Streit um Büro: Anwälte von Gerhard Schröder empfehlen Berufung

Stand: 05.05.2023 15:01 Uhr

Der Streit um ein Berliner Büro für Gerhard Schröder (SPD) geht juristisch wahrscheinlich in die nächste Runde. Am Donnerstag hatte das Berliner Verwaltungsgericht eine Klage Schröders abgewiesen.

Laut Urteil hat Gerhard Schröder (SPD) keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Gegen diese Entscheidung kündigen die Anwälte Schröders Widerstand an. Man habe ihm geraten, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin einzulegen, teilte Anwalt Michael Nagel am Freitag mit. "Nach der mündlichen Begründung der Entscheidung sind wir von deren Richtigkeit nicht überzeugt. Die Willkürlichkeit der Ruhendstellung des Büros des Bundeskanzlers a.D. wird zementiert", erklärte Nagel. Die Berufung kann Schröder beim Oberverwaltungsgericht Berlin einlegen. Zudem könnte er gegen die SPD-Bundestagsfraktion klagen, wenn es um die bloßen Büroräume geht. Diese hatte dem Altkanzler die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

Bundestag hat laut Gericht die Budgethoheit

Mit der Klage hatte Schröder sein Altkanzler-Büro zurückgefordert. Er verlangte außerdem, dass ihm auch wieder Personal zur Verfügung gestellt wird. Die Vorsitzende Richterin, Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter, begründete die ablehnende Entscheidung damit, dass der Bundestag allein entscheiden könne, wofür er Geld ausgibt. "Zwar gibt es seit über 50 Jahren eine einheitliche und dauernde Übung, nach der Bundeskanzler a.D. ein Büro mit Stellenausstattung erhalten." Aber ein Anspruch ergebe sich daraus nicht.

Entscheidung des Parlaments ist nicht angreifbar

Aus Sicht des Gerichts spricht das Budgetrecht des Parlaments dagegen, dieses sei verfassungsrechtlich garantiert. Die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages, die Sonderrechte Schröders zu streichen, ist laut Gericht also grundsätzlich nicht angreifbar. Auch auf den Grundsatz der Gleichbehandlung könne sich Schröder nicht berufen, erklärte das Gericht. Die Zuverfügungstellung des Büros erfolge allein im öffentlichen Interesse und nicht zum privaten Nutzen.

Gerhard Schröder (SPD), ehemaliger Bundeskanzler, sitz in einem Sitzungssaal an einem Tisch. © picture alliance Foto: Kay Nietfeld
AUDIO: Kommentar: Regelungen für Altkanzler sollten überdacht werden (2 Min)

Altkanzler wegen Nähe zu Russland umstritten

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte einige Sonderrechte des 79-Jährigen im Mai 2022 gestrichen. Schröder nehme keine fortwirkenden Verpflichtungen mehr wahr, lautete die Begründung. Das Anrecht auf Personenschutz und ein Ruhegehalt waren von dem Beschluss des Bundestages nicht betroffen. Schröder steht spätestens seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wegen seiner Verbindungen zu Russland und dessen Präsident Wladimir Putin in der Kritik. In dem Beschluss des Haushaltsausschusses wurden diese Verbindungen nicht konkret benannt. Auch vor Gericht blieb am Donnerstag offen, ob Schröders Verbindungen zu Russland für den Ausschuss eine Rolle spielten.

Schröder wollte eigentlich nicht vor Gericht ziehen

Das Anwaltsbüro, das Schröder vertritt, hatte die Entscheidung des Bundestages für rechtswidrig gehalten: Zwar werde Schröder vorgeworfen, seinen "nachwirkenden Dienstpflichten" nicht nachzukommen, was genau diese beinhalten und wie sie kontrolliert werden sollen, sei jedoch nicht klar. Kritisiert haben die Anwälte des Altkanzlers unter anderem, dass der 79-Jährige keine Chance gehabt habe, sich vor der Entscheidung zu äußern. Nagel betonte, Schröder habe den Fall eigentlich nicht vor Gericht bringen wollen. Da es keine Gespräche gegeben habe, habe er aber keine andere Möglichkeit gesehen.

Ein solcher Vorgang ist bislang einmalig in der bundesdeutschen Geschichte. "Die bisherige Gesetzeslage ist außerordentliche lückenhaft", erklärte Gerichtssprecher Stephan Groscurth.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 05.05.2023 | 11:00 Uhr

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