Bewährungsstrafe wegen Bestechlichkeit für Hamburger Schöffe
Das Hamburger Landgericht hat am Dienstag einen früheren Schöffen wegen schwerer Bestechlichkeit zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Schöffe hatte einem Angeklagten einen Freispruch für 40.000 Euro angeboten.
"Ein Freispruch gegen Zahlung, das war schon ein spektakulärer Vorgang", sagte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil. So etwas habe er in seiner Laufbahn noch nie erlebt. Der Angeklagte hatte 2014 bei einem großen Bestechungsprozess als Schöffe mit auf der Richterbank gesessen. Ein Bauunternehmer stand damals wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht.
Angebot: Freispruch gegen 20.000 Euro für jeden Schöffen
Es deutete sich wohl an, dass er ins Gefängnis kommen würde. Als der Schöffe dies erfuhr, besuchte er den Bauunternehmer zu Hause. Er bot ihm an, zusammen mit dem zweiten Schöffen für einen Freispruch zu stimmen - gegen eine Zahlung von 20.000 Euro für jeden Schöffen. Zum Schein ging der Bauunternehmer darauf ein, informierte aber die Polizei. Diese stellte dem Schöffen eine Falle, die Sache flog auf.
Zunächst drei Jahre Gefängnisstrafe
Der heute 38-jährige Angeklagte war 2015 bereits zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und der neue Prozess verzögerte sich um Jahre. Im Ergebnis war das wohl Glück für den Angeklagten. "Der Zeitverzug hat sie vor dem Gefängnis bewahrt", sagte der Richter. So ein Verzug wird vor Gericht nämlich strafmildernd angerechnet.