Fernbus: Diese Rechte haben Fahrgäste bei Flixbus und Co.
Reisen mit dem Fernbus sind häufig günstig, allerdings kann es zu Verspätungen kommen. Zudem kann es passieren, dass Koffer verloren gehen. Welche Rechte haben Fahrgäste?
Wie bei Bahn- und Flugreisen gelten auch bei Busreisen die EU-Fahrgastrechte, sofern Abfahrtsort und Ziel innerhalb der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen liegen und die Wegstrecke mindestens 250 Kilometer beträgt. Sowohl für Verspätungen als auch im Falle von Pannen oder Unfällen gibt es dann klare Regeln.
Was gilt bei Verspätungen?
Verzögert sich die Abfahrt, muss das Busunternehmen seine Fahrgäste spätestens ab einer Verspätung von 30 Minuten darüber informieren. Ab einer Verspätung von 90 Minuten muss es zudem kostenlose Snacks und Getränke zur Verfügung stellen. Ab 120 Minuten Verspätung haben Fahrgäste die Wahl, sich den Fahrpreis erstatten zu lassen oder ihre Reise zum frühestmöglichen Zeitpunkt fortzusetzen. Falls erforderlich, muss das Busunternehmen ein Hotelzimmer bezahlen, dabei darf es die Unterbringung auf zwei Nächte pro Fahrgast und maximal 80 Euro pro Nacht beschränken
Wichtig: Verspätet sich der Bus aufgrund außergewöhnlicher Umstände, muss das Busunternehmen nicht zahlen. Zu diesen Umständen zählen Unwetter und Stau.
Welche Rechte haben Fahrgäste bei Panne oder Unfall?
Hat der Bus eine Panne und kann nicht weiterfahren, muss das Busunternehmen seinen Fahrgästen entweder eine Möglichkeit anbieten, die Fahrt mit einem anderen Fahrzeug fortzusetzen oder sie abholen und zu einem Busbahnhof oder einem Wartepunkt bringen lassen, von wo sie weiterreisen können.
Bei einem Unfall haben die Fahrgäste Anrecht auf Unterstützung, etwa mit Bekleidung und Unterbringung. Das Busunternehmen muss zudem für Beschädigungen oder bei Verlust des Gepäcks haften. Wird ein Fahrgast verletzt, hat er Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, im Todesfall gilt dasselbe für die Angehörigen.
Anschluss verpasst: Wer zahlt?
Wer wegen eines verspäteten oder ausgefallenen Busses seinen Anschlusszug oder -flug verpasst, hat nur dann Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz, wenn es sich um eine zusammenhängende Buchung handelt. Wurde das Busticket separat gekauft, gehen die Fahrgäste leer aus.
Fernbus-Ticket stornieren
Die Stornierungsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens nachzulesen. Beim deutschen Marktführer Flixbus ist die Stornierung bis 30 Tage vor Abfahrt kostenlos möglich. Bis sieben Tage vor Abfahrt erhält man noch 75 Prozent des Ticketpreises erstattet, einen Tag davor 50 Prozent und bis zu 15 Minuten vor Abfahrt noch 25 Prozent. Allerdings bekommen Fahrgäste kein Geld zurück, sondern lediglich einen Gutschein, der 12 Monate gültig ist. Das Gleiche gilt für Kosten für Sitzplatzreservierungen oder Zusatzgepäckstücke.
Koffer weg - was tun?
Auf längeren Strecken mit Zwischenstopps kann es passieren, dass Koffer aus den Gepäckräumen verwechselt oder gar gestohlen werden. Schadensersatzansprüche sind für diese Fälle nicht gesetzlich in der Fahrgastrechteverordnung geregelt, die Unternehmen schließen eine Haftung meist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Dennoch sollten Reisende den Verlust beim Busfahrer melden und bei der örtlichen Polizei anzeigen. Es können zudem in bestimmten Fällen Ansprüche nach Zivilrecht bestehen, etwa wenn dem Busunternehmen eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Um sich vor Verlust zu schützen, empfiehlt es sich, Wertsachen mit in den Innenraum zu nehmen und das eigene Gepäck mit Aufklebern oder Bändern zu markieren, um Verwechslungen zu verhindern gut. Außerdem sollte man das Gepäckband, das man bei der der Buchung erhält, gut sichtbar am Koffer anbringen.
Fahrgastrechte geltend machen
Fahrgäste sollten sich zunächst mit ihrem Anliegen an das Busunternehmen wenden. Kommt es zu keiner Einigung, kann man die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr anrufen.