- Cannabis ist im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen.
- Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben.
- Zu Hause sind der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person erlaubt.
- Überschreitungen der erlaubten Mengen um bis zu 5 Gramm (unterwegs) bzw. 10 Gramm (zu Hause) werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auf den Besitz größerer Mengen steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
- Erwachsene dürfen Cannabissamen für den privaten Eigenanbau aus EU-Mitgliedsstaaten einführen oder online bestellen.
- Neben dem privaten Anbau ist die Abgabe vorerst nur über nicht gewinnorientierte Anbauvereinigungen oder Cannabis-Clubs möglich.
- Die Clubs dürfen maximal 50 Gramm Cannabis im Monat pro Mitglied zum Eigenkonsum abgeben.
- Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft ist 18 Jahre, maximal sind 500 Mitglieder pro Club erlaubt, ihr Wohnort muss in Deutschland sein.
- Sind Mitglieder unter 21 Jahre alt, bekommen sie höchstens 30 Gramm pro Monat, das Cannabis darf einen THC-Gehalt von zehn Prozent nicht überschreiten.
- Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen keine Werbung machen. Zudem müssen sie einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.
- Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten.
- Der Konsum von Cannabis in den Anbauvereinigungen sowie in deren Sichtweite ist nicht erlaubt.
In und rund um Schulen, Kitas, Spielplätze, weitere Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentliche Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in Sichtweite (entspricht einem Radius von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich) verboten. In Fußgängerzonen darf laut Gesetz zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden. Zudem ist der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen verboten.
Für den Konsum von Cannabis gilt im Verkehr ein Grenzwert für den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Zuvor war es verboten, unter dem Einfluss von Cannabis Auto oder Motorrad zu fahren. Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, dem drohen in der Regel 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Der neue Grenzwert ist Experten zufolge vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol. Außerdem gilt ein striktes Fahrverbot nach dem kombinierten Konsum von Cannabis und Alkohol. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von in der Regel 1.000 Euro. Für Fahranfänger in der zweijährigen Führerschein-Probezeit sowie für unter 21-Jährige ist der Konsum von Cannabis am Steuer tabu.
Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis bleiben für Minderjährige verboten, werden aber nicht strafrechtlich verfolgt. Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt strafbar. Werden Jugendliche mit Cannabis erwischt, muss die Polizei die Eltern informieren und in schwierigen Fällen die Jugendämter einschalten. Minderjährigen Cannabis-Konsumenten soll die Teilnahme an Interventions- und Präventionsprogrammen angeboten werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Aufklärungskampagne für diese Zielgruppe gestartet.
Eingetragene Vereine können Anträge auf Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen stellen. Die Anträge müssen im jeweiligen Bundesland eingereicht werden - in Niedersachsen bei der Landwirtschaftskammer, in Hamburg beim Bezirksamt Hamburg-Altona. In Schleswig-Holstein ist das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) zuständig, in Mecklenburg-Vorpommern das Agrarministerium.
Dealen mit Cannabis bleibt strafbar, auch für Minderjährige. Zum Schutz Minderjähriger wurden einige Strafen verschärft. So wird etwa die Abgabe von Cannabis an Minderjährige mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe statt bisher einem Jahr geahndet.
Die Bundesregierung unter Olaf Scholz bereitete eine zweite Stufe des Gesetzes vor ("Säule-2-Gesetz"). Dieses Gesetz sollte den kommerziellen Verkauf in Apotheken oder staatlich lizenzierten Geschäften in Modellregionen erproben. Die Projekte sollten wissenschaftlich begleitet werden und auf fünf Jahre befristet sein. Wie eine neue Regierung mit dem Gesetz umgeht, ist noch unklar. Laut einer Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums hängt dies von den Koalitionsverhandlungen ab.
Im Gegensatz zu legalen Suchtstoffen wie Tabak und Alkohol galt Cannabis in Deutschland bislang als illegale Substanz, die neben Drogen wie etwa Heroin und MDMA ("Ecstasy") unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fiel. Somit war jeglicher Besitz von Cannabis und Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana) bis Ende März strafbar. Bei einer geringen Menge zum Eigengebrauch konnte die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen. Die Grenzen, bis zu wie viel Gramm eine Menge als gering eingestuft wurde, variierten je nach Bundesland.
Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Entsprechende laufende Straf- und Ermittlungsverfahren werden beendet.
Die Ampel-Koalition wollte mit der Teillegalisierung den unkontrollierten Handel und Konsum über den Schwarzmarkt und damit die organisierte Kriminalität eindämmen. Zudem sollte das Gesetz den Jugendschutz verbessern. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei die Politik der letzten zehn Jahre gescheitert. Lauterbach verwies diesbezüglich auf eine Verdopplung des Konsums bei Kindern und Jugendlichen sowie eine Verdopplung der Zahl der Drogentoten.
Der Widerstand gegen das Gesetz war parteiübergreifend groß. Die Union etwa verwies auf zahlreiche Gesundheitsgefahren, darunter psychische Erkrankungen. Ähnliche Warnungen kamen aus der Ärzteschaft, etwa von Verbänden der Kinder- und Jugendmediziner. Sie verweisen darauf, dass Cannabiskonsum besonders für Jugendliche und junge Erwachsene gefährlich sei, da sich deren Gehirn noch bis zu einem Alter von 25 Jahren verändere.
Mehrere Landesjustizminister, auch von SPD und Grünen, befürchten eine Überforderung der Justiz. Die Bundesländer müssen die neuen Regeln umsetzen, ihre Einhaltung kontrollieren und die Amnestie für Cannabis-Vergehen umsetzen. Das bedeutet einen erheblichen Zeit- und Personalaufwand für die Gerichte. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet eine starke Mehrbelastung.
Cannabis ist die lateinische Bezeichnung für die Hanfpflanze, die seit Jahrtausenden als Rohstoff genutzt wird. Aus den weiblichen Pflanzen lassen sich Rauschmittel gewinnen - Marihuana aus getrockneten Pflanzenteilen (meist Blüten), Haschisch und Haschisch-Öl aus dem extrahierten Harz der weiblichen Blüten. Für die berauschende Wirkung ist das THC (Tetrahydrocannabinol) verantwortlich.
THC beeinflusst das zentrale Nervensystem. In kleinen Dosen kann es Euphorie, Angstverlust, Beruhigung und Schläfrigkeit auslösen und wird daher häufig mit der Wirkung von Alkohol verglichen. THC kann aber auch Übelkeit und Brechreiz unterdrücken. Erklärt wird die Wirkung damit, dass das pflanzliche THC die körpereigenen Cannabis-Rezeptoren aus der Balance bringt. Der menschliche Körper verfügt über ein eigenes Cannabis-System (Endocannabinoide), das Teil des Nervensystems ist und sehr viele Körperfunktionen mitregelt.
Seit 2017 ist der Einsatz von Cannabis als Medizin in begründeten Einzelfällen zulässig. Mit den Cannabis-Arzneien, die auf Rezept erhältlich sind, werden seither vor allem Schmerzen behandelt. Wirkstoffgehalt und Zusammensetzung werden regelmäßig kontrolliert. Die bereits bestehenden Regelungen zu Medizinal-Cannabis sind im Wesentlichen inhaltlich unverändert geblieben. Eine Verschreibung auf einem besonderen Betäubungsmittelrezept ist aber nicht mehr notwendig. Mittlerweile reicht ein reguläres Rezept.
Die Studienlage dazu ist noch dünn. Diverse Untersuchungen liefern jedoch Hinweise für einen Zusammenhang zwischen regelmäßigem Cannabis-Konsum und Psychosen, demnach steigt das Risiko bei hochpotentem Cannabis (THC-Gehalt über 10 Prozent) deutlich an. Je früher konsumiert wird, desto riskanter ist es. Wird die Gehirnentwicklung durch einen dauerhaften Cannabiskonsum geschädigt, kann dies unter anderem zu Konzentrationsstörungen und Lernproblemen führen. Langfristiger Cannabis-Konsum ist Experten zufolge mit seelischen, sozialen und körperlichen Risiken verbunden. Nach heutigem Kenntnisstand geht man aber davon aus, dass gravierende Hirnschäden, wie sie von Alkohol bekannt sind, nicht verursacht werden. Die Gefahr, dass sich Cannabis als "Einstiegsdroge" etabliert, wurde lange kontrovers diskutiert. Laut Deutscher Suchthilfe (DHS) steigt jedoch nur ein geringer Anteil der Cannabis-Konsumenten langfristig auf härtere Drogen um.
AUDIO: Ein Jahr Cannabis-Legalisierung: Bilanz eines Cannabis Social Clubs (9 Min)
Nach Angaben des Branchenverbands Cannabiswirtschaft wurde in Deutschland im Frühjahr 2025 auf mehr als 5.800 Hektar Cannabis angebaut. Die Clubs dürfen zwar keinen Gewinn machen, bringen aber wirtschaftliche Effekte mit. So waren Anbauzubehör und Samen nach der Teillegalisierung über lange Zeit ausverkauft, die Clubs mieten Flächen und investieren Hunderttausende Euro in die Plantagen, Strom und spezielles Licht. Laut Branchenverband sind 2024 etwa 300 Millionen Euro an Investitionen in die Cannabiswirtschaft geflossen, 80 Prozent davon in den medizinischen Bereich. Heute ist es deutlich einfacher, Cannabis verschrieben zu bekommen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hat sich der Import von medizinischem Cannabis zudem seit April 2024 fast vervierfacht.
Alexander Poitz von der Gewerkschaft der Polizei kritisiert das Gesetz scharf. Die Polizistinnen und Polizisten hätten deutlich mehr Arbeit. "Wir haben ein gestiegenes Konsumverhalten, es sind größere Mengen im Umlauf, es gibt Konsumtourismus aus dem Ausland, wir haben Kontroll- und Präventivmaßnahmen durchzuführen, die Straßenverkehrssicherheit zu gewährleisten sowie die Kontrolle der Anbauvereine." Weiterhin sei es die Aufgabe, den Schwarzmarkt zu bekämpfen. Es gebe dafür kein zusätzliches Personal, keine Weiterbildung, oder technische Ausstattung. Die Polizei Hamburg ist mit einer Bewertung noch zurückhaltend, immerhin sei die Zahl der Drogendelikte um ein Drittel gesunken, wie aus der Kriminalitätsstatistik für 2024 hervorgeht. Das niedersächsische Innenministerium bewertet diese Entwicklung allerdings nicht nur positiv. Vielmehr sei davon auszugehen, dass mit der Teil-Legalisierung der Bedarf an Cannabis gewachsen sei und dieser weder durch Eigenanbau noch Anbau-Vereinigungen gedeckt werden könne.