Gericht: Hamburger Bezahlkarte für Geflüchtete ist rechtens
Die Hamburger Bezahlkarte für Asylsuchende ist rechtens. Zu diesem Beschluss kommt das Landessozialgericht. Im Eilverfahren wies es die Beschwerde eines Asylbewerbers zurück.
Es ist die zweite Gerichtsentscheidung zur Bezahlkarte in dieser Woche. Im ersten Verfahren hatte eine Klägerin noch einen Teilsieg errungen. Hamburg solle der schwangeren Asylbewerberin mehr als die 50 Euro pro Monat in bar auszahlen, weil Schwangere und Kleinkinder sowieso mehr Geld auf ihre Bezahlkarte gebucht bekommen - dann solle es auch mehr in bar geben, so das Sozialgericht. Doch der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Gericht: Keine wesentlichen Nachteile für den Kläger
Anders das neue Urteil, das in der höheren Instanz gefallen ist - dem Landessozialgericht. Es sagt, der klagende Flüchtling erleide durch die Bargeld-Beschränkung auf 50 Euro keine wesentlichen Nachteile. Zuvor war der Kläger mit seiner Beschwerde schon in erster Instanz gescheitert. Er lebe ja in einer Aufnahmeeinrichtung, die Kost und Logis stelle, so das Gericht.
Innenbehörde sieht Bezahlkarte bestätigt
Die Innenbehörde sieht die Bezahlkarte für Asylbewerber und -bewerberinnen, die Hamburg bundesweit als erstes eingeführt hatte, damit für klar bestätigt. Dagegen verweisen die Linke und die AfD auf den ersten Fall der Schwangeren und sprechen einheitlich von einer "Klatsche für den rot-grünen Senat".