Keine Organspende ohne Hirntod-Diagnostik
Die Angst vieler Menschen: Sie könnten vorzeitig für tot erklärt werden. Doch ohne umfassende Hirntod-Diagnostik dürfen keine Organe entnommen werden. Warum nur der Hirntod entscheidet.
Die meisten Menschen befürworten Organspenden zwar grundsätzlich, aber es gibt auch große Verunsicherung was die Organspende und Hirntod betrifft. Nur 39 Prozent haben einen Organspendeausweis. Viele andere haben die Sorge, dass sie möglicherweise vorzeitig für tot erklärt werden oder sie haben das Gefühl, nach ihrem Tod zu einer Art "Ersatzteillager" gemacht zu werden.
Wer an Herzversagen stirbt, kann kein Organspender werden
Zudem zeigt sich immer wieder fehlendes Wissen in der Bevölkerung, wann jemand unter welchen Voraussetzungen überhaupt Organspender werden kann. Tatsächlich kommen gesetzlich in Deutschland lediglich die Menschen als Organspender in Frage, die ursächlich an schweren Hirnschädigungen zum Beispiel nach Schlaganfall, geplatzten Hirnarterien oder einem Unfall sterben. Die meisten Menschen erliegen allerdings einem Herz-Kreislauf-Versagen.
Wann der Hirntod die Todesursache ist und wann nicht
Wenn zuerst das Herz aufhört zu schlagen und dann die Atmung stoppt, tritt ein paar Minuten später als letztes der Hirntod ein. Das Herz-Kreislauf-Versagen ist dann die Todesursache und nicht die erloschene Hirnfunktion. Menschen, die so gestorben sind, können in Deutschland nicht Organspender werden. Das gilt auch für Koma-Patienten, bei denen laut Patientenverfügung die Behandlung eingestellt werden muss. Auch sie sterben nicht ursächlich an einem Hirntod und können damit nicht Organspender werden.
Hirntod muss von zwei Ärzten festgestellt werden
Patienten, bei denen der medizinisch begründete Verdacht vorliegt, dass sämtliche Hirnfunktion ausgefallen sind, werden nicht einfach für hirntot erklärt. Bis ein Hirntod eintritt, also sämtliche Hirnfunktionen erlöschen, vergehen oft Wochen. Häufig liegen diese Patienten im Koma. In dieser Zeit untersuchen die Ärztinnen und Ärzte regelmäßig die Durchblutung des Gehirns, machen täglich Pupillentests, prüfen Reflexe und begutachten die MRT-Bilder des Patienten.
Besteht der Verdacht, dass sämtliche Hirnfunktion unwiederbringlich erloschen sind, kann eine Hirntoddiagnostik durchgeführt werden, um den Tod des Patienten festzustellen. Das geschieht nach einem von der Bundesärztekammer vorgeschriebenen, umfangreichen medizinischen Prozess. Die Hirntoddiagnostik muss von Fachärzten durchgeführt werden.
Für hirntot erklärt wird erst nach der Diagnose zweier Ärzte
Zur Untersuchung gehören unter anderem ein Reflex-Test unter dem Fuß ("Babinski-Reflex"), ein Reaktionstest der Pupillen auf Licht, die Messung der Hirnströme und die Kontrolle des Würgereflexes. Mit jeder Untersuchung überprüfen die Ärzte immer tiefere Hirnregionen. Die Untersuchung wird im Abstand von mindestens 24 Stunden bis mehreren Tagen zwei Mal vollzogen. Erst wenn beide Mediziner unabhängig voneinander zur selben Diagnose gekommen sind, wird ein Patient für hirntot erklärt. Nach der Bestimmung des Todeszeitpunktes kommt der Patient medizinisch als Organspender in Frage.
Der verstorbene Patient wird dann weiter beatmet und das Herz schlägt weiter. Denn die Organe müssen weiter mit Sauerstoff versorgt werden, damit sie später bei einem Empfänger implantiert werden können.
Entscheidend ist der Wille des Verstorbenen
Voraussetzung für eine Organentnahme ist, dass ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung vorliegen, mit denen ein Verstorbener seinen Willen belegt, nach seinem Tod Organe spenden zu wollen. Ärzte werden jedoch stets die Angehörigen in den Entscheidungsprozess miteinbeziehen. Gleichzeitig sind die Angehörigen gehalten, im Sinne des Verstorbenen zu handeln. Liegt kein Organspendeausweis vor, wie in den meisten Fällen, müssen die nächsten Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.
Entscheidend ist ein einfühlsames Gespräch mit den Angehörigen, das möglichst von einem qualifizierten Arzt geführt wird. Seit April 2019 muss jede Klinik in Deutschland laut Gesetz einen Transplantationsbeauftragten bestimmen, der für die Aufgabe 20 Prozent seiner Arbeitszeit aufwenden kann. Bisher hatten viele kleine Krankenhäuser Organspender nicht gemeldet, weil ihnen der Aufwand zu groß war. Die Transplantationsbeauftragten kümmern sich um mögliche Organspenderinnen und -spender sowie deren Angehörige.