Mietwagen im Ausland: Das sollten Urlauber beachten
Wer das Urlaubsland mit dem Mietwagen erkunden möchte, bucht am günstigsten frühzeitig von zu Hause und sollte einiges beachten. Besonders beim Versicherungsschutz gibt es Fallstricke für Kunden.
Land und Leute lassen sich auf Reisen am besten kennenlernen, wenn man mit dem Auto auf eigene Faust Ausflüge unternehmen kann. Zu diesem Zweck nehmen sich viele Urlauber einen Mietwagen und erleben im Schadensfall böse Überraschungen, wenn sie sich zuvor nicht ausreichend über die Mietbedingungen und den Umfang der gebuchten Versicherungen informiert haben. Wer unbeschwerte Urlaubstage ohne Fallstricke verleben möchte, ist mit den Tipps der Verbraucherzentrale auf der sicheren Seite.
Mietwagen vom Heimatort aus buchen
Am besten fahren Urlauber, wenn sie den Mietwagen schon frühzeitig vor Reiseantritt über ein Mietwagenportal im Internet, einen Automobilclub oder im Reisebüro buchen: Zum einen sind an kleineren Urlaubsorten unter Umständen spontan keine Mietwagen verfügbar, zum anderen kann man so in aller Ruhe Preise und Leistungen vergleichen. Manchmal lassen sich auch Rabatte und Sonderkonditionen ausnutzen oder Extras aushandeln.
Die Buchung sollte im Idealfall bis kurz vor der Reise stornierbar sein. Am besten vorher überlegen, ob das Fahrzeug für eine größere Rundreise eingesetzt oder nur für kleinere Kurztrips genutzt wird. Dementsprechend die Vertragsoptionen "unbegrenzte Kilometer" wählen oder überschlagen, ob eine günstigere Kilometerbegrenzung ausreicht.
Alle Kosten berücksichtigen - auch für Extras
Immer die Preise inklusive aller Kosten vergleichen. Extras wie die Rückgabe des Leihwagens an einem anderen Ort, Tankservice statt der "voll gegen voll"-Regelung, Sonderausstattungen wie Navigationssysteme oder Hotelbringservice lassen sich Autovermieter in der Regel teuer bezahlen. Auch für die Aufnahme weiterer Fahrer in den Mietvertrag - besonders wenn sie unter 25 Jahre alt sind oder noch nicht lange ihren Führerschein haben - entstehen oft Extra-Kosten.
Haftpflicht: Mallorca-Police und Traveller-Police
Im Ausland gelten teilweise für die Haftpflichtversicherung wesentlich geringere Deckungssummen, die bei schweren Sach- und Personenschäden nicht ausreichend sind. Die Deckungssumme sollte mindestens eine Million Euro betragen. Deshalb am besten bei der Buchung von zu Hause gleich ausreichenden Schutz mitbestelllen. Wer erst im Urlaub ein Auto mietet und auf Nummer sicher gehen möchte, schließt vorab eine sogenannte Mallorca-Police ab, die im europäischen Ausland umfassenden Schutz bietet. Teilweise ist die Mallorca-Police bereits bei der eigenen Autoversicherung inklusive oder als kostenfreie Service-Leistung dabei, wenn der Mietwagen mit bestimmten Kreditkarten bezahlt wird.
Wer umfassenden Schutz auch außerhalb des europäischen Auslands benötigt, sollte die sogenannte Traveller-Police abschließen. Entsprechende Policen bieten Kfz-Versicherern, Automobilclubs sowie Versicherungsportale an.
Kasko-Versicherung für Schäden am Fahrzeug
Selbst verschuldete Schäden am Fahrzeug oder gar Diebstahl und Vandalismus werden nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen. Hierfür ist der Abschluss einer Kaskoversicherung notwendig. Wer für den Schadensfall abgesichert sein möchte, sollte deshalb eine Vollkaskoversicherung ohne oder mit geringer Selbstbeteiligung abschließen, die auch Schäden an Reifen, den Felgen, dem Unterboden, am Dach sowie durch Steinschlag und Diebstahl einschließt. Wichtig: Nur die im Mietvertrag angegebenen Personen dürfen das Fahrzeug steuern. Fahren andere, erlischt der Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt beispielsweise für geografische Einschränkungen in den Mietbedingungen, das Fahren auf unbefestigten Straßen oder das Überqueren von Staatsgrenzen..
Insassen- und Gepäckversicherung meist überflüssig
Eine Insassenversicherung lohnt nur dann, wenn die mitfahrenden Personen über keine eigene Auslandskrankenversicherung oder Unfallversicherung verfügen. Entbehrlich ist in der Regel auch eine Gepäckversicherung. Wer in Ländern der Dritten Welt oder den USA unterwegs ist, sollte eine Versicherung für Personenschäden durch unterversicherte oder flüchtige Verkehrsteilnehmer abschließen. Diese Versicherungsoption heißt in Mietverträgem UMP (Uninsured Motorist Protection).
Angaben im Vertrag kontrollieren
Am Urlaubsort angekommen unbedingt den Mietvertrag aufmerksam lesen. Wenn etwas unklar ist: nicht unterschreiben! Ansonsten nach Vertragsabschluss prüfen, ob die Angaben in der Buchung mit den Angaben auf dem Voucher übereinstimmen. In der Regel gelten die Versicherungs- und Vertragsbedingungen des Urlaubslandes. Wer jedoch bei einem deutschen Mietwagenvermittler bucht, sichert sich Vertragsbedingungen nach deutschem Recht - ein klarer Vorteil.
Übernahme und Rückgabe protokollieren
Um Streit darüber zu vermeiden, ob Kratzer oder Beulen während des Mietverhältnisses entstanden sind, am besten die persönliche Übernahme und Rückgabe mit einem Mitarbeiter der Autovermietung durchführen. Bereits vorhandene Schäden in einem Übergabeprotokoll dokumentieren, im Idealfall auch mit Fotos auf dem Smartphone den Zustand des Fahrzeugs festhalten. Auch bei der Rückgabe sollte ein Mitarbeiter im Rückgabeprotokoll den schadensfreien Zustand des Wagens mit seiner Unterschrift bestätigen.
Kaution hinterlegen über Kredikarte
Bei der Übernahme zudem darauf achten, dass die im Urlaubsland vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung an Bord ist, damit es bei Verkehrskontrollen durch die Polizei nicht zu Problemen kommt. Vor dem Losfahren grundlegenden Fahrzeugfunktionen wie Bremsen und Beleuchtung prüfen. Außerdem sicherstellen, dass das Fahrzeug alle vertraglich zugesicherten Ausstattungsmerkmale aufweist. Bei der Übernahme ist häufig eine Kaution fällig, mit deren Summe (zwischen 300 und 2.300 Euro) in der Regel die Kreditkarte belastet wird. Die Verbraucherzentrale rät, darauf zu achten, dass es eine "echte" Kreditkarte sein sollte und keine sogenannte Debitkarte, die in Zusammenhang mit dem Girokonto ausgeben wird. Die Karte sollte auch über ausreichend Kreditrahmen verfügen, besonders wenn sie parallel als Zahlungsmittel eingesetzt werden soll. Unbedingt die PIN der Karte einprägen.
Schadensabwicklung bei einem Unfall
Bei einem Unfall oder Diebstahl unverzüglich den Autovermieter informieren und die Polizei rufen. Eine Kopie des Polizeiberichts geben lassen, den Unfall mit einem Unfallprotokoll (Formular meist im Handschuhfach) dokumentieren. Fotos von den Unfallschäden und dem Unfallort machen, Personalien von ihrem Unfallgegner und Zeugen feststellen. Den Unfallbericht bei Rückgabe des Fahrzeugs dem Vermieter aushändigen. Zusammen mit einem Mitarbeiter einen Schadensbericht erstellen, den beide Seiten unterschreiben. Für die Schadensabwicklung von allen Dokumenten eine Kopie behalten. Im Urlaubsland müssen Schäden zunächst direkt beim Autovermieter beglichen werden. Wurde der Wagen über einen deutschen Vermittler mit Vollkasko gebucht, werden die Auslagen vom Vertragspartner später erstattet. Zur Schadensregulierung unbedingt alle vertraglich vereinbarten Meldefristen genau einhalten.