Auf einem Schild neben einem Supermarkt-Parkplatz ist zu lesen: "Parken nur mit Parkscheibe und Parkberechtigung max. 30 Minuten. Es gelten aushängende AGB. Ohne gültige Parkberechtigung und Parkscheibe wird eine Vertragsstrafe von 30 Euro erhoben." © picture alliance / ZB | Volkmar Heinz Foto: Volkmar Heinz

Strafzettel auf dem Supermarkt-Parkplatz - Was ist erlaubt?

Sendedatum: 27.01.2025 20:15 Uhr

Wer auf dem Supermarkt-Parkplatz nach dem Einkauf ein Knöllchen vorfindet, fühlt sich oft ungerecht behandelt. Die Strafgebühren sind meist höher als im öffentlichen Straßenverkehr. Was ist erlaubt - und was nicht?

von Lotta Polter

Wer einkaufen geht, freut sich über einen Kundenparkplatz - am besten einen kostenlosen. Doch schon so mancher hat nach dem Supermarktbesuch eine böse Überraschung erlebt: ein Knöllchen an der Windschutzscheibe. Strafzahlungen von bis zu 70 Euro können drohen. Dabei wissen Kundinnen und Kunden oft gar nicht, was sie falsch gemacht haben.

Das Argument der Händler: Parkplätze sollen nur für Kunden sein

Händler begründen das Vorgehen meist mit dem Argument, dass die Parkplätze nicht fremdgenutzt werden sollen. Ihre Sorge: Sind nicht ausreichend viele Parkplätze frei, suchen einige Kunden womöglich einen anderen Supermarkt auf - die Konkurrenz. Damit das nicht passiert, sorgen die Händler für eine Parkplatzkontrolle. Um Geld und Personal zu sparen, sourcen sie die Parkplatzkontrolle aus. Ein Parkraum-Überwachungs-Unternehmen soll dann gewährleisten, dass niemand das Angebot zu Unrecht ausnutzt.

Achtung: Parkbedingungen sind oft auf dem Parkplatz aufgestellt

Das überwachende Unternehmen stellt in der Regel strenge Parkbedingungen auf, die es zu beachten gilt. Klar ist: Wer auf den Privatparkplatz fährt, geht einen Vertrag ein und muss sich an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) halten. Die wichtigsten Parkbedingungen sollten gut sichtbar und mehrfach auf dem Parkplatz aufgestellt sein. Dazu gehören meist eine maximale Parkdauer und eine Parkscheibenpflicht. Auch die Markierungen müssen in den häufigsten Fällen beim Parken eingehalten werden. Wer die Parkbedingungen nicht beachtet, riskiert eine Vertragsstrafe zwischen 30 und 70 Euro. Die Gebühren sind höher als die Bußgelder im öffentlichen Verkehrsraum - bei einfachen Verstößen liegen diese bei 25 Euro. Laut einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2019 ist das zulässig.

Vertragsstrafe kann durch Mahngebühren schnell teurer werden

Ist die Vertragsstrafe gerechtfertigt, sollte sie zügig bezahlt werden, denn die parkraumüberwachenden Unternehmen erheben schnell hohe Gebühren für Mahnungen oder sogar Inkasso. Deswegen ist es wichtig, umgehend zu prüfen, ob tatsächlich ein Parkverstoß vorliegt. Sollte ein Knöllchen an der Windschutzscheibe klemmen, aber kein Verstoß zu erkennen sein, ist es ratsam, Fotos zu machen, Zeugen zu organisieren und sich im Zweifel vom Supermarkt schriftlich bestätigen lassen, dass man Kunde war. Ein Widerspruch gegen die Vertragsstrafe sollte von der Post als Einwurfeinschreiben zugestellt werden, raten die Verbraucherzentralen.

Eine Mahnung ist nur dann zulässig, wenn zuvor ein Schreiben per Post an den Fahrzeughalter eingegangen ist. Werden hohe Bearbeitungs- oder Mahngebühren verlangt, rät der ADAC, diese zu prüfen: Angemessen seien lediglich Mahngebühren von bis zu drei Euro.

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Markt | 27.01.2025 | 20:15 Uhr

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