Krankenkasse wechseln und jeden Monat Geld sparen
Viele Krankenkassen haben zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag angehoben. Ein Wechsel zu einer anderen Kasse ist einfach und kann Geld sparen. Aber auch die Leistungen zählen.
Der Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen liegt einheitlich bei 14,6 Prozent des Brutto-Einkommens. Für die meisten Versicherten bleibt es allerdings nicht bei dieser Prämie, denn die Kassen können einen Zusatzbeitrag erheben. Die Höhe legen sie in gewissen Grenzen selbst fest, meist sind es zwischen 1,0 und 1,5 Prozent. Bundesweit beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2021 voraussichtlich 1,3 Prozent. Von Beitrag und Zusatzbeitrag bezahlen Versicherte und ihre Arbeitgeber jeweils die Hälfte.
Sonderkündigungsrecht für Versicherte
Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, muss sie ihre Versicherten informieren. Diese können dann die Krankenkasse wechseln und sich eine günstigere suchen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung erstmals gilt. Steigt der Beitrag also ab dem 1. Januar, können Versicherte bis zum 31. Januar kündigen. Nach zwei Monaten, ab dem 1. April, sind sie bei der neuen Kasse versichert.
Wechsel jetzt deutlich einfacher
Der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse ist seit dem Jahreswechsel 2020/21 deutlich einfacher geworden. Versicherte müssen nur noch der neuen Kasse beitreten. Die Kündigung bei der bisherigen übernimmt die neue Krankenkasse. Wichtig ist allerdings, dass der Antrag an die neue Kasse rechtzeitig dort eingeht. Zusätzlich müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber über den Wechsel informieren.
Leistungen der Kassen unterscheiden sich
Wer sich noch nicht für eine neue Kasse entschieden hat, kann auch selbst bei der bisherigen kündigen. Dann bleiben noch zwei Monate Zeit, andere Kassen zu vergleichen, da die Kündigung erst nach zwei Monaten wirksam wird. Die Wahl sollte sich nicht nur nach dem Preis richten, denn Krankenkassen bieten im Detail auch unterschiedliche Leistungen - etwa bei Vorsorge, speziellen Behandlungsmethoden, Impfungen, Vorsorge oder dem Kundenservice. Ein Vergleich fällt bei bundesweit 76 allgemein zugänglichen Krankenkassen allerdings nicht leicht. Einige sind außerdem nur in bestimmten Bundesländern aktiv. 34 Kassen haben den Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel 2020/21 erhöht.
Wechsel fast immer möglich
Wer bereits länger als ein Jahr Mitglied derselben Krankenkasse ist, kann grundsätzlich ohne lange Wartezeiten wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate zum Monatsende. Wer also etwa im April kündigt, wechselt zum 1. Juli.