Brille kaufen: Was bei den Gläsern beachten? Wann zahlt die Kasse?
Beim Kauf einer Brille achten viele vor allem auf das Gestell. Doch entscheidend für das Sehen sind natürlich gute Gläser. Einen Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen gibt es jedoch nur noch in wenigen Fällen.
Brillengläser aus Kunststoff sind besonders leicht und oft auch dünner als herkömmliche Gläser. Kunststoff zerbricht nicht so schnell, zerkratzt aber leichter als Glas. Oft sind Kunststoffgläser erhältlich, die über eine spezielle Härtung verfügen. Außerdem sind weitere Extras möglich:
- Entspiegelung: Sie kann störende Reflexionen verhindern. Eine Entspiegelung wird vor allem beim Autofahren als angenehmer empfunden und erzeugt weniger Lichtreflexe auf Fotos.
- Selbsttönende Gläser: Sie verdunkeln sich bei Lichteinfall. Selbsttönende Gläser eignen sich für Brillenträger, die nicht permanent zwischen Sonnenbrille und normaler Brille wechseln möchten.
- Lotoseffekt: Er macht die Gläser glatter, damit Schmutz nicht so leicht anhaftet und Wasser abperlt. Ohne Lotoseffekt muss man die Gläser etwas häufiger und mit etwas mehr Druck putzen.
Zuschüsse von der Krankenkasse nur noch in Ausnahmefällen
An den Kosten von Brillengläsern können sich private Krankenversicherungen je nach Vertrag mit einem unterschiedlich hohen Festbetrag beteiligen. Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur in Ausnahmen einen Zuschuss:
- ab einer Fehlsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder
- bei einer Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien.
In diesen Fällen sollten sich Versicherte ein Rezept von ihrem Augenarzt ausstellen lassen - damit erstellt der Optiker einen Kostenvoranschlag. Beim Zuschuss orientieren sich die gesetzlichen Krankenversicherungen an Festbeträgen, die vom GKV Spitzenverband zum 1.10.2021 neu festgelegt wurden:
- Bei Einstärkengläsern zahlen die Kassen zwischen 19,31 und 104,37 Euro pro Glas inklusive Mehrwertsteuer.
- Bei Gleitsichtgläsern zwischen 96,49 und 190,17 Euro pro Glas Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Krankenkassen bezahlen Brillengläser für Kinder
Für Kinder gelten dieselben Festbeträge. Sie brauchen aber nicht die hohen Fehlsichtigkeitswerte wie Erwachsene, um Anspruch auf Kostenerstattung bei Brillengläsern zu haben. Bei ihnen reicht es, wenn der Augenarzt ein Rezept für eine Brille ausstellt, weil sie medizinisch notwendig ist. Bezüglich der Fassungen sind Kinder nicht besser gestellt: Das Gestell müssen die Eltern selbst bezahlen, es gibt keinen Zuschuss von der Kasse.
Warum wurde das Kassengestell abgeschafft?
Viele Jahrzehnte lang gehörten Brillen ebenso zum Leistungskatalog der Kassen wie ärztliche Behandlung oder Medikamente. Das änderte sich im Jahr 1989 mit dem Gesundheitsreformgesetz: Darin wurde ein Fassungszuschuss von 20 D-Mark festgelegt, der 1997 komplett gestrichen wurde. 2004 wurden mit dem GKV-Modernisierungsgesetz dann auch die Zuschüsse zu den Gläsern bis auf wenige Ausnahmen aus dem Katalog genommen.
Hintergrund der Streichungen war die Sorge um die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Einsparvolumen durch den Verzicht auf Zuschüsse zu den Brillen wurde damals auf 500 Millionen Euro jährlich geschätzt.
Trotz medizinischer Notwendigkeit: Keine höheren Zuschüsse geplant
Viele Versicherte können nicht verstehen, warum die Kassen nichts zuzahlen. Denn wer fehlsichtig ist, kann nachweislich nicht ohne Brille arbeiten. Doch das Argument der Kostenersparnis für die Kassen wiegt offenbar schwerer als der Unmut der Brillenträger - schließlich braucht etwa die Hälfte der 73 Millionen gesetzliche Versicherten eine Sehhilfe.
Das Bundesgesundheitsministerium sieht derzeit keine Notwendigkeit Brillen wieder mehr zu bezuschussen. Auf Nachfrage heißt es: Es seien "keine nachvollziehbaren Hinweise an das Bundesministerium für Gesundheit herangetragen worden, die auf eine verbreitete Unterversorgung mit Sehhilfen schließen lassen würden". Zudem habe der Wettbewerb zwischen Online-Anbietern und Optikerketten zu niedrigen Preisen bei Einstärkengläsern geführt.
Nicht zum Autofahren: Günstige Brillen aus der Drogerie
Wer lediglich unter Altersweitsichtigkeit leidet, dem können auch günstige Lesehilfen aus dem Drogeriemarkt weiterhelfen. Allerdings nur, wenn beide Augen zufälligerweise die gleichen Werte haben. Im Straßenverkehr sind Fertigbrillen nicht zugelassen.