Eingeschweißte FFP-2-Masken. © picture alliance/Waltraud Grubitzsch/ZB Foto: Waltraud Grubitzsch

Corona-Ansteckung: Wie gut schützen FFP2-Masken?

Stand: 12.01.2021 13:09 Uhr

Wer seine FFP2-Maske nicht richtig trägt, geht ein höheres Risiko ein, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren.

Masken gehören in Corona-Zeiten zum Alltag. In Bussen, Bahnen und Geschäften ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Wie gut eine Maske schützt, hängt neben dem richtigen Sitz außerdem vom verwendeten Material ab.

Dicker Stoff und viele Lagen bieten besseren Corona-Schutz

Die Gefahr einer Corona-Ansteckung ist in Innenräumen am größten. Auf unsichtbaren Schwebeteilchen (Aerosolen) können Viruspartikel stundenlang haften und eingeatmet werden. Je dicker der Stoff einer Maske ist und je mehr Lagen die Maske hat, umso besser kann sie die Aerosol-Verbreitung reduzieren.

Die Wirkung von Masken haben Wissenschaftler mithilfe radioaktiver Partikel und einer künstlichen Lunge simuliert. Sie befestigten unterschiedliche Masken am Ende eines Schlauchs, bliesen Test-Aerosole durch den Schlauch und ermittelten, wie viele Partikel der Stoff durchlässt. Zum Vergleich wurden Aerosole ungefiltert durch den Schlauch geblasen.

Das Ergebnis: Während eine einlagige Schutzmaske nur eine Filterleistung von 35 Prozent hatte, verringert eine dreilagige Maske die Anzahl der Partikel um 89 Prozent. Entscheidend ist auch die Größe der Poren: Je mehr Stofflagen eine Maske hat und je kleiner die Poren des Stoffs sind, umso größer ist die Schutzwirkung der Maske.

Visiere bieten nur eingeschränkten Schutz

Als Mund-Nasen-Schutz werden auch sogenannte Visiere verwendet. Sie sind bequemer zu tragen, das Gegenüber sieht zudem das gesamte Gesicht und die Mimik. Allerdings werden Gesichtsvisiere zum Beispiel in Hamburg nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung anerkannt. Denn sie schützen allein den Träger vor einer direkten Tröpfcheninfektion, etwa durch Niesen, nicht jedoch vor Aerosolen. Diese können ungehindert an den Seiten des Visiers vorbeiströmen.

FFP-Schutzmasken für Risikogruppen

Wer ein erhöhtes Risiko hat, an Covid-19 schwer zu erkranken, sollte anstatt einer Alltagsmaske aus Stoff besser eine professionelle FFP-Maske der Schutzklasse 2 oder 3 tragen.

CE-Kennzeichnung bei FFP2-Masken beachten

Sie schützen den Träger vor Aerosolen. Die Qualität der Masken wird durch eine CE-Kennzeichnung und eine vierstellige Zahl für eine der 41 zugelassenen Prüfstellen sichergestellt. Stammen die Atemschutzmasken aus Übersee, tragen sie meist andere Bezeichnungen wie KN95 (China) oder N95 (USA).

FFP2-Masken müssen richtig sitzen

Neben der Qualität des Filters, kommt es vor allem auf den Sitz der Maske an. Sie müssen zum Gesicht des Trägers passen und eng anliegen. Bei einer experimentellen Untersuchung an der Technischen Universität Berlin strömten – je nach Proband – bis zu 75 Prozent der Atemluft ungefiltert nach außen.

Das Ergebnis ist also kaum besser als bei OP- oder Alltagsmasken, bei denen bis zu 93 Prozent entweichen. Den besseren Schutz für sich selbst und andere bieten FFP2-Masken also nur, wenn sie wirklich rundum gut und fest anliegen. Bei Barttragenden gibt es ein weiteres Problem: Die Haare wirken wie ein Abstandshalter.

Mit FFP2-Maske vermeintlich sicher fühlen

So kann es passieren, dass sich Menschen mit einer FFP2-Maske vermeintlich sicher fühlen und möglicherweise Risikokontakte eingehen, obwohl sie mit der Maske gar nicht besser geschützt sind als mit einem einfachen Mund-Nasen-Schutz. Wie Stoffmasken können auch FFP-Masken mehrfach verwendet werden, wenn sie zuvor desinfiziert wurden - zum Beispiel bei 80 Grad Celsius im Backofen für 30 Minuten erhitzen.

Schutzmasken mit Berechtigungsschein

Mit einem Berechtigungsschein, der ihnen automatisch zugeschickt wird, bekommen alle Versicherten ab 60 Jahren und chronisch Kranke in den kommenden Wochen insgesamt zwölf Schutzmasken gegen eine geringe Eigenbeteiligung. Um alle Berechtigten ausstatten zu können, werden jeweils sechs Masken in zwei unterschiedlichen Zeiträumen ausgehändigt. Zunächst zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar und anschließend zwischen dem 16. Februar und dem 15. April 2021. Die Eigenbeteiligung beträgt pro Abholung zwei Euro.

 

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