Cannabis-Freigabe: Wer ist für die Kontrollen zuständig?
Auch gut einen Monat nach der Legalisierung von Cannabis ist noch nicht klar, wer kontrolliert, dass die neuen Regeln eingehalten werden. Daher fordern Städte und Gemeinden im Norden nun mehr Tempo.
Unklar ist noch immer, ob die Polizei oder die kommunalen Ordnungsämter die Vorschriften in Niedersachsen und auch die Cannabis-Anbauvereine kontrollieren sollen. Denn das Cannabisgesetz regelt die Zuständigkeiten nur auf Bundesebene. "Es sollte schnellstmöglich Klarheit geschaffen werden seitens des Landes in Hinblick auf die Zuständigkeiten", sagte der Vorsitzende der Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages, Claudio Griese (CDU). Seit dem 1. April ist das Cannabisgesetz des Bundes in Kraft und regelt den Besitz und den Anbau der Droge für den privaten Konsum.
Ordnungsämter sind personell nicht in der Lage
Claudio Griese, der auch Oberbürgermeister der Stadt Hameln ist, beklagt, dass die Ordnungsämter der Kommunen personell nicht in der Lage seien, Kontrollen zu übernehmen. "Wir kommen schon jetzt unseren eigenen Ansprüchen nicht hinterher", so Griese. Außerdem seien viele Stellen in der Behörde unbesetzt, während gleichzeitig die Probleme durch steigende Obdachlosigkeit und Jugendkriminalität mehr würden. Das Nachbarbundesland Bremen ist da schon weiter: Ab dem 1. Juli wird das Verbraucherschutzressort die Kontrollen übernehmen. Das hat der Senat vor einer Woche beschlossen.
Regeln für den Cannabis-Konsum, die kontrolliert werden müssten:
- Ab 18 Jahren darf die Droge besessen und konsumiert werden
- Maximal 50 Gramm Cannabis dürfen zu Hause aufbewahrt und 25 Gramm mitgenommen werden
- Die Droge darf nicht verkauft oder weitergeben werden
- Kiffen ist in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten
- Auch im Umkreis von Schulen, Spielplätzen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen ist Cannabiskonsum tabu