbsttötung entscheiden, damit können sich die Kirchen, aber auch Mediziner wie der Onkologe Roland Repp nur schwer abfinden. "Es geht laut Urteil nicht nur um Schwerkranke oder Menschen, die arg beeinträchtigt sind, sondern in jeder Phase der menschlichen Existenz besteht das selbstbestimmte Sterben als ein Persönlichkeitsrecht. Das gibt zu denken", sagt der Chefarzt am Städtischen Krankenhaus in Kiel und Vorsitzende des Hospiz- und Palliativverbandes Schleswig-Holstein.

Roland Repp, Chefarzt in der Onkologie im Städtischen Krankenhaus Kiel. © privat
Der Kieler Palliativmediziner Roland Repp fürchtet, dass der assistierte Suizid zu einer gleichberechtigten Alternative wird.

Der assistierte Suizid werde immer mehr zu einer gleichberechtigten Lösung des normalen Ablebens, so Repp, das könne unsere Gesellschaft nicht wollen. Das primäre Ziel müsse sein, das Leben zu fördern, das Weiterleben für Alte, für Menschen mit Handicap attraktiv zu machen. "Wenn ich mit Menschen mit einem Sterbewunsch spreche, ist es in der Regel so, dass Menschen zu mir sagen, ich möchte so nicht weiterleben", schildert er Erlebnisse aus seinem Klinikalltag. "Viele Menschen wollen sehr wohl weiterleben, aber eben nicht so."

Er wünsche sich eine gesellschaftliche Diskussion über den Umgang mit einem Problem, das mit Blick auf die demografische Entwicklung nicht kleiner werde:

"Ich habe Sorge, dass der assistierte Suizid nicht die letzte ausweglose Situation widerspiegelt, sondern irgendwann die gleichberechtigte Alternative: Will ich lieber ins Seniorenheim oder will ich lieber eine Tablette nehmen." Roland Repp, Palliativmediziner

Bundestag: Kommt ein Gesetz zur Suizid-Prävention?

Eine neue gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe fehlt weiterhin, im Jahr 2023 scheiterten zwei Initiativen dazu im Bundestag. Repp sieht das auch als Chance: "Ich war froh, dass das Ergebnis der letzten Runde im Bundestag war, dass es ein Gesetz zur Suizid-Prävention geben muss. Das ist in meinen Augen genau der Punkt. Wir müssen Bedingungen schaffen, dass der Suizid nicht die attraktive Alternative wird, sondern dass der Suizid nur eine Notlösung ist."

Deutliche Kritik kommt von der Ärztekammer Hamburg: "Seit dem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 bewegen wir uns in einer rechtlichen Grauzone. Es ist mehr als bedauerlich, dass der Gesetzgeber bisher keine rechtliche Lösung für die Regelung des assistierten Suizids gefunden hat. Obwohl genau das die Forderung des Verfassungsgerichts an die Politik war", so Kammerpräsident Pedram Emami.

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Mehr als 10.000 Menschen begingen im Jahr 2023 Suizid

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Robert Roßbruch, schätzt, dass im Jahr 2024 bundesweit 1.200 Menschen mit Hilfe von Suizidbegleitern gestorben sind. Dazu kämen geschätzte mehr als 200 Sterbebegleitungen von einzelnen Ärzten. Wie viele Suizide von Menschen ohne medizinische Kenntnisse begleitet wurden, ist unbekannt.

In der Suizid-Statistik für das Jahr 2023 wurden laut Nationalem Suizidpräventionsprogramm und der Deutschen Akademie für Suizidprävention 10.304 Selbsttötungen (deutlich mehr Männer als Frauen) erfasst. Die Zahl assistierter Suizide wird in der offiziellen Statistik nicht gesondert ausgewiesen, allerdings wurde ein deutlicher Anstieg von Suiziden durch Medikamente registriert.

5.500 Mitglieder im Hamburger Verein Sterbehilfe

Der Hamburger Verein Sterbehilfe zählt nach eigenen Angaben mittlerweile 5.500 Mitglieder. Beim Sterben betreut werden ausschließlich Mitglieder. Eine lebenslange Vereinsmitgliedschaft kostet 500 Euro. Langjährige Mitglieder zahlen 2.000 Euro für die Sterbebegleitung - für kurzfristige Gesuche werden bis zu 7.000 Euro fällig. Davon finanziert der Verein das Personal und ermöglicht auch Menschen ohne die entsprechenden finanziellen Mittel eine Sterbebegleitung.

Kritik, dass sich die Praxis des assistierten Suizids in einer rechtlichen Grauzone bewege, kann Meike Hoffmanns, Leiterin der Sterbebegleitung, nicht nachvollziehen. Ihr Verein sei sehr genau und sorgfältig, niemand würde gedrängt, der Impuls müsse immer von den Mitgliedern kommen. "Das sind alles selbstständig denkende Menschen, die ein Leben hinter sich haben, mit Familien, mit Kindern, mit Berufen", sagt sie.

Assistierter Suizid: Dokumentationspflicht, Polizei wird hinzugezogen

Hoffmanns verweist auch auf die Dokumentationspflicht bei Hilfe zur Selbsttötung und die Auflage, nach einem assistierten Suizid alle Formalitäten mit der Polizei abzuwickeln. Die Mitarbeiter des Vereins hätten eine profunde Ausbildung, kämen aus dem Palliativdienst, der Hospizpflege oder aus Bestattungsunternehmen. Selbstbestimmung am Lebensende beinhaltet für sie auch die bewusste Entscheidung, keine Sterbehilfe anzunehmen. "Es gibt immer Menschen, die dagegen sind und das ist ja auch in Ordnung", sagt sie. "Hospiz- und Palliativpflege ist großartig, und ich finde, dass das nebeneinander existieren kann. Es ist auch ganz individuell, was jemand aushalten kann oder möchte."

Müller: Keine Wehmut, sondern Dankbarkeit für das Leben

Aushalten will Lothar Müller vor allem nicht, dass er irgendwann womöglich abhängig wird von Dritten oder gar seiner Familie zur Last fällt. Er hat mit seiner Frau und seinen Söhnen seine Entscheidung ausführlich diskutiert. Seine Frau, die deutlich jünger ist als er, hat sich ebenfalls dafür entschieden, die Option assistierter Suizid bei Bedarf ziehen zu können. Müller vertraut darauf, dass er den Zeitpunkt nicht verpasst, "die Pille noch selber zu nehmen". Er hoffe, dass dieser Punkt noch lange nicht erreicht ist. "Wenn er da ist, ist es hardcore, was in einem vorgeht: Ist es jetzt, ist es morgen? Aber ich hoffe, dass es mir so gelingt, dass es dann auch wirklich der letzte Moment ist."

Wehmut über seine Entscheidung empfinde er nicht, sagt er. Traurigkeit werde am Ende schon da sein, aber sie würde, so stellt er sich das vor, aufgewogen, durch Dankbarkeit und das Glück, dass er sein Leben so leben konnte, wie er es getan hat: "Liebes Schicksal, ich bin dir sehr dankbar dafür - danke für mein Leben!"

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2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Unterstützung zum Suizid unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ist. Seitdem boomt Sterbehilfe. Ein Radiofeature in der ARD-Audiothek. extern

Dieses Thema im Programm:

NDR Info | Aktuell | 26.02.2025 | 06:07 Uhr

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