Amalgam-Verbot: Was man ab 2025 beim Zahnarzt beachten muss
Amalgam ist ab dem kommenden Jahr für Zahnfüllungen verboten. Für die neue Standardfüllung der gesetzlichen Krankenkassen stehen mehrere Werkstoffe zur Verfügung, doch keiner davon hält besonders lange.
Wer mit einem Loch im Zahn zum Zahnarzt geht und kein Geld ausgeben möchte oder kann, bekommt die sogenannte Kassenleistung. Ab dem 1. Januar 2025 ist das in den meisten Fällen ein einfacher Kunststoff oder eine Füllung aus einem Glas-Zement. Bisher wurde in einigen Fällen noch Amalgam verwendet, das ab dem kommenden Jahr aber von der EU verboten wird. Ausnahmen für die Neuregelung gibt es nur, wenn ein Arzt die Behandlung mit dem quecksilberhaltigen Stoff für unbedingt erforderlich hält.
Die neuen Füllungen aus Kunststoff oder Glas-Zement kann der Zahnarzt binnen weniger Minuten verarbeiten, die Behandlung dauert nicht lange. Der Nachteil: Die neuen Varianten halten im Schnitt nur fünf bis acht Jahre, sagt Roland Frankenberger, Professor für Zahnerhaltungskunde an der Universität Marburg. Ist die Füllung defekt, muss sie ausgetauscht werden. Bei Amalgam-Füllungen ist es durchaus möglich, dass sie mehrere Jahrzehnte halten.
Sonderregel für Schwangere und Kinder fällt weg
Bis Ende des Jahres - also so lange, wie Amalgam noch die offizielle Kassenleistung ist - gilt eine Sonderregel für Schwangere, Stillende und Kinder unter 15 Jahren: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für diese Personengruppen auch die Kosten von höherwertigen Füllungen. Der Grund: Für sie käme Amalgam nicht infrage, sagt Dr. Eric Banthien, Zahnarzt aus Hamburg und Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung der Hansestadt: "Diese Regelung war notwendig, weil Amalgam für diese Patienten nicht indiziert, dementsprechend verboten ist. Ab Januar, wenn Amalgam komplett verboten sein wird, wird diese Regelung fallen, weil der Grund gefallen ist."
Was lange halten soll, kostet extra
Grundsätzlich gilt: Je aufwendiger und länger die Behandlung, desto langlebiger ist später die Füllung. Sogenannte Kompositfüllungen, die in Schichten aufgetragen werden müssen, oder Keramikfüllungen versprechen eine lange Haltbarkeit, erklärt Zahnmediziner Frankenberger. Allerdings müssen Patientinnen und Patienten für diese Füllungen einen Aufpreis zahlen, je nach Zahn, Position und Größe des Schadens. Für ein kleines Loch beträgt der Aufpreis rund 150 Euro.
Gregor Bornes, Bundessprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen, kritisiert, dass besonders Menschen mit wenig Geld hier das Nachsehen haben: "Menschen, die kein Geld haben, müssen sich die Kassenleistungen machen lassen. Ab nächstem Jahr wird es das billige Material sein, das schlechter hält. Das heißt, wir haben das Problem, dass wir Menschen, die wenig Geld haben und womöglich auch aufgrund ihrer Situation eher Karies bekommen, mit schlechterem Material versorgt werden. Das ist, finde ich, ein Skandal."
Höhere Kosten für das Gesundheitssystem
Da die neuen Standardfüllungen nicht so lange halten wie bisher Amalgam, fürchtet Patientenschützer Bornes, dass der Wechsel der Füllungen das Gesundheitssystem belasten wird. Wie hoch diese Kostensteigerungen sein könnten, sei aber noch nicht klar. Hinzu kommt: Zahnärztinnen und Zahnärzte verdienen künftig ein wenig mehr an jeder Füllung: Die sogenannten Abrechnungsziffern wurden leicht angehoben. Allerdings liegen die Steigerungen hier im Bereich von teils unter einem Euro, so Vertreter der Zahnärztekammer Hamburg.
Alte Amalgam-Füllungen müssen nicht ersetzt werden
Das EU-Verbot für Amalgam-Füllungen betrifft nur neue Fälle ab dem Jahr 2025. Wer schon eine Zahnfüllung aus Amalgam hat, kann diese behalten. Erst, wenn diese in Zukunft kaputtgeht, muss die komplette Füllung durch einen anderen Werkstoff ersetzt werden. Füllungen aus Amalgam können mehrere Jahrzehnte halten und sind für den Träger ungiftig. Erst bei der Entfernung werden giftige Quecksilberdämpfe freigesetzt, die aufwendig abgesaugt werden müssen. Deswegen sei es kontraproduktiv, Amalgam vorzeitig zu entfernen, warnt auch der Patientenschützer.