Mit sanften Handgriffen Schmerzen lindern
Chronische Schmerzen der Muskulatur und des Skelettsystems sind der häufigste Grund für Arbeitsausfälle. Allein die Diagnose Rückenschmerz verursacht in Deutschland bis zu 40 Millionen Fehltage im Jahr. Bei der Hälfte der Patienten mit Schmerzen im Bereich des Bewegungsapparates liegen keine strukturellen Ursachen vor. Oft handelt es sich um Folgen von Fehlfunktionen und Fehlstellungen der Wirbelsäule oder Blockaden. Auslöser sind häufig Bewegungsmangel, Fehlbelastungen, aber auch psychosoziale Faktoren wie Stress und Konflikte. Diese Funktionsstörungen können manuell meist erfolgreich aufgelöst werden. Doch nicht jede Therapie wird im vollen Umfang von der Krankenkasse bezahlt.
Physiotherapie ist verschreibungspflichtig
Die klassische Krankengymnastik oder Physiotherapie ist eine Form des körperlichen Trainings mit dem Funktions- und Bewegungseinschränkungen des Körpers wiederhergestellt oder erhalten werden sollen. Krankengymnastik ist verschreibungspflichtig. Das heißt, nur mit einem Rezept vom Arzt dürfen Physiotherapeuten Patienten auf Kosten der Krankenkassen behandeln. Das Rezept kann von einem beliebigen Arzt unabhängig von der Fachrichtung ausgestellt werden. Auf dem Rezept müssen sowohl die Diagnose als auch das Ziel der Behandlung vermerkt sein. Die Art und Dauer der Behandlung richtet sich nach den im Heilmittelkatalog festgelegten Richtlinien. Diese wurden im Jahr 2004 in einem gemeinsamen Bundesausschuss aus Krankenkassen, Ärzten und Physiotherapeuten beschlossen.
Der Katalog gibt für jede Diagnose eine Empfehlung für die Art, die Dauer und die Frequenz der therapeutischen Maßnahmen. Üblich sind mittlerweile sechs Anwendungen zu maximal 20 Minuten pro Rezept. 20 Minuten für eine Anwendung, inklusive An- und Ausziehen, ist wenig - zu wenig, da sind sich Ärzte und Therapeuten einig. Zwei Anwendungen hintereinander durchzuführen ist allerdings nicht erlaubt. Für eine Behandlung bekommen Physiotherapeuten von den Krankenkassen zwischen dreizehn und fünfzehn Euro. Die Zuzahlung für den Patienten beträgt zehn Prozent der Behandlungskosten sowie zehn Euro pro Rezept. Prinzipiell könne die Leistungen von Physiotherapeuten auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden. Dann müssen sie allerdings auch selbst bezahlt werden.
Manuelle Therapie: Besondere Form der Physiotherapie
Die manuelle Therapie ist eine besondere Form der Physiotherapie. Auch sie dient der Behandlung von Funktionsstörungen des Bewegungsapparates. Mit speziellen Handgriffen und Techniken versucht der Therapeut Störungen im Zusammenspiel von Gelenken, Muskeln und Nerven zu behandeln. Die Ausbildung zum Manualtherapeuten umfasst eine Fortbildung von 400 Stunden sowie eine zusätzliche Abschlussprüfung.
Der Therapeut kann danach etwa einen Euro mehr pro Anwendung als bei der klassischen Krankengymnastik abrechnen. Auch die Manuelle Therapie wird nur auf Rezept von den Krankenkassen bezahlt. Die Grenzen zwischen den Therapieformen sind oft fließend. Oft wissen die Therapeuten besser als der verordnende Arzt, welche Therapieform für die bestehenden Beschwerden die geeignetste ist. Die führen sie dann auch durch.
Osteopathie keine verordnungsfähige Leistung nach Heilmittelkatalog
Das Prinzip der Osteopathie basiert auf der Beweglichkeit des Körpers und der einzelnen Körperteile und Organsysteme untereinander. Durch das Aufspüren und Lösen von Blockaden lassen sich Funktionsstörungen und somatische Dysfunktionen im gesamten Organismus beheben. Die Osteopathie zählt nicht zu den verordnungsfähigen Leistungen des Heilmittelkataloges. Dennoch übernehmen viele Krankenkassen die Behandlungskosten ganz oder immerhin teilweise im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen. Sie darf allerdings nicht von Physiotherapeuten, sondern nur von approbierten Ärzten oder Heilpraktikern ausgeübt werden. Dabei ist die Berufsbezeichnung des Osteopathen nicht geschützt. Die Ausbildungen unterscheiden sich stark voneinander.