Die Kündigung des Deutschlandtickets erfolgt über die App oder Internetseite des Verkehrsbetriebs, bei dem das Abo abgeschlossen wurde. Dazu muss man sich in der App in seinen Account einloggen und kann anschließend in seinem persönlichen Profil über den Button "Ticket kündigen" oder "Deutschland-Ticket kündigen" das Abo beenden. Stichtag ist jeweils der 10. eines Monats für die Kündigung zum Folgemonat. Bei vielen Verkehrsverbünden ist die Kündigung alternativ telefonisch oder per Kontaktformular möglich. Ausnahme: Wegen der Preiserhöhung zum Januar 2025 muss man in vielen Fällen das Abo nicht aktiv kündigen. Ist die DB Vertrieb die Abo-Vertragspartnerin - das ist etwa bei allen der Fall, die ihr Deutschlandticket über die DB Navigator App beziehen - wird das Abo automatisch zum 31. Dezember 2024 gekündigt, sofern der Preiserhöhung nicht bereits bis zum 30. November zugestimmt wurde.
Wer sein Abo behalten will, aber die Frist zur Zustimmung bis zum 30. November versäumt hat, kann sich in der App einloggen. Dort gibt es den Menüpunkt "Abo reaktivieren". Wichtig: Dies ist nur bis zum Kündigungsdatum 31. Dezember 2024 möglich, danach muss das Abo neu abgeschlossen werden.
Vergünstigungen bietet die Region Hannover Ehrenamtlichen sowie Inhabern von Sozialtickets. Sie erhalten einen Rabatt von monatlich 30,40 Euro. Wer in Niedersachsen ein Jobticket besitzt, zahlt je nach Arbeitgeberzuschuss maximal 40,60 Euro für das Deutschlandticket. Für Schülerinnen und Schüler gibt es kein vergünstigtes Ticket.
Hamburg bietet das Deutschlandticket für mehrere Gruppen günstiger an. Für Schülerinnen und Schüler ist es 2025 weiterhin kostenlos. Um es zu beantragen, ist ein Nachweis erforderlich, den die Schulen ausstellen. Menschen mit niedrigem Einkommen erhalten das Ticket über einen Sozialrabatt derzeit für 19 Euro und ab Januar 2025 für 22,50 Euro. Viele größere Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden ein Jobticket, mit dem das Deutschlandticket maximal 40,60 Euro kostet.
In Schleswig-Holstein gibt es für Schülerinnen und Schüler das "Deutschland-Schulticket". Es wird von den kreisfreien Städten beziehungsweise Kreisen finanziert, die auch die Höhe des Rabatts festlegen. Er liegt bei mindestens 20 Euro, sodass das Schulticket ab Januar 2025 maximal 38 Euro kostet. Arbeitnehmer, die ein Jobticket besitzen, zahlen für das Deutschlandticket ab 2025 maximal 40,10 Euro.
Azubis, Berufsschüler, Freiwilligendienstleistende, Beamtenanwärter sowie Seniorinnen und Senioren in Mecklenburg-Vorpommern bekommen das Deutschlandticket ab Januar 2025 für 38 Euro. Das Abo muss spätestens am 15. des Vormonats abgeschlossen werden. Für Schülerinnen und Schüler gibt es derzeit kein flächendeckendes Angebot für ein verbilligtes Deutschlandticket, aber teilweise spezielle Regelungen in den einzelnen Kreisen. So bezuschusst der Landkreis Ludwigslust-Parchim das Schülerticket mit 30 Euro monatlich, der Landkreis Rostock mit 20 Euro. Ab Januar kostet es dort also 28 Euro beziehungsweise 38 Euro monatlich.
Für Studierende hängt es von den Universitäten und dem Bundesland ab, ob für sie ein vergünstigtes Deutschlandticket erhältlich ist. Vereinbart wurde dafür ein Preis von 29,40 Euro monatlich. Dieser bleibt zunächst bestehen und soll sich erst zum Wintersemester 2025/26 erhöhen. Das vergünstigte Ticket gibt es derzeit in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. In Mecklenburg-Vorpommern erhalten es dagegen lediglich die Studierenden der Uni Rostock. Die Hochschulen in Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg hatten sich gegen die Einführung des vergünstigten Tickets entschieden.
Ja, das Ticket gilt deutschlandweit für Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Ein Beispiel: Mit einem in Hamburg beim Hamburger Verkehrsverbund gekauften Ticket dürfen auch Regionalbahnen in Bayern oder die U-Bahn in Berlin genutzt werden. Auch auf den Hamburger Hafenfähren wird das Ticket akzeptiert.
Das Ticket gilt deutschlandweit für alle Bahnen im Nah- und Regionalverkehr sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen. Es gilt nicht für Fernverkehrs-Züge wie ICE, IC und EC sowie Anbieter wie FlixTrain oder Fernbusse. Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Fähren zu den schleswig-holsteinischen Nordsee-Inseln. Bei den Fernbahnstrecken gibt es einige wenige Ausnahmen, darunter der IC zwischen Bremen und Norddeich, der auf diesem Abschnitt als Nahverkehrszug verkehrt, sowie der IC und ICE zwischen Rostock und Stralsund. Auf diesen Strecken ist das Deutschlandticket gültig.
Ja, das Deutschlandticket ist nur im Abonnement erhältlich. Allerdings kann das Abo bis zum jeweils 10. eines Monats für den Folgemonat gekündigt werden. Das Ticket kann entweder monatlich oder als jährliche Einmalzahlung bezahlt werden.
Ja, das geht prinzipiell. Dazu muss man das Ticket-Abo vor dem 10. des Monats abschließen und auch vor diesem Datum wieder kündigen. Am besten kündigt man es direkt nach Abo-Abschluss, um die Frist nicht zu versäumen.
Das Deutschlandticket ist über die Apps oder Internetseiten sowie die Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen und der Deutschen Bahn erhältlich. Außerdem bieten verschiedene Unternehmen eigene Apps an, über die das Abo abgeschlossen werden kann, etwa der Verkehrsdienstleister Transdev. Die Kunden erhalten das Ticket entweder in der App auf ihrem Smartphone oder als Chipkarte.
Die Bezahlmöglichkeiten sind je nach Verkehrsbetrieb unterschiedlich. Da das Ticket als Abo-Modell konzipiert ist, haben viele Verkehrsbetriebe das Lastschriftverfahren als Bezahlart gewählt, mit dem sich auf einfache Weise wiederkehrende Zahlungen durchführen lassen. Zusätzlich bieten mehrere Verkehrsbetriebe auch die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte sowie über PayPal an. In den Reisezentren der Deutschen Bahn ist auch Barzahlung möglich. Allerdings muss für die Folgezahlungen eine Kontoverbindung angegeben werden.
Wann der monatliche Ticketpreis abgebucht wird, ist unterschiedlich. Der Zeitpunkt hängt vom Verkehrsbetrieb ab, von der gewählten Zahlungsmethode und vom Zeitpunkt der Bestellung. Die Deutsche Bahn bucht die monatlichen Beträge des Deutschlandtickets nach eigenen Angaben in Abhängigkeit vom gewählten Tarif zum Monatsersten oder zum 15. eines Monats ab. Bei anderen Verkehrsbetrieben erfolgt die Abbuchung in der Regel zum Monatsbeginn oder gegen Monatsende für den Folgemonat. Wird das Deutschlandticket für den aktuellen Monat bestellt, wird die Kreditkarte oder das Konto sofort belastet, die weiteren Abbuchungen erfolgen dann jeweils wieder zu Monatsbeginn oder -ende.
Nein. Das Deutschlandticket kann nicht auf andere Personen übertragen werden, sondern ist auf einen Namen ausgestellt. Bei Kontrollen muss man einen Lichtbildausweis vorweisen können.
Anders als bei Monatskarten vieler Verkehrsunternehmen darf man mit dem Deutschlandticket keine anderen Personen mitnehmen - nur Kinder unter sechs Jahren fahren kostenlos mit. In Hamburg gibt es aber eine Mitnahmeregelung etwa für Arbeitnehmer, die das "Jobticket Premium" nutzen. Bei der Mitnahme von Fahrrädern und Hunden gelten die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsverbunds. Bei den meisten Nahverkehrsverbünden sowie in den Regionalbahnen müssen Fahrgäste eine Fahrradkarte lösen.
Bund und Länder gleichen derzeit die Einnahmeausfälle, die bei den Verkehrsbetrieben durch den günstigen Preis entstehen, je zur Hälfte aus. Der Bund beteiligt sich bislang mit 1,5 Milliarden Euro jährlich, für die andere Hälfte müssen die Länder aufkommen. Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist bis Ende 2025 gesichert. Wie es danach weitergeht, ist ungewiss.