Stand: 23.10.2024 14:05 Uhr

Cannabisgesetz: Welche Regeln gelten seit der Legalisierung?

Am 1. April 2024 trat das umstrittene Cannabisgesetz in Kraft. Seitdem sind der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben legal. Konsumenten können Cannabis über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen beziehen. Beim Autofahren gilt ein Grenzwert. Fragen und Antworten rund um das neue Gesetz.

Eigenbedarf und Eigenanbau: Welche Regelungen gelten?

  • Cannabis ist im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen.
  • Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben.
  • Zu Hause sind der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person erlaubt.
  • Überschreitungen der erlaubten Mengen um bis zu 5 Gramm (unterwegs) bzw. 10 Gramm (zu Hause) werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auf den Besitz größerer Mengen steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
  • Erwachsene dürfen Cannabissamen für den privaten Eigenanbau aus EU-Mitgliedsstaaten einführen oder online bestellen.


22.04.2024 12:03 Uhr

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, erlaubt sei der Besitz von drei weiblichen blühenden Pflanzen. So stand es in einem früheren Entwurf des Gesetzes. Tatsächlich ist laut finalem Gesetzestext der Besitz von drei Cannabispflanzen erlaubt - unabhängig davon, ob es sich um weibliche oder männliche Pflanzen handelt. Weiterhin hieß es in einer früheren Version des Artikels, dass die Cannabis-Clubs einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen, Spielplätzen sowie anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen einzuhalten hätten. Tatsächlich müssen es 200 Meter sein.

 

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Dieses Thema im Programm:

NDR Info | 16.10.2024 | 21:45 Uhr

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