Schwerbehinderung: Ein Ausweis bringt Vorteile

Stand: 28.05.2024 08:17 Uhr | vom Norddeutscher Rundfunk-Logo

Schwerbehindertenausweise unterscheiden sich durch den individuell unterschiedlichen Grad der Behinderung. Dieser wird bei einem Antrag durch ein ärztliches Gutachten anhand einer Tabelle festgestellt.

von Tina Roth

Menschen mit Schwerbehinderung erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis dient als Nachweis auf Anspruch von sogenannten Nachteilsausgleichen, die auf gesetzlicher oder auch auf freiwilliger Basis eingeräumt werden.

Was ist eine Schwerbehinderung?

Eine Schwerbehinderung bedeutet eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit, die zu einer erheblichen Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben führt. Dauerhaft bedeutet dabei, dass die Einschränkungen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate anhalten werden. Eine starke Gehbehinderung, Blind- oder Taubheit sind bekannte Behinderungen - aber auch psychische und andere Erkrankungen können Ursache für eine Schwerbehinderung sein. In Deutschland gibt es rund acht Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung.

GdB-Tabelle: Wann liegt eine Schwerbehinderung vor?

Die Schwere einer Behinderung wird über den sogenannten Grad der Behinderung (GdB) festgelegt. Als Grundlage dient dabei die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), die mögliche körperliche und seelische Krankheiten auflistet. Man spricht bei dieser Liste auch von der sogenannten GdB-Tabelle. Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 ausgedrückt. Ab einem GdB von 20 liegt eine Behinderung vor, ab einem GdB von 50 eine Schwerbehinderung.

Welche Vorteile bietet ein Schwerbehindertenausweis?

Der Grad der Behinderung und die entsprechenden zugrundeliegenden Einschränkungen dienen als Grundlage für zusätzliche Merkzeichen, die im Schwerbehindertenausweis durch bestimmte Buchstaben vermerkt sind. Nach ihnen richtet sich der Anspruch bestimmter Nachteilsausgleiche. Die Merkzeichen:

  • G - Der behinderte Mensch kommt im Straßenverkehr nicht gut zurecht.
  • aG - Der behinderte Mensch ist stark gehbehindert.
  • H - Der behinderte Mensch kann sich nicht alleine helfen.
  • Bl - Der behinderte Mensch ist blind.
  • Gl - Der behinderte Mensch ist entweder gehörlos oder schwerhörig und kann auch nicht gut sprechen.
  • B - Der behinderte Mensch kann eine Begleitperson mitnehmen.
  • RF - Der behinderte Mensch erhält eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags und der Telefongebühren.

Je nach zugrundeliegender Grunderkrankung und entsprechendem Merkzeichen erhalten Betroffene unterschiedliche Nachteilsausgleiche: Möglich sind unter anderem finanzielle Unterstützung, bestimmte finanzielle Vorteile in Form von Steuerfreibeträgen, Befreiung von den Rundfunkbeiträgen, Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr und bei Bahnfahrten. Bei einer entsprechenden Kennzeichnung und einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke berechtigt der Ausweis auch zur Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr. Zudem bestehen für Schwerbehinderte Sonderregelungen im Arbeitsrecht: ein erweiterter Kündigungsschutz sowie Anspruch auf Zusatzurlaub. Schwerbehinderte können unter Umständen vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in Rente gehen und spezielle Hilfsmittel oder Assistenzleistungen in Anspruch nehmen.

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Einem Antrag sollten vorhandene ärztliche Unterlagen beigelegt werden, beispielsweise:

  • Entlassungsberichte von Klinik oder Reha-Einrichtung
  • Labor-Bericht
  • EKG-Befund
  • Pflegegutachten
  • Diabetes-Tagebuch bei Zuckerkrankheit
  • Sprach- und Ton-Audiogramm bei Antrag wegen Schwerhörigkeit
  • Sehtest bei Sehschwäche

Ein Schwerbehindertenausweis wird in der Regel zunächst für die Dauer von maximal fünf Jahren ausgestellt und kann bei fortbestehenden Einschränkungen zweimal verlängert werden. Ist keine Änderung in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden.

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Dieses Thema im Programm:

NDR Fernsehen | Visite | 28.05.2024 20:15 Uhr

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