OVG: Altkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf Berliner Büro
Vor zwei Jahren hatte der Haushaltsausschuss entschieden, Gerhard Schröder (SPD) kein Büro im Bundestag mehr zu finanzieren. Dagegen hat der Altkanzler erfolglos geklagt - nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht.
Die Richter vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg sagen: Ehemalige Bundeskanzler haben keinen Rechtsanspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Auch dann nicht, wenn es langjährige Staatspraxis gewesen war, Altkanzler mit Büroräumen auszustatten.
Gericht: Schröder kann sich nicht auf Gewohnheitsrecht berufen
Denn: Das werde von keinem Gesetz geregelt, sondern es sei der Bundestag, der entscheide, ob er einem früheren Bundeskanzler ein Büro zur Verfügung stellt, damit dieser öffentliche Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland wahrnimmt. Und ob er öffentliche Aufgaben wahrnimmt oder nicht, entscheide der Bundestag und nicht der ehemalige Bundeskanzler, erklärte der Vorsitzende Richter. Und darum, so der Richter weiter, könne sich Altkanzler Schröder auch nicht auf das Gewohnheitsrecht berufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schröder kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Der Altkanzler kam persönlich zur Verhandlung
Im Unterschied zur ersten Verhandlung vor einem Jahr vor dem Berliner Verwaltungsgericht war Altkanzler Gerhard Schröder diesmal persönlich gekommen, begleitet von seiner Frau So-yeon Schröder-Kim. Schröder wollte mit seinem persönlichen Erscheinen seinen Argumenten offenbar Nachdruck verleihen. So schilderte er während der Verhandlung ausführlich, welche Aufgaben er für die Bundesrepublik Deutschland wahrnehme. Als Beispiel beschrieb er unter anderem sein Bemühen vor zwei Jahren kurz nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine, als er versucht habe, zu vermitteln. Das fand der Richter zwar sehr interessant. Aber er sagte auch, das ändere nichts daran, dass frühere Altkanzler keinen Rechtsanspruch auf ein Büro hätten.
Haltung zu Putin spielte offiziell keine Rolle
Die Haushaltspolitiker des Bundestages hatten am 19. Mai 2022 beschlossen, das Büro von Altkanzler Schröder "ruhend" zu stellen. Das heißt, es wurde aufgelöst, die Räume gingen an die SPD-Bundestagsfraktion zurück, die Mitarbeiter wurden im Bundeskanzleramt eingesetzt. Seitdem stehen die Räume im Bundestag leer. Die Bundestagsabgeordneten der Ampelregierung begründeten die Entscheidung damit, dass Gerhard Schröder keine Verpflichtungen mehr wahrnehme, die sich aus seinem früheren Amt als Bundeskanzler ableiteten. Die vielfach kritisierte Haltung Schröders zum russischen Präsidenten Putin spielte für diesen Beschluss offiziell keine Rolle.