Wenige Tage nach dem Fund einer kopflosen Leiche am Elbufer in Rissen konnte der Tote am Freitag identifiziert werden. Laut Polizei handelt es sich um einen 41-Jährigen, der vor einem Jahr verschwunden war. Hinweise auf ein Verbrechen gibt es in dem Fall nicht.
Auf dem S-Bahnhof Sternschanze ist am Freitagmorgen ein Mann ums Leben gekommen. Der 38-Jährige stürzte dort unmittelbar vor Einfahren einer S-Bahn auf die Gleise. Er versuchte noch, sich aufzurichten, geriet aber zwischen Zug und Bahnsteigkante. Die Feuerwehr befreite den Verletzten, er starb trotz aller Hilfsmaßnahmen noch vor Ort. Laut Bundespolizei wird ein Fremdverschulden ausgeschlossen, sie geht von einem Unfall aus. Der Bahnhof Sternschanze wurde für die Rettungsarbeiten rund eine Stunde gesperrt. Züge der Linien S2 und S5 konnten in dieser Zeit nicht über Dammtor fahren.
Fahrgäste der S-Bahnlinie 1 müssen sich am Wochenende auf Einschränkungen einstellen. Zwischen den Haltestellen Ohlsdorf und Barmbek fahren von Freitag, 29. November, um 22 Uhr bis einschließlich Sonntag, den 1. Dezember Betriebsschluss keine S-Bahnen. Grund hierfür sind Gleisbauarbeiten. Die S-Bahn Hamburg richtet einen Schienenersatzverkehr mit Bussen ein. Seit Anfang November fahren außerdem keine U-Bahnen zwischen Ohlsdorf und Lattenkamp. Auch hier gibt es einen Ersatzverkehr. Viele Fahrgäste können bislang auf die S1 ausweichen.
Den Veolia Towers Hamburg ist der Start nach der Länderspielpause deutlich missglückt. Im Eurocup verlor der Basketball-Bundesligist am Donnerstagabend bei Cedevita Olimpija Ljubljana mit 68:95 (32:42) und bleibt nach der siebten Niederlage im neunten Spiel Tabellenletzter der Gruppe B. Bester Werfer bei den Towers war Jordan Barnett mit 23 Punkten.
Die Beschränkung des Protestcamps im Altonaer Volkspark während des G20-Gipfels ist rechtmäßig gewesen. Das hat am Donnerstag - sieben Jahre nach dem Treffen - das Bundesverwaltungsgericht abschließend entschieden. Da viele Schlafzelte sowie Sanitär- und Versorgungseinrichtungen geplant waren, sei das Protestcamp keine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung, hieß es in der Begründung. Geklagt hatte unter anderem der Veranstalter, das Netzwerk Attac. Angemeldet war das Camp für bis zu 7.000 Menschen.