Was tun bei Arthrose im Sprunggelenk?
Bleiben konservative Therapien ohne Erfolg, kann eine Versteifung des Sprunggelenks oder der Einsatz eines Kunstgelenks bei Arthrose sinnvoll sein.
Das Sprunggelenk ist das am stärksten belastete Gelenk des menschlichen Körpers. Beim Gehen oder Springen trägt es zum Teil mehr als das Fünffache des Körpergewichts. Arthrose im Sprunggelenk ist in der Regel keine Alterserscheinung, sondern in den meisten Fällen eine Folge von Verletzungen.
Aufbau des Sprunggelenks
Das Sprunggelenk verbindet Wade und Fuß miteinander. Es setzt sich aus zwei Teilgelenken zusammen - dem oberen und dem unteren Sprunggelenk. Nur beide zusammen ermöglichen, dass der Fuß sich heben, senken und drehen lässt.
Auslöser für Verletzungen am Sprunggelenk
Zu den häufigsten Auslösern für Verletzungen am Sprunggelenk gehört Umknicken. Auch Brüche oder Bänderverletzungen können direkt oder indirekt über Instabilitäten des Knöchels zu einer voranschreitenden Zerstörung des Knorpelgewebes führen.
Symptome bei Verletzungen am Sprunggelenk
Typische Symptome für Verletzungen des Sprunggelenks sind anlauf- und belastungsabhängige Schmerzen und eine zunehmende Verformung des Gelenks. Mit fortschreitender Erkrankung nimmt die Beweglichkeit immer weiter ab - bis hin zur natürlichen Versteifung.
Das Ausmaß der Schmerzen muss nicht unbedingt mit dem Grad der Arthrose im Sprunggelenk übereinstimmen. Selbst eine ausgeprägte Arthrose kann zu relativ geringen Schmerzen führen oder sogar beschwerdefrei verlaufen.
Voraussetzungen für eine Sprunggelenks-Prothese
Ist nur ein Teil des Sprunggelenks geschädigt, kann eine Prothese eingesetzt werden. Voraussetzungen dafür sind
- ein gerader hinterer Fuß, der beim Laufen auch gerade aufgesetzt werden kann
- genügend fester Knochen zur Verankerung der Prothese
- intakte und stabile Bänder
Liegt in beiden Teilen des Sprunggelenks eine Arthrose vor, würde eine Prothese nicht genügend Stabilität bringen. Auch bei ausgeprägten Fehlstellungen oder starker Osteoporose kommt eine Prothese nicht infrage.
Die Operation zum Einsatz eines Kunstgelenks wird über einen Schnitt an der Vorderseite des Sprunggelenks vorgenommen. Die Gelenkflächen werden entfernt und durch die Prothesen ersetzt. Ein Kunststoff-Gleitkern sorgt für die Verbindung der neuen Gelenkflächen untereinander. Die Haltbarkeit der Prothesen hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Bei Materialverschleiß reicht es oft aus, nur den Gleitkern zu tauschen. Problematisch bleibt jedoch der Wechsel einer ganzen Prothese im Falle eine Lockerung. Austauschmöglichkeiten wie bei Hüft- oder Knieprothesen existieren nicht, sodass dann eventuell doch die Versteifung des Gelenkes nötig ist.
Versteifung: Gefahr der Überbelastung
Sind beide Teile des Sprunggelenks betroffen, ist die Versteifung die Therapie der Wahl. Dabei werden Restknorpel und kaputter Knochen entfernt, bis nur noch gesunder Knochen übrigbleibt. Dann fixiert der Operateur Sprung- und Schienbein mit Schrauben oder Platten und versteift dadurch das Gelenk. Anders als bei einer Prothese kann der Chirurg auch mit Knochenersatzmaterialien arbeiten, in denen die Schrauben oder Platten Halt finden. Ein versteiftes Gelenk ist in der Regel sehr belastbar und im Ergebnis langfristig stabil.
Für eine Versteifung sprechen
- eine Fehlstellung des gesamten Gelenks
- instabile Bänder
- eine Arthrose in beiden Anteilen des Sprunggelenks
Nach der Versteifung sind Betroffene in der Regel zunächst beschwerdefrei. Mit der Zeit können veränderte Bewegungsabläufe aber zu Fehl- und Überbelastungen der umgebenden Gelenke in Fuß, Knie und Hüfte führen. Auch geschmeidiges Barfußlaufen ist mit einem versteiften Sprunggelenk nicht mehr möglich, weil die Titanplatte im Gelenk das Abrollen des Fußes verhindert. Mit speziellen Einlagen oder Schuhen mit Abrollsohle können die Betroffenen aber in der Regel normal und ohne Schmerzen laufen.