Erster Verein in Niedersachsen darf Cannabis legal anbauen
In Ganderkesee (Landkreis Oldenburg) darf ein Verein als erster in Niedersachsen Cannabis anbauen. Landwirtschaftsministerin Staudte hat dem "Cannabis Social Club Ganderkesee" die Anbauerlaubnis überreicht.
"Die Zulassung der Anbauvereinigungen ist ein weiterer, wichtiger Schritt zur überfälligen Entkriminalisierung", sagte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) am Montag. Dass bereits eine Woche nach Beginn der Antragsphase die erste Erlaubnis vorliege, zeige, wie effizient sich die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer auf diese neue Aufgabe vorbereitet haben, so Bernd von Garmissen, Direktor der niedersächsischen Landwirtschaftskammer. Die Kammer wird die Anbauvereinigungen und Genossenschaften unter anderem mit Besuchen vor Ort kontrollieren. Sollten Verstöße gefunden werden, kann sie den Clubs Verwarnungen aussprechen, die Anbauerlaubnis entziehen und Bußgelder verhängen. Neben dem Verein in Ganderkesee haben weitere 15 Vereine in Niedersachsen einen Antrag zum Anbau der Cannabis-Pflanzen gestellt.
Aus diesen 16 Städte und Landkreise wurden Anträge gestellt:
- Hannover
- Osnabrück
- Oldenburg
- Braunschweig
- Emden
- Landkreis Harburg
- Landkreis Uelzen
- Landkreis Friesland
- Landkreis Emsland
- Landkreis Oldenburg
- Landkreis Wesermarsch
- Landkreis Peine
- Landkreis Vechta
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Landkreis Cuxhaven
- Region Hannover
Diese Regeln gelten für die Clubs
Seit dem 1. Juli können Vereine Anträge zum Anbau bei der niedersächsischen Landwirtschaftskammer stellen. Bislang haben sich laut Landwirtschaftsministerium 45 Vereine für das Verfahren registriert. Eine Anbauvereinigung darf demnach bis zu 500 Mitglieder haben. Gründen kann so einen Verein jeder, der volljährig ist und beim Antrag ein aktuelles Führungszeugnis vorlegt. Außerdem muss ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept eingreicht werden. Es muss auch belegt werden, dass Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt wird und die THC-Gehalte kontrolliert sowie dokumentiert werden. Zudem gelten Obergrenzen für Anbau- und Abnahmemengen.