Zahlreiche Straftäter profitieren von Cannabis-Reform
Seit 1. April ist der Besitz und Konsum von Cannabis in einem gewissen Rahmen legal. Das wirkt sich auch auf die Justiz in Niedersachsen aus - für einige Konsumenten mit positivem Ausgang.
Im Cannabisgesetz ist eine Amnestieregelung für Altfälle enthalten. Die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen haben daher nach Angaben des Justizministeriums seit der Neuregelung etwa 16.000 Verfahren überprüft, in denen Menschen zu Haft- oder Geldstraßen für Cannabis-Delikte verurteilt wurden. In 3.605 Fällen musste demnach aufgrund der Amnestieregelung entschieden werden, ob die Verurteilten eine geringere Strafe bekommen oder ihre Strafe erlassen werden kann. Letzteres war laut Ministerium bei rund 15 Prozent und damit rund 540 Fällen der Fall. In mehr als 1.200 Fällen (rund 35 Prozent) muss die Höhe der Strafe neu festgesetzt werden. Zunächst hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet. Bereits Anfang Juni war bekannt geworden, dass durch das Cannabis-Gesetz in Niedersachsen zwei Gefängnisinsassen freigelassen wurden.
Überprüfung kostete Justiz über 200 Arbeitstage
Für die Überprüfung der 3.605 Vollstreckungsverfahren hätten die Niedersächsischen Staatsanwaltschaften rund 237 Arbeitstage aufwenden müssen, teilte eine Sprecherin des Amtsgericht Hannover dem NDR Niedersachsen auf Anfrage mit. "Das ist allerdings bei weitem nicht der gesamte zeitliche Aufwand, den die Staatsanwaltschaften zu leisten haben", so die Sprecherin. Dazu kämen weitere Mehrbelastungen etwa für die Sichtung von Jugendvollstreckungsverfahren oder vorläufig eingestellter Verfahren.
Wahlmann: "Absolut unnötig und überflüssig"
Die zusätzliche Belastung für die Justiz durch das neue Cannabis-Gesetz hatte auch Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) in der Vergangenheit beklagt: "In der Justiz hat das Cannabisgesetz unheimlich viel Arbeit produziert, die meines Erachtens absolut unnötig und überflüssig war", sagte Wahlmann Anfang Juni. Die Rückwirkungsregelung im Gesetz sei falsch, so die Justizministerin. Zum Zeitpunkt der Tat hätten die Menschen gewusst, dass ihr Handeln strafbar ist. Trotzdem hätten sie Cannabis erworben oder konsumiert, so Wahlmann.