Cannabis in einem Plastiktütchen und auf einer Holzfläche. © Colourbox Foto: Nils Weymann

Cannabis-Legalisierung: Mehrere Häftlinge können nach Hause

Stand: 01.06.2024 11:15 Uhr

Die Teil-Legalisierung von Cannabis hat auch Auswirkungen auf Personen, die bereits vor dem neuen Gesetz verurteilt wurden. Einige sind aus der Haft entlassen worden.

Aus zwei Gefängnissen in Niedersachsen war laut Justizministerium bis Ende April jeweils ein Häftling aus einer Ersatzfreiheitsstrafe entlassen worden. Eine Ersatzfreiheitsstrafe wird verhängt, wenn jemand zum Beispiel eine Geldstrafe nicht bezahlen kann. In sechs Fällen wurde zudem eine sogenannte Überhaft erlassen oder gelöscht. Überhaft bedeutet, dass gegen jemanden ein Haftbefehl vorlag, der bereits wegen einer anderen Tat im Gefängnis sitzt.

Cannabis-Gesetz enthält Amnestie-Regelung

Der Hintergrund: Das neue Cannabis-Gesetz enthält eine Amnestie-Regelung für ältere Fälle. Wurden Menschen in der Vergangenheit wegen Cannabis-Delikten verurteilt, müssen ihre Gerichtsakten und Urteile erneut angeschaut werden. In Niedersachsen betrifft dies laut Ministerium rund 16.000 Verfahren, die händisch überprüft werden müssen. Diese Prüfung sei fast abgeschlossen.

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Justizministerin: Viel "absolut unnötige" Arbeit

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) übte erneut scharfe Kritik am Gesetz - und an seinen Folgen für die Justiz. Dort habe es "unheimlich viel Arbeit produziert, die meines Erachtens absolut unnötig und überflüssig war. Ich finde es nach wie vor falsch, dass man eine Rückwirkungsregelung in das Gesetz eingebaut hat", sagte Wahlmann. "Zur Zeit der Tatbegehung wussten die Menschen, dass ihr Handeln strafbar ist und haben in diesem Wissen trotzdem Cannabis erworben oder konsumiert."

Bei mehreren Taten: Gerichte müssen neu entscheiden

Mit der Überprüfung der Akten sei es nicht getan, betonte die Ministerin. Wenn sich eine Verurteilung aus mehreren Straftatbeständen zusammensetze, etwa aus einem Cannabis-Delikt und einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, dann müsse bei Gericht nun die Gesamtstrafe aufgelöst und eine neue gebildet werden. Dafür sei jedes Mal ein Gerichtsbeschluss erforderlich. "Arbeit, die man hätte vermeiden können", so Wahlmann. 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 01.06.2024 | 13:00 Uhr

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