In und rund um Schulen, Kitas, Spielplätze, weitere Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentliche Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in Sichtweite (entspricht einem Radius von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich) verboten. In Fußgängerzonen darf laut Gesetz zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden. Zudem ist der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen verboten.
Für den Konsum von Cannabis gilt im Verkehr ein Grenzwert für den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Zuvor war es verboten, unter dem Einfluss von Cannabis Auto oder Motorrad zu fahren. Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, dem drohen in der Regel 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Der neue Grenzwert ist Experten zufolge vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol. Außerdem gilt ein striktes Fahrverbot nach dem kombinierten Konsum von Cannabis und Alkohol. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von in der Regel 1.000 Euro. Für Fahranfänger in der zweijährigen Führerschein-Probezeit sowie für unter 21-Jährige ist der Konsum von Cannabis am Steuer tabu.
Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis bleiben für Minderjährige verboten, werden aber nicht strafrechtlich verfolgt. Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt strafbar. Werden Jugendliche mit Cannabis erwischt, muss die Polizei die Eltern informieren und in schwierigen Fällen die Jugendämter einschalten. Minderjährigen Cannabis-Konsumenten soll die Teilnahme an Interventions- und Präventionsprogrammen angeboten werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Aufklärungskampagne für diese Zielgruppe gestartet.
Seit 1. Juli können eingetragene Vereine Anträge auf Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen stellen. Erste Vereinigungen haben bereits eine Zulassung erhalten, etwa im niedersächsischen Ganderkesee. Die Anträge müssen im jeweiligen Bundesland eingereicht werden - in Niedersachsen bei der Landwirtschaftskammer, in Hamburg beim Bezirksamt Hamburg-Altona. In Schleswig-Holstein ist das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) zuständig, in Mecklenburg-Vorpommern das Agrarministerium.
Dealen mit Cannabis bleibt strafbar, auch für Minderjährige. Zum Schutz Minderjähriger wurden einige Strafen verschärft. So wird etwa die Abgabe von Cannabis an Minderjährige mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe statt bisher einem Jahr geahndet.
Die Bundesregierung bereitet derzeit eine zweite Stufe des Gesetzes vor ("Säule-2-Gesetz"). Dieses Gesetz soll den kommerziellen Verkauf in Apotheken oder staatlich lizenzierten Geschäften in Modellregionen erproben. Welche Regionen dafür ausgewählt werden, steht noch nicht fest. Die Projekte sollen wissenschaftlich begleitet werden und auf fünf Jahre befristet sein. Das Gesetz wird voraussichtlich der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt werden müssen.
Im Gegensatz zu legalen Suchtstoffen wie Tabak und Alkohol galt Cannabis in Deutschland bislang als illegale Substanz, die neben Drogen wie etwa Heroin und MDMA ("Ecstasy") unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fiel. Somit war jeglicher Besitz von Cannabis und Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana) bis Ende März strafbar. Bei einer geringen Menge zum Eigengebrauch konnte die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen. Die Grenzen, bis zu wie viel Gramm eine Menge als gering eingestuft wurde, variierten je nach Bundesland.
Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Entsprechende laufende Straf- und Ermittlungsverfahren werden beendet.
Die Ampel-Koalition möchte mit der Teillegalisierung den unkontrollierten Handel und Konsum über den Schwarzmarkt und damit die organisierte Kriminalität eindämmen. Zudem soll das Gesetz den Jugendschutz verbessern. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei die Politik der letzten zehn Jahre gescheitert. Lauterbach verwies diesbezüglich auf eine Verdopplung des Konsums bei Kindern und Jugendlichen sowie eine Verdopplung der Zahl der Drogentoten.
Der Widerstand gegen das Gesetz war parteiübergreifend groß. Die Union etwa verwies auf zahlreiche Gesundheitsgefahren, darunter psychische Erkrankungen. Ähnliche Warnungen kamen aus der Ärzteschaft, etwa von Verbänden der Kinder- und Jugendmediziner. Sie verweisen darauf, dass Cannabiskonsum besonders für Jugendliche und junge Erwachsene gefährlich sei, da sich deren Gehirn noch bis zu einem Alter von 25 Jahren verändere.
Mehrere Landesjustizminister, auch von SPD und Grünen, befürchten eine Überforderung der Justiz. Die Bundesländer müssen die neuen Regeln umsetzen, ihre Einhaltung kontrollieren und die Amnestie für Cannabis-Vergehen umsetzen. Das bedeutet einen erheblichen Zeit- und Personalaufwand für die Gerichte. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet eine starke Mehrbelastung.
Cannabis ist die lateinische Bezeichnung für die Hanfpflanze, die seit Jahrtausenden als Rohstoff genutzt wird. Aus den weiblichen Pflanzen lassen sich Rauschmittel gewinnen - Marihuana aus getrockneten Pflanzenteilen (meist Blüten), Haschisch und Haschisch-Öl aus dem extrahierten Harz der weiblichen Blüten. Für die berauschende Wirkung ist das THC (Tetrahydrocannabinol) verantwortlich.
THC beeinflusst das zentrale Nervensystem. In kleinen Dosen kann es Euphorie, Angstverlust, Beruhigung und Schläfrigkeit auslösen und wird daher häufig mit der Wirkung von Alkohol verglichen. THC kann aber auch Übelkeit und Brechreiz unterdrücken. Erklärt wird die Wirkung damit, dass das pflanzliche THC die körpereigenen Cannabis-Rezeptoren aus der Balance bringt. Der menschliche Körper verfügt über ein eigenes Cannabis-System (Endocannabinoide), das Teil des Nervensystems ist und sehr viele Körperfunktionen mitregelt.
Seit 2017 ist der Einsatz von Cannabis als Medizin in begründeten Einzelfällen zulässig. Mit den Cannabis-Arzneien, die auf Rezept erhältlich sind, werden seither vor allem Schmerzen behandelt. Wirkstoffgehalt und Zusammensetzung werden regelmäßig kontrolliert. Die bereits bestehenden Regelungen zu Medizinal-Cannabis sind im Wesentlichen inhaltlich unverändert geblieben.
Langfristiger Cannabis-Konsum ist Experten zufolge mit seelischen, sozialen und körperlichen Risiken verbunden. Nach heutigem Kenntnisstand geht man aber davon aus, dass gravierende Hirnschäden, wie sie von Alkohol bekannt sind, nicht verursacht werden. Diverse Studien liefern jedoch Hinweise für einen Zusammenhang zwischen regelmäßigem Cannabis-Konsum und Psychosen, demnach steigt das Risiko bei hochpotentem Cannabis (THC-Gehalt über 10 Prozent) deutlich an. Die Gefahr, dass sich Cannabis als "Einstiegsdroge" etabliert, wurde lange kontrovers diskutiert. Laut Deutscher Suchthilfe (DHS) steigt jedoch nur ein geringer Anteil der Cannabis-Konsumenten langfristig auf härtere Drogen um.