Blatt einer Hanfpflanze und eine Fläschchen mit CBD-Öl liegt auf einem Teller © Colourbox Foto:  Ira_EVVA

CBD-Produkte: Hat Cannabidiol eine Wirkung?

Stand: 21.07.2022 07:52 Uhr

Das Cannabidiol (CBD) aus der Hanf-Pflanze wird als Wundermittel gegen Stress, Schmerzen und Krebs angepriesen. Doch die Wirksamkeit ist nicht nachgewiesen.

Anders als das Tetrahydrocannabinol (THC) der Hanf-Pflanze hat CBD keine berauschende Wirkung und macht nicht süchtig. Wie genau CBD wirkt, ist nicht bekannt. Vermutet wird, dass Cannabidiol die Wirkung anderer Medikamente verstärken kann. Außer positiven Erfahrungsberichten gibt es kaum Studien, die einen Effekt belegen.

CBD zur Therapie von Epilepsie und Multipler Sklerose

Als gesichert gilt der therapeutische Nutzen von CBD nur bei bestimmten Formen der Epilepsie. Seit 2019 ist es in Europa als Antiepileptikum (Handelsname Epidiolex) zur Behandlung von schweren, kindlichen Epilepsien zugelassen. Es wird davon ausgegangen, dass CBD die Kalziumkonzentration innerhalb der Nervenzellen verändert. Als Nebenwirkung können Veränderungen des Leberstoffwechsels auftreten, sodass die Leberwerte während der Behandlung mit dem Medikament regelmäßig kontrolliert werden müssen. 

Als zugelassenes Medikament unterliegt der Wirkstoff CBD in Deutschland der Verschreibungspflicht. Wegen seiner entkrampfenden Eigenschaften ist CBD außerdem Bestandteil des Wirkstoffs Nabiximols, der als Spray zur Behandlung von Krämpfen bei der Multiplen Sklerose zum Einsatz kommt.

Kann CBD Vermehrung von Tumorzellen hemmen?

Ergebnisse aus Tierversuchen deuten darauf hin, dass CBD bei bestimmten Krebsarten der Vermehrung von Tumorzellen entgegenwirken könnte. Die Studien zeigen, dass CBD in Kombination mit einer Chemotherapie die Überlebenszeit von Versuchsmäusen von 20 auf 22 Tage erhöht. Bislang sind die Untersuchungen aber noch Grundlagenforschung. Die Ergebnisse sind nicht auf den Menschen und aktuelle Krebstherapien übertragbar.

CBD in der Schmerztherapie

Untersuchungen an Tieren weisen auch darauf hin, dass CBD in der Palliativmedizin bei Beschwerden wie Schmerzen, Schlaflosigkeit, Angstzuständen und Depressionen eine unterstützende Rolle spielen könnte. Um diese Effekte zu bestätigen, müssen allerdings weitere Studien erfolgen.

CBD-Produkte ohne Wirknachweis

Frei verkäufliche CBD-Produkte aus dem Onlinehandel, aus speziellen Hanfshops, aus Drogerien, aber auch aus Apotheken sind keine zugelassenen Medikamente. Die Öle, Cremes oder Sprays dürfen derzeit jedoch nahezu ungeprüft als Hygiene- oder Kosmetikprodukte verkauft werden, ohne dass sie irgendeinen offiziellen Wirksamkeitsnachweis erbringen mussten. Nur der THC-Gehalt muss unter 0,2 Prozent liegen.

Als Nahrungsergänzungsmittel dürften CBD-Produkte nach Ansicht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nicht in Verkehr gebracht werden, denn CBD hat auch keine Zulassung als "neuartiges Lebensmittel". Zum Einnehmen dürften CBD-Kosmetik- oder Hygiene-Produkte demnach überhaupt nicht empfohlen werden.

CBD-Produkte nicht als Lebensmittel zugelassen

Sind CBD-Produkte zum Einnehmen vorgesehen, benötigen sie eine Zulassung der Europäischen Union als neuartiges Lebensmittel.

Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit prüft mehrere Herstelleranträge, CBD als neuartiges Lebensmittel zuzulassen. Doch im Juni 2022 wurde das Verfahren vorerst gestoppt. Die Efsa (European Food Safety Authority) verweist auf potenzielle Gefahren und fehlende Daten, um festzustellen, ob Cannabidiol (CBD) als Lebensmittel sicher ist.

Hersteller versuchen Verkaufsverbot zu umgehen

Dirk Lachenmeier untersucht für das Chemische Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe CBD-Proben, die bei Lebensmittelkontrollen genommen werden. Er beobachtet: Einige Hersteller versuchen mit Tricks, das Verkaufsverbot zu umgehen. Sie deklarieren die Öle um, etwa als "kosmetisches Mundhygieneöl". Es reiche aber nicht aus, die Produkte umzubenennen, erklärt Lachenmeier. Wenn ein menschlicher Verzehr eines CBD-Produktes vorherzusehen sei, gelte es damit auch als Lebensmittel.

Viele CBD-Produkte enthalten mehr THC als erlaubt

Lachenmeier stellt außerdem immer wieder fest: Zahlreiche CBD-Produkte enthalten mehr THC als erlaubt, könnten also doch berauschend wirken. In einigen Fällen könne laut Lachenmeier sogar ein Drogenurintest positiv ausfallen. 2020 beurteilte er insgesamt mehr als hundert CBD-Produkte in Baden-Württemberg als nicht verkehrsfähig. Oft wehren sich die Hersteller juristisch. 50 von ihnen haben bei der Europäischen Union eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel beantragt.

Stiftung Warentest: CBD-Produkte keine harmlosen Pflanzenstoffe

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Ärzte und Verbraucherschützer warnen weiterhin vor CBD-Produkten und halten sie für bedenklich. Stiftung Warentest untersuchte 17 verschiedene CBD-Produkte. Im Interview rät Redakteurin Nicole Merbach klar davon ab, CBD-Produkte einzunehmen. Anders als sein Image sei Cannabidiol nicht als ein harmloser Pflanzenstoff einzustufen. Es handele sich vielmehr um eine pharmakologisch sehr wirksame Substanz, die im Körper wie ein Arzneimittel wirken könne.

Hanfsamen im Müsli, Hanföl im Salat

Lebensmittel aus der Hanfpflanze, deren Verwendung für die Küche schon vor 1997 dokumentiert ist, fallen nicht unter die Novel Food Verordnung. Produkte aus Cannabis sativa L.-Pflanzen oder –Pflanzenteilen, wie Hanfsamen, Hanfsamenöl oder Hanfsamenmehl sind weiterhin zugelassene Lebensmittel. Die Samen haben einen nussigen Geschmack und wertvolle Omega-3-Fette, sind aber teuer, wohl auch, weil Hanfprodukte so sehr in Mode sind. 

 

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Experten zum Thema

Dr. Clemens Duyster, Facharzt für Anästhesie, spezielle Schmerztherapie, Palliativmedizin, spezielle Intensivmedizin, Notfallmedizin
Narkose im Norden
Praxis für Schmerztherapie
Königsweg 8
24103 Kiel
(0431) 7298 8812
www.narkose-im-norden.de

Dr. Jan-Henrich Stork
Chefarzt der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin
Leiter der Schmerztherapie
Krankenhaus Tabea GmbH & Co.KG
Kösterbergstr. 32
22587Hamburg
www.tabea-fachklinik.de

Saskia Vetter, Ernährungswissenschaftlerin
Referentin Lebensmittel und Ernährung
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.
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(0431) 59 099 40
www.verbraucherzentrale.sh

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