Stand: 16.01.2020 05:53 Uhr

Organspende-Neuregelung: Bundestag stimmt ab

Eine Frau hält einen Organspendeausweis in die Höhe. © Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bisher sind verhältnismäßig wenige Menschen in Deutschland bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden.

Der Bundestag in Berlin trifft heute Vormittag nach einer für zwei Stunden angesetzten Debatte eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für alle Menschen in Deutschland - es geht um das Thema Organspende. Da hierzulande laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) derzeit mehr als 9.000 Menschen dringend auf ein Spenderorgan warten und es vergleichsweise wenig potenzielle Organspender gibt, ist das Ziel der Politik eindeutig: Im Falle ihres Hirntodes sollen mehr Menschen als bisher ihre Organe spenden.

Die ausschließlich in Deutschland noch geltende Entscheidungsregelung (Organspende nach dem Tod nur bei Zustimmung zu Lebzeiten, Krankenkassen haben die Pflicht zu regelmäßiger Information zum Thema) könnte - je nach Ausgang der namentlichen Abstimmung ohne Fraktionszwang im Parlament - von einer sogenannten doppelten Widerspruchs- oder einer erweiterten Entscheidungsregelung abgelöst werden. Zu beiden Regelungen liegen entsprechende Gesetzentwürfe vor, die in den vergangenen Wochen und Monaten kontrovers diskutiert worden sind.

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Eine Frau hält einen Organspendeausweis in die Höhe. © Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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Widerspruchslösung: Schweigen als Zustimmung?

Die Widerspruchslösung, die eine Gruppe von Politikern um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten und -Fraktionsvize Karl Lauterbach fraktionsübergreifend vorgeschlagen hat, wäre für Deutschland absolutes Neuland. Sie besagt, dass einem verstorbenen Menschen Organe zur Transplantation entnommen werden können, wenn er oder sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Das "Nein" könnte amtlich hinterlegt werden, zum Beispiel in einem staatlich geführten Widerspruchsregister. Eine entsprechende Regelung gilt bereits in 23 europäischen Ländern. Diskutiert wurde in Deutschland im Vorfeld vor allem die Frage, ob Schweigen rechtlich gesehen als Zustimmung zur Organspende gewertet werden kann.

Erweiterte Entscheidungsregelung ins Transplantationsgesetz?

Der Alternativvorschlag ist die sogenannte erweiterte Entscheidungsregelung, er kommt von einer Abgeordnetengruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock: Organe und Gewebe dürfen Verstorbenen nur dann entnommen werden, wenn einer Organspende zu Lebzeiten zugestimmt worden ist - zum Beispiel bei der Ausstellung des Personalausweises oder des Führerscheins. Eine entsprechende Befragung soll regelmäßig wiederholt werden. Falls keine entsprechende Entscheidung dokumentiert ist, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinne des oder der Verstorbenen zu entscheiden. Die Entscheidungsregelung gilt in Dänemark, Irland, Island, Litauen, Rumänien, der Schweiz und im Vereinigten Königreich. In den Niederlanden wird ab Sommer die Widerspruchslösung gelten.

Der Antrag der AfD-Fraktion für eine sogenannte Vertrauenslösung für die Organspende hat bei der Abstimmung im Bundestag aller Voraussicht nach keine Aussicht auf eine Mehrheit.

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NDR Info | Infoprogramm | 16.01.2020 | 06:00 Uhr

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