VIDEO: Auf Bereitschaftsdienst mit einem Landarzt (4 Min)

Notfall an den Feiertagen: Unter diesen Nummern gibt es Hilfe

Stand: 16.12.2024 12:21 Uhr

Krank an Weihnachten? Hilfe bietet der medizinische Bereitschaftsdienst unter 116 117. Doch wann sollte man lieber den Rettungswagen rufen? Und was tun bei Zahnschmerzen? Diese Notdienste sind rund um die Uhr erreichbar.

An den Feiertagen sind die Arztpraxen in der Regel geschlossen. Wer krank wird, bekommt trotzdem Hilfe: durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst, auch medizinischer Notdienst genannt. Er ist rund um die Uhr jeden Tag unter der Rufnummer 116 117 erreichbar, auch nachts, an Wochenenden oder Feiertagen. Der Anruf ist kostenlos.

In welchen Fällen rufe ich die 116 117 an?

Menschen sollten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 kontaktieren, wenn sie nicht lebensbedrohlich erkrankt sind und unter gesundheitlichen Beschwerden leiden, mit denen sie an normalen Werktagen eine Arztpraxis aufsuchen würden. Dazu zählen etwa folgende Beschwerden:

  • starkes Erbrechen, Durchfall
  • akute Bauchschmerzen
  • Erkältung mit Fieber höher als 39 Grad
  • starke Hals- oder Ohrenschmerzen
  • akute Harnwegsinfekte
  • starke Kopfschmerzen bei Migräne

Mitarbeiter entscheiden die nächsten Schritte

Medizinisch ausgebildetes Personal hilft den Anrufenden weiter und informiert über die nächstliegende Praxis im Bereitschaftsdienst. Können die Betroffenen die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen, kommt ein Arzt oder eine Ärztin auch nach Hause. Sollte sich im Verlauf des Telefonats herausstellen, dass ein akuter Notfall vorliegt, verständigt die Leitstelle den Rettungsdienst.

Ärztliche Bereitschaftspraxis in der Nähe finden

Sind Betroffene in der Lage, selbst zum Arzt zu gehen, können sie eine geöffnete Bereitschaftspraxis in der Nähe aufsuchen. Diesen Service bieten die niedergelassenen Ärzte aus der jeweiligen Region an. Zu finden ist die nächstgelegene Praxis auf der zentralen Internet-Seite der Bereitschaftspraxen.

Wann wähle ich besser die Notrufnummer 112?

Unter der 112 erreicht man den Rettungsdienst. Er ist für akute Notfälle reserviert und leistet in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe. Zu Symptomen, bei denen man die 112 rufen sollte zählen unter anderem:

  • Unfälle mit schweren Verletzungen/Verbrennungen/ Blutungen
  • Herzinfarkt-Anzeichen (Brustschmerz, Atemnot, kalter Schweiß)
  • starke Atemnot / Asthmaanfall
  • Komplikationen in der Schwangerschaft
  • Vergiftungen
  • Schlaganfall-Anzeichen (Seh- und Sprachstörungen, Lähmungserscheinungen)
  • Bewusstlosigkeit/Ohnmacht
  • allergischer Schock
  • akute und anhaltende Krampfanfälle
  • akute und anhaltende sehr starke Schmerzen

Eine Frau leistet einem bewusstlosen Mann, der auf dem Boden liegt, Erste Hilfe. © pixelaway / photocase.de Foto: pixelaway / photocase.de
Bei Bewusstlosigkeit sollten Helfer immer die 112 wählen und Erste Hilfe leisten.

Wichtig: Ist man sich nicht sicher, ob der Zustand lebensbedrohlich ist, sollte man die 112 wählen. Die Notrufexperten am Telefon entscheiden dann, was zu tun ist.

Zahnschmerzen an den Feiertagen - was tun?

Für Probleme mit den Zähnen, die außerhalb der normalen zahnärztlichen Sprechzeiten auftreten, ist der zahnärztliche Notdienst der richtige Ansprechpartner. Welche Praxen geöffnet haben, lässt sich der Internetseite des zahnärztlichen Notdienstes entnehmen. Der Notdienst hilft beispielsweise bei Unfallverletzungen und Infektionen im Bereich der Zähne oder des Kiefers oder bei Nachblutungen nach zahnärztlichen Eingriffen.

Welche Informationen sollte ich bereithalten?

Wer die 116 117 anruft, sollte möglichst folgende Informationen bereithalten: Name, Adresse, Telefonnummer für Rückrufe, Art der Beschwerden, Alter der Person mit Beschwerden, Informationen über Allergien oder Herzschrittmacher sowie Möglichkeiten, eine erkrankte Person in eine Praxis zu begleiten. Ruft man bei der 112 an, ist zunächst der Ort des Notfalls wichtig. Diese und weitere relevante Informationen werden von dem Personal am Telefon gezielt abgefragt.

Kosten zahlen die Krankenkassen

Nimmt man den ärztlichen Notdienst in Anspruch, übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen dafür die Kosten. Gesetzlich Versicherte müssen zur Behandlung ihre Gesundheitskarte bereithalten. Bei den privaten Krankenkassen kann - je nach persönlichem Vertrag - ein Selbstbehalt fällig werden.

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Dieses Thema im Programm:

Nordmagazin | 31.05.2024 | 19:30 Uhr

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