Bezahlkarte für Geflüchtete: Gericht kippt Einzelfall für Schwangere
Gegenwind für die Bezahlkarte für Asylbewerber: Das Hamburger Sozialgericht hat in einem Eilverfahren einer Klägerin Recht gegeben. Nur 50 Euro Bargeld - das sei für die schwangere Frau zu wenig, so das Gericht.
Es ist ein Einzelfall und laut einer Gerichtssprecherin auch nur ein "dünner Beschluss". Das Sozialgericht beschloss, Hamburg müsse der schwangeren Asylbewerberin mehr als die 50 Euro Bargeld pro Monat auszahlen. Die Summe hatte die Ministerpräsidentenkonferenz im Juni festgelegt, damit weniger Geld an Angehörige in der Heimat oder an Schleuser fließt.
Gericht fordert Einzelfallprüfungen
Das Gericht meinte, Schwangere bekämen ohnehin mehr Geld auf die Bezahlkarte, dann müsse davon auch mehr bar ausgehändigt werden. Warum, begründete das Sozialgericht allerdings nicht. Auch für ihr dreijähriges Kind solle der Staat mehr als die 10 Euro bar auszahlen. Außerdem forderte das Gericht Einzelfallprüfungen der Bargeldsumme, doch das wäre für die Verwaltung sehr aufwändig. Finanziert wurde die Klage durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Pro Asyl.
Linke sieht in Beschluss Niederlage für den Senat
Die Linke sieht in dem Beschluss eine Niederlage für den Hamburger Senat. Doch gegen den Beschluss kann die Innenbehörde Beschwerde einlegen. Außerdem gilt er nur für die betroffene Schwangere und ihr Kind - nicht einmal für ihren Mann.