Schröders Kampf ums Büro: Gericht weist Klage ab

Stand: 10.04.2025 22:45 Uhr

Angela Merkel hat eins, Gerhard Schröder nicht mehr: Der Altkanzler ist mit dem Kampf um sein Büro auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig.

Altkanzler Gerhard Schröder muss auch künftig auf ein Büro im Bundestag verzichten. Schon im bisherigen Instanzenweg lautete die Begründung der Gerichte, es bestehe kein Rechtsanspruch auf ein Büro mit Angestellten - auch wenn etwa Angela Merkel eines zugebilligt worden war. Allein der Bundestag entscheide darüber, wer ein Büro bekomme und wer nicht.

Schröder müsste nach Karlsruhe vors Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, Schröders Problem sei gar kein verwaltungsrechtliches, sondern ein verfassungsrechtliches. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hätte zuvor demnach gar nicht entscheiden dürfen, auch wenn das Berufungsurteil "im Ergebnis richtig" sei. Gerhard Schröder hätte sich nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesverfassungsgericht wenden müssen. Ob Schröder den Weg nach Karslruhe nun weiter verfolgen wird, ließen seine Anwälte zunächst offen.Der Altkanzler selbst war bei der Verhandlung in Leipzig nicht anwesend. Seine Anwälte teilten mit, der 81-Jährige sei "aus gesundheitlichen Gründen nicht disponiert gewesen".

Altkanzler verlor sein Büro 2022

Das Büro war Schröder nach dem russischen Überfall auf die Ukraine vom Haushaltsausschuss aberkannt worden. Die Begründung für den Beschluss lautete, dass Schröder keine Verpflichtungen mehr wahrnehme, die sich aus seinem früheren Amt als Bundeskanzler ableiteten. Seine Nähe zu Russlands Präsident Putin spielte dabei offiziell keine Rolle.

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Gerhard Schröder (SPD), Bundeskanzler von 1998 bis 2005, aufgenommen in seiner Kanzlei. Er gestikuliert mit einer Hand. © picture alliance/dpa Foto: Michael Kappeler

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Hallo Niedersachsen | 10.04.2025 | 18:00 Uhr

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