Kastrationspflicht für Katzen: Land will einheitliche Regeln
Katzen, die sich auch draußen aufhalten, sollen künftig gekennzeichnet, registriert und kastriert werden. Das sieht der Koalitionsvertrag der niedersächsischen Landesregierung vor.
Ziel sei es, die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen zu verhindern und die Zahl der verwahrlosten Katzenbabys in Tierheimen zu reduzieren. "Mit einer solchen landesweiten Regelung kann viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert werden", sagte Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Außerdem sollen Wildtiere wie Vögel, die am Boden brüten, geschützt werden. Im Gegenzug sollen Jägerinnen und Jäger Katzen in Feld und Flur nicht mehr abschießen dürfen.
Ausnahmen für gewollten Nachwuchs geplant
Aktuell prüft die Landesregierung die rechtlichen Möglichkeiten für eine Kastrations- und Registrierungspflicht. Betroffen wären davon freilebende Katzen ebenso wie Freigänger, also Haustiere, die die Wohnung verlassen. Es werde aber "unkomplizierte Ausnahmemöglichkeiten" geben, wenn jemand möchte, dass seine Katze Nachwuchs bekommt und die Versorgung der Tierbabys gewährleistet ist, so Staudte.
In Oldenburg drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld
Als ein Vorbild für das Land könnte die Stadt Oldenburg dienen, dort ist es schon seit zwölf Jahren Pflicht, Katzen zu kennzeichnen und zu kastrieren. Ansonsten drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld. Die Stadt nimmt auch Menschen in die Pflicht, die über Wochen streunende Katzen füttern. Diese können per Verordnung zum Besitzer erklärt werden. Das Problem sei, dass man den Katzen nicht ansehe, ob sie kastriert sind und wem sie gehören, sagt eine Stadtsprecherin. Dennoch gebe es immerhin rund 20 Verfahren im Jahr.
"Flickenteppich" an örtlichen Kastrationsverordnungen
Auch andernorts in Niedersachsen gibt es örtliche Kastrationsverordnungen. Nach Angaben des Agrarministeriums sind es 169 Verordnungen zum Schutz der Katzen, die in 477 Städten und Gemeinden gültig sind. "Wir wollen aber eine einheitliche Regelung in Niedersachsen, denn die Streuner-Problematik ist überall vergleichbar, und landauf landab füllen verwahrloste Katzenbabys die Tierheime", sagte Staudte. Der "Flickenteppich" solle vereinheitlicht werden. Dafür will das Land weiterhin Fördermittel für die Kastration zur Verfügung stellen.
Neue Vorgaben auch für Hundehalter
Auch das Hundegesetz will das Ministerium verändern und damit für mehr Tierschutz sorgen. In Verfahren zu "Beißvorfällen" sollen Hunde künftig eine "Rehabilitationsmöglichkeit" bekommen, wenn sich das Verhalten der Tiere dauerhaft geändert hat. Für das Halten eines Hundes, der als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Auflagen.