Koffer weg: Was tun bei Gepäckverlust?
Wenn das aufgegebene Reisegepäck verspätet am Urlaubsziel ankommt, beschädigt wird oder gar ganz verloren geht, ist das ärgerlich. Was sollten betroffene Reisende tun und welche Rechte haben sie?
Alljährlich erreichen weltweit bis zu 30 Millionen Gepäckstücke auf Flugreisen nicht wie geplant ihr Ziel. Vor allem bei Umsteigegepäck kann es dazu kommen. Die allermeisten Gepäckstücke tauchen zwar wieder auf und kommen mit Verspätung doch noch an. Ein kleiner Teil aber wird beschädigt oder bleibt verschwunden. Was können Reisende tun, wenn ihr Koffer nicht wie erwartet auf dem Gepäckband liegt?
Verlust immer sofort melden
Kommt ein Gepäckstück nicht an oder wurde beim Transport beschädigt, sollte man dies sofort der Fluggesellschaft melden. Bei Pauschalreisen sollte man zusätzlich den Reiseveranstalter informieren. Folgende Schritte sollten Betroffene einleiten:
- Vermisstes und beschädigtes Gepäck noch am Flughafen bei der zuständigen Airline melden und einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) ausfüllen. Gepäckaufkleber und weitere Belege aufbewahren.
- Vermisstes/beschädigtes Gepäck zusätzlich online bei der Airline melden. Das muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen.
Diese Rechte haben Reisende bei verspätetem Gepäck
Wer ohne Gepäck am Urlaubsort ankommt, darf sich die nötigsten Dinge wie Ersatzkleidung und Toilettenartikel kaufen und kann sich die Kosten von der Airline erstatten lassen. Dabei gilt allerdings: einkaufen mit Augenmaß. Es wird nur erstattet, was für ein bis zwei Tage nötig und nicht überteuert ist. Zum Beispiel: Unterwäsche, Zahnbürste und Zahnpasta, eine Badehose für den Strand oder ein Schlafanzug für die erste Nacht. Die Quittungen unbedingt aufbewahren.
Meistens wird das Gepäck nach etwa ein bis zwei Tagen gefunden und direkt in die Unterkunft gebracht. Müssen Passagiere es am Flughafen selbst abholen, können sie der Fluggesellschaft die Fahrtkosten in Rechnung stellen.
Bei einer Pauschalreise können Betroffene den Reisepreis beim Veranstalter für den Zeitraum mindern, in dem das Gepäck im Urlaub nicht zur Verfügung stand - meist steht ihnen pro Tag ohne Gepäck zwischen fünf und 50 Prozent des Tagesreisepreises zu.
Verspätetes Gepäck bei der Heimreise
Kommen Reisende ohne ihren Koffer zu Hause an, haben sie dort in der Regel alles Notwendige und dürfen nicht auf Kosten der Airline einkaufen gehen. Das verspätete Gepäck wird zum Wohnort gebracht. Falls Reisende das Gepäck selbst abholen müssen, können sie sich die Fahrtkosten erstatten lassen.
Gepäckverlust: Was wird erstattet?
Sollte das Gepäck nicht gefunden werden, gilt es nach 21 Tagen als verloren. Passagiere sollten die Airline erneut kontaktieren, den Verlust melden und ihre Ansprüche geltend machen. Üblicherweise geht das online. Betroffene müssen Inhalt und Wert des Gepäcks auflisten. Maximal rund 1.500 Euro pro Passagier werden laut Verbraucherzentrale erstattet. Wichtig: Die Berechnung richtet sich nicht nach dem Neuwert der Gegenstände, sondern nur nach dem meist geringeren Zeitwert. Wertsachen wie Schmuck, Geld oder Laptops sind von der Haftung ausgenommen.
Am besten fertigt man vor der Reise eine Liste der Gegenstände an, die sich im Koffer befinden - falls vorhanden, mit Kaufbelegen. Das Reisegepäck selbst kann man vor Reiseantritt fotografieren - sowohl den Kofferinhalt als auch den verschlossenen Koffer, um im Falle von Beschädigungen beweisen zu können, dass diese erst beim Transport entstanden sind.
Wie sinnvoll ist eine Reisegepäckversicherung?
Viele Experten halten Reisegepäckversicherungen für verzichtbar, weil Fluggesellschaften beziehungsweise Reiseveranstalter für verlorenes oder beschädigtes Gepäck haften. Eine Versicherung lohnt sich in der Regel nur dann, wenn der tatsächliche Wert des Gepäcks über der Haftungsobergrenze von rund 1.500 Euro liegt.
Auf welchen Flügen gelten die Passagierrechte?
Die Rechte gelten auf Reisen in oder aus Ländern, die das sogenannte Montrealer Übereinkommen unterzeichnet haben. Dazu zählen beispielsweise die Länder der EU, die USA und Japan. Auch wer mit einer EU-Fluggesellschaft in ein Land reist, das dem Abkommen nicht beigetreten ist, profitiert von der Regelung.