MPK: Weil trägt Bargeldgrenze bei Bezahlkarte für Geflüchtete mit
Die Länderchefs haben sich am Donnerstag auf der MPK auf einen Konsens beim Thema Migration geeinigt. Niedersachsens Ministerpräsident Weil sieht ausgelagerte Asylverfahren nicht als Lösung.
In dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) wird die Bundesregierung gebeten, "konkrete Modelle zur Durchführung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten zu entwickeln". Dabei sollen demnach insbesondere benötigte Änderungen in der EU-Regulierung sowie im nationalen Asylrecht angegangen werden.
Andere Modelle nicht auf Deutschland übertragbar
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sprach vor den Beratungen mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) am Donnerstag in Berlin von "sehr überschaubaren Folgen", was bislang in Großbritannien passiert sei. Die britische Regierung bemüht sich, Menschen, die ohne Erlaubnis einreisen, nach Ruanda zu bringen. Dort sollen sie Asyl beantragen - eine Rückkehr nach Großbritannien soll es für die Asylsuchenden nicht geben. Das britische Modell sowie das Modell von Albanien und Italien sind laut einem Bericht des Bundesinnenministeriums nicht für Deutschland übertragbar.
Maximal 50 Euro Bargeld für Geflüchtete
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben laut Weil und dem hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) eine Empfehlung für die Bargeldgrenze der geplanten Bezahlkarte beschlossen. Geflüchtete sollen demnach maximal 50 Euro pro Monat abheben dürfen. Der niedersächsische SPD-Politiker sagte, dass es darüber Einvernehmen gegeben habe - drei Länder hätten sich aber auch dagegen ausgesprochen. Im Frühjahr hatte die Runde der Länder beschlossen, dass jedes Land selbst festlegen soll, wie viel Bargeld Geflüchtete mit der Karte abheben können.
Flüchtlingsrat: "Einkäufe nur noch beschränkt möglich"
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die Auszahlhöhe des Bezahlsystem. Sollte der Beschluss der MPK umgesetzt werden, habe das für die Betroffenen viele Probleme und Schwierigkeiten zur Folge. "Einkäufe in Second-Hand-Läden, auf Flohmärkten oder kleinen Läden werden nicht oder nur sehr beschränkt möglich sein", heißt es in der Mitteilung vom Flüchtlingsrat am Donnerstag. Es ist demnach entwürdigend für Geflüchtete für jede Zahlung, die mehr als 50 Euro übersteigt und sich mit der Bezahlkarte nicht realisieren lässt, einen Antrag bei den Sozialämtern stellen zu müssen. Zudem würde das die Ämter belasten. Der Flüchtlingsrat hatte die hannoversche "Social Card" als Vorbild für eine mögliche Bezahlkarte für Geflüchtete genannt.
Bezahlkarte soll Zahlungen an Schleuser verhindern
Durch die von den Ländern geplante Bezahlkarte sollen unter anderem Zahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindert werden. Außerdem soll sie Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für illegale Migration senken.