Pflanzengift in Gewürzen und Tees: Wie gefährlich sind sie?
Giftige Pflanzenteile können bei der Ernte in Gewürze und Kräutertees gelangen. Pyrrolizidinalkaloide gelten als krebserregend und können die Leber schädigen. Optisch sind sie kaum zu erkennen.
Kräuter wie Oregano, Rosmarin und Thymian verfeinern unser Essen, aus Minze, Kamille und Fenchel lässt sich außerdem wohltuender Tee zubereiten. Viele trinken gleich eine ganze Kanne, im Glauben, sich etwas Gutes zu tun. Das Problem dabei: Kräuter können mit Pyrrolizidinalkaloiden belastet sein - einer Gruppe gefährlicher Pflanzengifte.
Welche Pflanzen enthalten Pyrrolizidinalkaloide?
Pyrrolizidinalkaloide (kurz: PA) werden von manchen Pflanzen gebildet, um sich vor Fressfeinden und Schädlingen zu schützen. Das Pflanzengift steckt zum Beispiel im Kreuzkraut, insbesondere im Jakobskreuzkraut. Die gelb blühende Wildpflanze hat sich in den letzten Jahren stark verbreitet - häufig auf Flächen, die vormals landwirtschaftlich genutzt und stark gedüngt wurden.
Das Perfide: Das Gift bleibt auch nach der Ernte, wenn die Pflanze getrocknet ist, erhalten. Es ist außerdem sehr gut wasserlöslich und temperaturbeständig. Schon geringe Dosen reichen aus, um die Leber zu schädigen und krebsfördernd zu wirken.
Giftpflanzen geraten bei Ernte zwischen die Kräuter
Bei der maschinellen Ernte von Kräutern geraten die Giftpflanzen, die als Unkraut zwischen ihnen wachsen, mit in das Erntegut. Werden sie nicht gründlich aussortiert, sondern mitverarbeitet, gelangt das Gift dann in den Kräutertee oder das getrocknete Gewürz.
Optisch ist nicht erkennbar, ob Giftpflanzen in einem Produkt enthalten sind - vor allem, wenn es Kräutermischungen sind oder sich die zerkleinerten Pflanzen in Teebeuteln befinden. Pyrrolizidinalkaloide wurden außerdem in Honig, Salaten und Nahrungsergänzungsmitteln gefunden.
Höchstmengen sollen Schutz bieten
Die Europäische Union hat je nach Sorte für Kräutertees Höchstmengen an Pyrrolizidinalkaloiden von 200 bis 400 Mikrogramm pro Kilogramm Tee festgelegt. Tee, der laut Etikett für Säuglinge und Kleinkinder geeignet ist, darf maximal 75 Mikrogramm pro Kilogramm enthalten, andernfalls darf das Produkt nicht verkauft werden.
Für die meisten getrockneten Kräuter gilt ebenfalls eine Höchstmenge von 400 Mikrogramm pro Kilogramm. Ausnahmen gelten für Majoran, Oregano, Borretsch und Liebstöckel - hier dürfen die Produkte einen Gehalt von 1000 Mikrogramm pro Kilogramm aufweisen. Die Mengen, die Verbraucherinnen und Verbraucher aufnehmen, sind oft gering. Dennoch warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung: Kräuter könnten "…einen aus toxikologischer Sicht relevanten Beitrag zur langfristigen wie auch kurzfristigen Exposition…" leisten.
Wie bei anderen krebserregenden Substanzen wird empfohlen, die Aufnahme so weit zu minimieren, wie es vernünftigerweise möglich ist. Diese Vorgehensweise wird in der Toxikologie und im Strahlenschutz als ALARA-Prinzip bezeichnet ("As Low As Resonably Achievable").
Wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher schützen können
Nachdem die Hersteller für das Problem sensibilisiert wurden, sind die Mengen an Pyrrolizidinalkaloiden im Tee in den letzten Jahren zurückgegangen. Laboruntersuchungen zeigen aber, dass das Gift immer noch in ganz unterschiedlichen Mengen in Tees und Gewürzen enthalten sein kann.
Wer häufig und viel Tee trinkt, sollte zwischen Kräutersorten und Herstellern wechseln. Manche Teehersteller bieten ihren Pfefferminz- oder Kamillenblütentee aus ganzen getrockneten Blättern und Blüten an, so dass man hier die Möglichkeit hat, fremd aussehende Blätter und Blüten auszusortieren.
Gleiches gilt für frische Kräuter: Sie werden als einzelne Pflanzen im Topf verkauft. Bei der eigenen Ernte auf der Fensterbank können sich keine giftigen Beikräuter darunter mischen.