Belsen-Prozess 1945: "Ein Lehrstück an Demokratie"
Der erste NS-Kriegsverbrecherprozess wird zum demokratischen "Lehrstück". Vor Gericht in Lüneburg: die Wachmannschaft des KZ Bergen-Belsen. Am 17. November 1945 fallen die Urteile - mit Todes- und Haftstrafen, aber auch Freisprüchen.
Zwei Monate zuvor markiert der 17. September 1945 den Auftakt eines bis dato einmaligen Prozesses. Vor einem britischen Militärgericht in Lüneburg werden erstmals die Verbrechen des Nationalsozialismus verhandelt. Ein knappes halbes Jahr liegt die Befreiung des KZ Bergen-Belsen erst zurück. Nun steht die Wachmannschaft des Konzentrationslagers vor Gericht. Ursprünglich sind 48 Mitglieder der Lagerverwaltung angeklagt, drei müssen sich wegen Krankheit allerdings nicht verantworten. 44 SS-Angehörige, KZ-Aufseherinnen und sogenannte Funktionshäftlinge werden nun zur Rechenschaft gezogen - und: Lagerkommandant Josef Kramer.
Kommandant des KZ Bergen-Belsen: "Josef Kramer, den die Welt die Bestie nennt"
In der Wochenschau heißt es: "Das ist Josef Kramer, den die Welt die Bestie von Belsen nennt." Viele der Angeklagten waren schon in gleicher Funktion im Vernichtungslager Auschwitz gewesen. Sie hatten gehofft, einfach davon zu kommen. Dieser erste Kriegsverbrecher-Prozess auf deutschem Boden, der von einem britischen Militärgerichtshof abgehalten wird, wird die Hoffnung brechen.
Zeugin Lasker-Wallfisch: "Plötzlich auf der anderen Seite"
Anita Lasker-Wallfisch, die 1943 nach Auschwitz und später nach Bergen-Belsen deportiert worden war, ist Zeugin im sogenannten Belsen-Prozess. Bereits vor einigen Jahren hat sie mit dem NDR über das Verfahren gesprochen: "Ich sehe die vor mir, ich sehe den Saal, wie ich da reingegangen bin. (…) Plötzlich bin ich auf der anderen Seite. Das hat mir schon ein Riesenvergnügen gemacht, das muss ich schon sagen."
Das Ausmaß der Katastrophe in den Konzentrationslagern war der breiten Öffentlichkeit - zumindest eigenen Angaben zufolge - unbekannt gewesen. Bis zu diesem Prozess. "Es war notwendig zu zeigen, dass es Gesetze gibt auf der Welt", so Lasker-Wallfisch. "Aber ich fand es unmöglich, Gesetze auf etwas anzuwenden, was so außerhalb eines jeden Gesetzes steht, was war wie Bergen-Belsen."
Die Anklage und der schwierige Zeugenstand
Die Anklage im September '45 lautet: Kriegsverbrechen, Verletzung von Kriegsgesetzen, Misshandlungen mit Todesfolge. Die Briten halten sich strikt an das Gesetz, um ein klares Zeichen gegen die Willkür des Nazi-Regimes zu setzen und die begangenen Verbrechen zu bestrafen. Doch gerade bei der genauen Klärung des Tathergangs gerät die Justiz an ihre Grenzen. "An welchem Tag der Woche war das? Weiß ich nicht. Und welche Zeit? Weiß ich auch nicht. Dann ist man schon kein starker Zeuge mehr", gibt Lasker-Wallfisch zu Bedenken. Ein Verfahren, das auf Faktenlage zu einem Ergebnis kommen soll, aber Fakten verhandelt, die die Opfern im Nachhinein nur noch schwer in ihre Einzelteile zerlegen können - auch das ein Novum. "Das hat mich geärgert. Ich habe keine Uhr gehabt", so Lasker-Wallfisch. "Schlägt gerade jemand tot. Es ist drei Uhr nachmittags. Dienstag. Muss ich mir merken. - Das sind zwar normale Fragen, die man in einem Gericht so stellt. Aber da war nichts Normales."
Im Mittelpunkt: Irma Grese und Josef Kramer
Vor allem zwei Angeklagte stehen im Mittelpunkt des Prozesses: Irma Grese, Aufseherin der Konzentrationslager in Ravensbrück, Auschwitz und Bergen-Belsen, sowie Josef Kramer, Lagerkommandant von Bergen-Belsen und zuvor von Auschwitz-Birkenau.
"Wie die sich gegeben haben? Die haben da einfach gesessen. Ganz still", so die Erinnerung von Lasker-Wallfisch.
Kramer gibt sich als vorbildlicher Vater
Dem 1991 verstorbenen Journalisten Axel Eggebrecht, der den Prozess als einer von drei zugelassenen deutschen Pressevertretern beobachtet hatte, war vor allem das Auftreten von Kramer in Erinnerung geblieben: "Dieses Verhör werde ich bis an mein Lebensende nicht vergessen", sagte Eggebrecht und und zitierte aus der Erinnerung eine Befragung: "Wo haben Sie denn gelebt? Im Lager? - Nein außerhalb. - Direkt neben dem Lager? - Ja, neben dem Lager. Der Stacheldrahtzaun war gleich hinter unserem Garten." Etwa 100 Yards entfernt von diesem Garten müssen dann schon die Haufen der Toten im Lager gelegen haben. "Ihre Kinder haben dort gespielt? - Ja, das kann mal gewesen sein. - Sind Sie ein guter Vater? - Ja, natürlich."
Elf Todesstrafen, 18 Haftstrafen, 15 Freisprüche
Die Zeitungen berichten zwischen September und November 1945 jeden Tag über neue Einzelheiten des Prozesses. Die ausführliche Berichterstattung ist ein Teil der allgemeinen "Reeducation". Alle sollen wissen, was geschehen ist. Am 17. November werden die Urteile gesprochen: Todesstrafe für elf Angeklagte, Gefängnisstrafe für 18 Angeklagte - darunter einmal lebenslänglich - und Freispruch für 15 Angeklagte. Sowohl die Dauer des Prozesses wie auch die Urteile werden in den alliierten Ländern zwar teils heftig kritisiert - belegen aus Sicht der meisten Beobachter jedoch die Fairness in der Verfahrensführung und die Tatsache, dass die Urteile nicht bereits vor Beginn des Prozesses feststanden.
Belsen-Prozess: "Ein Lehrstück an Demokratie"
Auch für den Journalisten Eggebrecht sei das Beeindruckende gewesen, "dass dies wirklich ein Lehrstück an Demokratie wurde. Ein Militärgericht! Da stellt man sich doch vor, dass es da ziemlich willkürlich zugeht. Nein!" Die damalige Zeugin Lasker-Wallfisch zeigte sich rückblickend ebenfalls bewegt über das Verfahren: "Es gab keine andere Methode. Und da kann Lüneburg stolz sein, dass es der erste Prozess war (…) Das war der erste Versuch, eine vollkommen gesetzlose Gesellschaft in eine Art System zu bringen." Der erste Schritt zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen: Von da an konnte niemand mehr wegschauen.
Noch immer finden vereinzelt Prozesse gegen die Täter und Mittäter von damals statt, doch aufgrund ihres Alters werden nur noch die wenigsten von ihnen zur Rechenschaft gezogen werden können. Im Juli 2020 verurteilt das Landgericht Hamburg einen 93-jährigen ehemaligen KZ-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord 5.232 Fällen im Lager Stutthof zu einer Bewährungsstrafe. Für seine Beteiligung an den Verbrechen im Vernichtungslager Auschwitz wurde der mittlerweile verstorbene Oskar Gröning 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.