Plastische Chirurgie, Botox und Hyaluron: Worauf kommt es an?
Egal ob im Gesicht, am Bauch oder Po: Schönheits-OPs sind gefragt wie noch nie. Doch wie findet man seriöse plastische Chirurginnen und Chirurgen? Und wer hilft bei Behandlungsfehlern?
Das Geschäft mit Schönheitsoperationen, Botox- und Hyaluron-Unterspritzungen boomt. Auf der Wunschliste stehen oft weniger Falten, größere Lippen, straffere Brüste oder eine gerade Nase. Doch nicht alle sind mit dem Ergebnis zufrieden. Immer wieder leiden Patientinnen und Patienten nach einer Schönheits-OP unter Schmerzen, lebenslangen Entstellungen, Narben oder Funktionsstörungen. In einigen Fällen werden sogar weitere Operationen erforderlich.
Begriff Schönheitschirurg nicht geschützt
Wenn etwas schiefgeht, hat es im Vorfeld häufig an den nötigen Voruntersuchungen gemangelt oder an der fachlichen Beratung und Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen. Auch sind viele Operateure für den gewünschten Eingriff nicht ausreichend ausgebildet. Das Problem: Die Berufsbezeichnungen "Schönheitschirurg" und "Kosmetischer Chirurg" sind nicht geschützt. Jede Ärztin und jeder Arzt darf also für die Schönheit zum Skalpell greifen - egal, ob Kieferchirurg, Gynäkologe, Haut- oder Augenarzt. Besonders groß ist das Risiko bei günstigen Anbietern, die massenhaft auf den Markt drängen.
Wie einen seriösen Schönheitschirurgen finden?
Wer sein Äußeres mit chirurgischer Hilfe verändern will, sollte darauf achten, dass der Operierende einen entsprechenden Facharzttitel vorzuweisen hat: Der Begriff "Fachärztin/ Facharzt für Ästhetisch-Plastische Chirurgie" ist geschützt und garantiert, dass die Ärztin oder der Arzt für die gewünschte Operation qualifiziert ist. Vorsicht ist angebracht, wenn
- es keinen direkten Ansprechpartner gibt
- ein Arzt wenig Zeit hat
- es kein ausgiebiges Beratungsgespräch gibt
- ein Arzt oberflächliche Aussagen macht, zum Beispiel das Narkose-Risiko verharmlost
- beispielsweise bei Fettabsaugungen mit großen Mengen (mehr als vier Litern) geworben wird.
Zu einer guten Aufklärung gehören:
- ein detaillierter Kostenvoranschlag
- rechtzeitige Beratung durch den Operateur, nicht erst am Vorabend des Eingriffs und nicht nur per Aufklärungsbogen
- eine umfassende, genaue Erläuterung der Risiken.
Wer unsicher ist, sollte sich vor der Entscheidung für oder gegen einen Eingriff eine zweite Meinung einholen.
Vorsicht bei günstigen Angeboten im Ausland
Auch bei günstigen Angeboten im Ausland ist oft Skepsis angebracht: Vor Ort kann der Preis plötzlich höher werden. Außerdem können Probleme bei der Nachsorge und bei Haftungsfragen auftreten. Oft sind Hygiene-Standards schlechter als in Deutschland.
Eingriff mit Risiko: Brust-OP, Nasen-OP und BBL
Besonders oft kommt es bei Brustvergrößerungen, Nasen-OPs und beim Fettabsaugen zu Komplikationen. Besonders der so genannte Brazilian Butt Lift (BBL), bei dem Eigenfett zur Vergrößerung des Pos eingesetzt wird, gilt als risikoreich. Bei Lidstraffungen kann es passieren, dass sich ein Auge nach dem Eingriff nicht mehr richtig schließen lässt.
Minimalinvasive Eingriffe: Auch hier auf seriöse Ärztinnen und Ärzte setzen
Viel Erfahrung erfordern auch Botox- und Hyaluron-Spritzen zur Faltenreduzierung, sonst kann es zu Komplikationen wie Lidschlussproblemen oder deformierten Gesichtszügen kommen. Hyaluron-Behandlungen gegen die Zornesfalte sind zudem nicht ungefährlich: Die Gel-artige Substanz kann Gefäße verstopfen, die den Sehnerv mit Blut versorgen. In der Folge droht eine Erblindung. Auch deshalb dürfen keine Kosmetikerinnen und Kosmetiker solche Behandungen vornehmen.
Arzt haftet nur für Behandlungsfehler
Unzufriedenheit nach einer Schönheitseingriff begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz. Denn der Arzt haftet nicht für das Ergebnis, wenn die Operation ordnungsgemäß ablief. Bei einem vermuteten Behandlungsfehler trägt der Betroffene die Beweislast. Bei Behandlungen im Ausland ist es für Betroffene meist noch schwieriger, einen Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen.
Diese Schönheitsoperationen zahlt die Krankenkasse
Hat eine Schönheitsoperation vorwiegend medizinische Gründe, zahlt die Krankenkasse den Eingriff unter bestimmten Bedingungen. Wichtig für die Kostenübernahme ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor der Operation.
Eine Erstattung der Kosten ist zum Beispiel in folgenden Fällen möglich:
- Brustvergrößerung: bei extrem ungleich großen Brüsten, einer angeborenen Deformation der Brust oder nach einer Tumor-Entfernung
- Brustverkleinerung: bei orthopädischen Beschwerden durch das Gewicht großer Brüste (Rückenprobleme), wenn mindestens 400 Gramm pro Brust entfernt werden müssen
- Lidkorrektur (Oberlid): bei Beeinträchtigung des Sichtfeldes durch hängende Oberlider
- Nasenkorrektur: bei Atemproblemen zum Beispiel durch eine extrem schiefe Nasenscheidewand oder nach einem Unfall
- Fettabsaugen (Liposuktion): bei krankhaften Fettansammlungen an den Hüften, Oberschenkeln und Oberarmen (Lipödem)
- Bauchdeckenstraffung: eventuell bei chronischen Entzündungen oder Ekzemen in den Hautfalten und bei Schmerzen
Krankenkasse zahlt meist nicht für Folge-OP
Sind nach einer missglückten Operation Folgeeingriffe nötig, übernehmen die Krankenkassen die Kosten dafür meist nicht. Eine seriöse Praxis für Schönheitschirurgie wird bei Reklamationen anbieten, auf Kulanz nachzuarbeiten. Sollte das nicht klappen, können sich Betroffene zum Beispiel an die Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden.
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