Wichtige Rechte für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie Menschen ohne Beeinträchtigungen, spezielle Gesetze sorgen zudem für besonderen Schutz. Rechtliche Grundlagen und wichtige Links zum Thema.
Diese Gesetze, Verordnungen und Aktionspläne sind die Basis für ein demokratisches Miteinander und Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention
In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) der Vereinten Nationen seit 2009 geltendes Recht. In der UN-BRK sind klare Bedingungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen - wie zum Beispiel beim Wohnen, Arbeiten, im gesellschaftlichen Leben oder bei der Mobilität - formuliert und konkretisiert. Drei Stellen kümmern sich um die Umsetzung: Die Staatliche Anlaufstelle im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) steuert den Nationalen Aktionsplan, das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) überwacht die Umsetzung und in der Staatlichen Koordinierungsstelle gibt es mit dem Behindertenbeauftragten eine zentrale Anlaufstelle.
Gleichheitsrecht im Grundgesetz
Das Grundgesetz (GG) regelt die Grundlagen für das Zusammenleben aller Menschen in der Bundesrebublik Deutschland. Zu den Grundrechten gehört auch das Gleichheitsrecht aus dem dritten Artikel:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist es, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen". Das AGG ist Grundlage für die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, sie unterstützt Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, berät und forscht zum Thema und berichtet an den Bundestag. Ein Wegweiser bietet Erläuterungen und Beispiele zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (PDF).
Bundesteilhabegesetz und Teilhabestärkungsgesetz
Mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung sollen das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Teilhabestärkungsgesetz schaffen. Beratung zu Fragen der Teilhabe bietet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Die Lebenshilfe informiert mit einem Überblick über Änderungen im Teilhabestärkungsgesetz.
Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
Wer eine Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder als Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese stehen im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Die Lebenshilfe informiert über Grundlagen, Neuerungen und Leistungen der Grundsicherung. Ein Ratgeber des Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. richtet sich speziell an Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.
Ratgeber zum Thema Leben mit Behinderungen
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis? Auf welche sozialen Leistungen habe ich einen Anspruch? Wer hilft mir bei Fragen rund um die Pflege? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet einen Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderungen mit einer Vielzahl von Angeboten an. Die Informationen, beispielsweise zu den Themen Arbeiten, Wohnen und Leben, werden auch in leichter Sprache und in Gebärdensprache zur Verfügung gestellt.
Rechtlicher Schutz vor Gewalt
Menschen mit Behinderung erleben häufiger Gewalt als Menschen ohne Behinderungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über das Thema und listet mit den "Hilfsangeboten" konkrete Ansprechpartner auf. Die Lebenshilfe informiert über den Schutz für Menschen mit Behinderung. Das Weibernetz, eine politische Interessenvertretung behinderter Frauen, hat eine Arbeitshilfe ("In 5 Schritten zum Gewaltschutzkonzept") erarbeitet, die helfen soll, ein Gewaltschutzkonzept zu erarbeiten.
Projekt Rehadat Recht: Gesetze und Urteile rund um Behinderung und Teilhabe
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln stellt mit Rehadat Recht Entscheidungen und Gesetze zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder Schwerbehinderung in einer Sammlung zur Verfügung. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
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