Regeln für Radfahrer: Wann drohen Bußgelder?
Wer hat recht im Straßenverkehr? Die wichtigsten Regeln für Radfahrer, die auch Autofahrer kennen sollten. Für welche Verstöße drohen Bußgelder?
Radfahrer und Autofahrer müssen sich den knappen Platz auf den Straßen teilen. Gegenseitiges Verständnis und Rücksicht sind selten. Dabei schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass sich alle so zu verhalten haben, dass niemand "gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird".
In der Praxis sind sowohl Rad- als auch Autofahrer davon überzeugt, im Recht zu sein. Ein Blick auf die Vorschriften fürs Radfahren birgt für viele Verkehrsteilnehmer Überraschungen. Die wichtigsten Regeln für Radfahrer im Überblick.
Bußgelder: Strafen für Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern
Ohne Licht über die dunkle Kreuzung, falsch durch Einbahnstraßen: Auch Radfahrer werden zur Kasse gebeten, wenn sie Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begehen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Für typische Verstöße von Radfahrern gibt es eigene Tatbestände und Bußgelder. Ist das nicht der Fall, zahlen sie in der Regel das halbe Bußgeld von Autofahrern.
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Fahren auf dem Gehweg (ohne Zeichen) | 55 bis 100 Euro |
beschilderten Radweg nicht benutzen | 20 bis 35 Euro |
rote Ampel missachten | 60 bis 120 Euro plus 1 Punkt |
Befahren einer Fußgängerzone | 25 bis 40 Euro |
Handy während der Fahrt benutzen | 55 Euro |
Fahren ohne Licht | 20 bis 35 Euro |
fehlende Klingel | 15 Euro |
Fehler beim Linksabbiegen | 15 bis 30 Euro |
freihändig fahren | 5 Euro |