Stand: 14.03.2020 08:21 Uhr

Absagen wegen Corona: Das müssen Sie wissen

Ob Fußballspiel, Konzertabend, Messe oder Lesung - aufgrund des Coronavirus fallen aktuell Veranstaltungen in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein aus. NDR Kultur hat mit Kathrin Körber darüber gesprochen. Sie ist Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Göttingen.

Frau Körber, ein Hörer fragt: "Meine Veranstaltung wurde verschoben. Es heißt die Karten behalten ihre Gültigkeit, ich kann an dem neuen Termin aber nicht. Welche Rechte habe ich jetzt?" Kann er stattdessen auch sein Geld zurückbekommen?

Ein Aufsteller mit der Aufschrift "Kein Eingang" vor der leeren Halle der Leipziger Buchmesse. © picture alliance/Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa Foto: Jan Woitas
Ein Bild, an das man sich derzeit gewöhnen muss.

Kathrin Körber: Der Verbraucher sollte sich auf jeden Fall an den Veranstalter wenden und mitteilen, dass er eben an diesem Tag verhindert ist und um Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises bitten.

Wie sind aus Ihrer Erfahrung seine Aussichten auf Erfolg?

Körber: Das werden wir dann erfahren, wenn viele Veranstalter reagiert haben. Denn grundsätzlich gilt erst einmal, dass die Veranstaltung gebucht ist und der Verbraucher eigentlich das Recht hat, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Nun ist die aus bekannten Gründen abgesagt und wir befinden uns jetzt - juristisch gesehen - in einem sogenannten Rückabwicklungsprozess. Der Veranstalter unterbreitet lediglich ein neues Angebot zu einem neuen Termin und das kann der Verbraucher eben nicht annehmen, weil er verhindert ist. Deswegen bleiben wir, nach wie vor, bei dieser Rückabwicklung des Ticket-Kaufs.

Und wenn die Veranstaltung zwar stattfindet, ich selbst aber sicherheitshalber zu Hause bleiben will? Bekomme ich mein Geld auch wieder?

Körber: Nein, dann ist es die Entscheidung des Verbrauchers, an öffentlichen Veranstaltungen oder solchen in geschlossenen Räumen nicht teilzunehmen. Da gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Was können Sie all denen raten, die Tickets für Veranstaltungen in mehreren Wochen oder Monaten haben, bei denen man noch nichts absehen kann? Können oder sollten die schon frühzeitig etwas tun?

Körber: Hier würde ich die Empfehlung aussprechen, einfach abzuwarten. Im Moment können wir die Verbreitung des Virus überhaupt nicht einschätzen. Wir wissen nicht, ob in drei, vier oder fünf Wochen in Stadt xy eine Veranstaltung stattfinden kann. Die Veranstalter informieren ihre Kunden regelmäßig, und dann werden die Verbraucher wissen, was sie zu tun haben. Wichtig ist nur, dass sie sich immer an den Veranstalter wenden, um ihre gezahlten Ticketpreise gegebenenfalls wieder zurückzubekommen, und nicht etwa an Ticket-Plattformen.

Coronavirus
Zwei Ärztinnen und ein Arzt gehen auf einem Krankenhausflur entlang © panthermedia Foto: Kzenon

Coronavirus-Blog: Schutzverordnungen der Länder laufen aus

In Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen künftig nur noch Besucher Maske tragen, die Testpflicht entfällt. Die Corona-News des Tages - letztmalig im Blog. mehr

Hinweisschild auf ein Corona-Testzentrum am Hamburger Flughafen. © picture alliance/dpa Foto: Christian Charisius

Urlaub in Corona-Zeiten: Darauf müssen Reisende achten

Auf Flügen und in Zügen gilt in Deutschland weiterhin eine Maskenpflicht. Der 3G-Nachweis bei der Einreise ist ausgesetzt. mehr

Medizinische und FFP-2-Masken liegen auf einem Tisch. © NDR Foto: Anja Deuble

Corona: Wie schütze ich mich vor Ansteckung?

Aerosole spielen bei der Corona-Ausbreitung eine wichtige Rolle. Mit einfachen Mitteln lässt sich das Infektionsrisiko senken. mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR Kultur | Klassisch unterwegs | 14.03.2020 | 06:40 Uhr

Schlagwörter zu diesem Artikel

Infektion

Coronavirus

Mehr Verbrauchertipps

Eine Frau packt ein Geschenk in ein Päckchen. © picture alliance / dpa Themendienst Foto: Christin Klose

Post zu Weihnachten: Wann Pakete und Briefe verschicken?

Pakete und Briefe sollte man zeitig aufgeben, damit sie bis zum Fest ankommen. Wichtige Termine und Fristen für 2024. mehr