Gemischte bunte Bonbons auf weißem Holzhintergrund. © picture alliance / imageBROKER | ULADZIMIR ZGURSKI Foto: ULADZIMIR ZGURSKI

Giftige Azofarbstoffe in bunten Getränken und Süßigkeiten

Stand: 04.04.2025 09:41 Uhr | vom Norddeutscher Rundfunk-Logo

Azofarbstoffe lassen die Farben von Süßigkeiten oder Softdrinks leuchten, doch Azofarbstoffe können gefährlich sein. Kinder und Allergiker sollten sie meiden, Verbraucherschützer fordern ein Verbot.

von Victor Kupka

Azofarbstoffe sind bei der Lebensmittelindustrie beliebt: Sie verleihen vielen Produkten eine auffällige und zugleich ansprechende Farbe und bleiben darüber hinaus auch bei Hitze stabil. Sie sind aber zum Teil gesundheitlich bedenklich: Beim Abbau der Azofarbstoffe im Körper entstehen bestimmte Amin-Verbindungen, die das Erbgut schädigen und damit die Entstehung von Krebs begünstigen könnten.

Umstrittene Azofarbstoffe in Lebensmitteln

Einige Azofarbstoffe gelten als gefährlich und sind deshalb für die Verwendung in Lebensmitteln verboten. Doch in vielen Produkten sind weiterhin Azofarbstoffe zu finden, die umstritten sind. Dazu gehören laut der Seite Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentralen unter anderem die folgenden:

  • Tartrazin (E 102)
  • Gelborange S (E 110)
  • Azorubin (E 122)
  • Cochenillerot A (E 124)
  • Allurarot AC (E 129)

ADHS: Azofarbstoffe können die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen

Azofarbstoffe sind auch in vielen Lebensmitteln und Süßigkeiten enthalten, die vor allem Kinder ansprechen sollen. Sie stehen jedoch im Verdacht, Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen zu begünstigen. Eine Studie hat bereits 2007 genau diesen Zusammenhang hergestellt. Auf den Produkten muss deshalb ein Warnhinweis abgedruckt sein: "Kann die Aufmerksamkeit und Aktivität von Kindern beeinträchtigen". Verbraucherschützer kritisieren, dass dieser Warnhinweis nur klein gedruckt und kaum wahrgenommen werde - gerade von Kindern nicht erkannt würde.

Hautausschlag und Atemnot: Pseudoallergische Reaktionen auf Azofarbstoffe

Auch für Erwachsene gibt es Risiken: Manche Menschen vertragen Azofarbstoffe nicht. Bei Betroffenen können so genannte pseudo-allergische Reaktionen auftreten - typischerweise Hautausschläge oder Atemnot. Man spricht von einer Pseudoallergie, weil das Immunsystem dabei nicht beteiligt ist. Für Menschen mit Erkrankungen wie Asthma oder Neurodermitis gelten Azofarbstoffe ebenfalls als bedenklich.

Verbraucherschützer fordern Verbot von Azofarbstoffen

Alternativen gäbe es viele, auch wenn deren Farben weniger knallig und stabil sind: Auch mit natürlichen Farbstoffen wie Roter Bete oder Karotten lassen sich Getränke und Süßigkeiten färben. Die Verbraucherzentralen fordern daher ein Verbot von Azofarbstoffen.

Wie können Verbraucher Azofarbstoffe vermeiden?

Auf den Zutatenlisten von Lebensmitteln (Liste der Inhaltsstoffe) müssen Azofarbstoffe aufgeführt sein - ob mit der Namensbezeichnung wie Tatrazin und Allurarot AC oder mit den E-Nummern wie E 102 oder E 129. Wer Azofarbstoffe vermeiden will, sollte bei Lebensmitteln auf diese Bezeichnungen achten.

Bei alkoholischen Getränken, wie zum Beispiel Aperol für Aperol Spritz, fehlen die Angaben jedoch. Weil Alkohol als Genussmittel und nicht als Lebensmittel gilt, ist dort generell kein Zutatenverzeichnis oder eine Nährwertdeklaration vorgeschrieben.

 

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